UNESCO Konvention zum Kulturgüterschutz
- tournois
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Herr, vergieb ihnen, denn sie wissen nicht was sie tun..........
In diesem Zusammenhang verweise ich auf meine Signatur!
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[b]tournois[/b]
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"Wir leben in einem Zeitalter, in dem die überflüssigen Ideen überhand nehmen und die notwendigen Gedanken ausbleiben!"
Joseph Joubert 1754 - 1824
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- KarlAntonMartini
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Wenn ich es richtig verstanden habe, gelten Münzen ab einem Alter von ??? Jahren und einem Wert über 1.000 Euro als Kulturgut, die im Handel dann nur noch mit Herkunftsdokumentation verkauft werden dürfen. NB: das wird auch das Finanzamt freuen. Vorstellbar wäre folgendes Szenario: In einem Auktionshaus wird ein Nachlaß versteigert, unter Berufung darauf, daß angeblich etliche Stücke Kulturgut sind, macht die Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung dort und beim Erben. Das Verfahren wird dann unter dem Aspekt des Kulturgüterschutzes schnell eingestellt, weil die Staatsanwaltschaft ja sonst teure und langdauernde Gutachten bräuchte. Aber die nebenbei ermittelten möglichen Steuerdelikte (nicht entrichtete Einkommenssteuer (Abgeltungssteuer auf Werterhöhung ab 2009) und ggf. Erbschaftssteuer) kosten den Betroffenen viel Kraft und Geld bei der Verteidigung. Deshalb wird wohl jeder denkende Mensch einen größeren Nachlaß nur noch andernorten verwerten. Geschädigt ist der deutsche Kunst- und Antiquitätenhandel. Was tun? Politische Mehrheiten gegen das Gesetz wird es nicht geben. Grüße KarlAntonMartini
Tokens forever!
Natürlich wissen sie, was sie tun, denn sie haben die folgenden Sachverständigen zum Entwurf des Durchführungsgesetzes zum Unesco-Abkommen am 27.9.06 angehört:tournois hat geschrieben:Herr, vergieb ihnen, denn sie wissen nicht was sie tun..........
Dr. Dr. Carducci (UNESCO Paris)
Prof. Henrik R. Hanstein (Kunsthaus Lempertz, Köln)
Dr. Michael Müller - Karpe (Römisch-Germanisches Zentralmuseum, Mainz)
Dr. Astrid Müller - Katzenburg (Arbeitskreis deutscher Kunsthandelsverbände, Frankfurt / Main)
Prof. Dr. Günther Schauerte (Staatliche Museen Berlin / SPK)
Prof. Dr. Kurt Sier (em. Ordinarius für Privatrecht, internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung)
"Darüber hinaus lagen weitere schriftliche Stellungnahmen insbesondere aus dem Bereich des Münzhandels vor." Alles Zitate aus Bundesdrucksache 16/4145, einem öffentlichen Dokument.
Gruß
Truben
- tournois
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Und haben sicherlich mit Ihren "Sachverständigen" lediglich die Oberfläche angekratzt.........
Was das letztlich für Auswirkungen haben wird, werden die Herren erst wieder feststellen wenn es zu spät ist!
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- Scheleck
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Solidarisches Handeln ist gefragt
Es mag ja sein, das der Münzhandel und sein Verband in der Gewichtung seiner Argumente nicht erfolgreich genug war, allerdings wäre ein konzeptionell gestalteter Aufruf der in der DNG zusammengeschlossenen Münzsammlervereine mit Unterschriftenlisten an die in der Region gewählten Bundestagsabgordneten mit entsprechender journalistischer Begleitung sinnvoll und möglicherweise hilfreich. Ich jedenfalls werde diesbezüglich mit dem bei uns gewählten Bundestagsabgeordneten Kontakt aufnehmen. Dies möchte ich auch an unseren Forumslesern empfehlen.
Mit besten Grüßen Scheleck
Mit besten Grüßen Scheleck
Das Auge schläft, bis es der Geist mit einer Frage weckt.
Bin zugegebenermaßen etwas verwirrt.
Wenn dieses Gesetz auf Kulturgüter beruht:
Dann müßte England die komische Banderole von der Akropolis zurückgeben,
Berlin die Büste der Nofretete usw usw.
Und auch (hehe) Deutschland den Österreichern die Hymne, die bekanntlich die Kaiserhymne von Österreich war, bis sie eines Tages der größte Verbrecher aller Zeiten in die Hände bekam....
Hab ich es richtig aufgefasst?
Wenn dieses Gesetz auf Kulturgüter beruht:
Dann müßte England die komische Banderole von der Akropolis zurückgeben,
Berlin die Büste der Nofretete usw usw.
Und auch (hehe) Deutschland den Österreichern die Hymne, die bekanntlich die Kaiserhymne von Österreich war, bis sie eines Tages der größte Verbrecher aller Zeiten in die Hände bekam....
Hab ich es richtig aufgefasst?
Echte Männer essen keinen Honig, echte Männer kauen Bienen
- Wurzel
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Schnurz wo der her kam und wer ihn wofür wollte, sein Vater hätte auf jeden Fall mal besser einen Apfel gegessen anstatt sich mit seiner Frau zu paaren....McBrumm hat geschrieben: Aber wir wollen ja nicht über diesen Typen diskutieren........
Sorry, bei braunen Themen sehe ich extrem rot
Und jetzt zurück zum Thema.....
Michael
http://www.wuppertaler-muenzfreunde.de/
meine Meinung,Wurzel hat geschrieben:
Und jetzt zurück zum Thema.....
Michael
aber das von mir vorhin angesprochene ( Akropolis Nofretete) müßte dann auch so passieren, daß es zurückgegeben werden müßte.
Österreich dann auch den Federschmuck von dem letzten Atztekenkönig etc etc.
Mit einem Wort, es würden dann Gegenstände in einem unschätzbaren Wert quer durch die Welt geschifft.
Meiner Meinung nach würde dieses Gesetz nur auf dem papier bestand haben.
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Gut nehmen wir deinen Vorschlag doch einmal auf:McBrumm hat geschrieben: Und auch (hehe) Deutschland den Österreichern die Hymne, die bekanntlich die Kaiserhymne von Österreich war, bis sie eines Tages der größte Verbrecher aller Zeiten in die Hände bekam....
Hab ich es richtig aufgefasst?
Die Hymne (der Text) wurde von Hoffman von Fallersleben zu der Melodie von Joseph Haydns Kaiserhymne, 1841 auf Helgoland (das gehörte wohl mal nicht zu "Deutschland", aber nie zu Österreich), also kannst Du als Österreicher (die gehören übrigens auch zum Volk der Deutschen, wenn man die Sprache betrachtet) allenfalls die Melodie einfordern, aber nicht den Text.
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutschlandlied
Was aber vom neuen Kulturgütergesetz der Bundesrepublik Deutschland gar nicht erfasst wird, sondern eher vom Urheberecht, da es sich hier um geistiges Eigentum des Komponisten handelt.
Anders sähe das vielleicht aus, wenn in der BRD (= auch ein Staat in dem Deutsche leben) das originale Notenblatt von Haydn läge, das würde wiederum, vielleicht, unter das hier heiß diskutierte Gesetz fallen.
Dummerweise verstanden sich damals die Menschen als Deutsche die Deutsch als Muttersprache hatten, und es war das Ziel von Fallersleben alle Deutschprachigen in einem Staat vereint zu sehen.
Ergo ist das Deutschlandlied gemeinsames Kulkturgut von Österreichern, Deutschen (BRD) und den Deutsch sprechenden Schweizern....
Welchem Staat soll also dieses Kulturgut gehören?
Und somit sind wir wieder beim Thema
Puuh, jetzt bin ich aber ausführlich geworden
http://www.wuppertaler-muenzfreunde.de/
Da die Münzen ja nicht fliegend die Jahrhunderte verbracht haben, werden sie dem in der Erde und unter Wasser befindlichen archäologischen Erbe zugeordnet. Für dieses gibt es keine Regelung die den Marktwert berücksichtigt, denn auch eine Scherbe ohne Marktwert in 1,5 Meter Tiefe kann archäologisch und kulturgeschichtlich bedeutsam sein. Altersregelungen bei anderem Kulturgut als Münzen gibt es mehrere, gestaffelt je nach Gegenstand: 50 und 100 Jahre. Beispiele für die Kategorien habe ich mir nicht gemerkt.KarlAntonMartini hat geschrieben:Wenn ich es richtig verstanden habe, gelten Münzen ab einem Alter von ??? Jahren und einem Wert über 1.000 Euro als Kulturgut, die im Handel dann nur noch mit Herkunftsdokumentation verkauft werden dürfen.
Den Vorschlag von Scheleck finde ich gut. Aber man müßte sich wohl ein wenig mit dem Text, den EU- und Bundesregelungen dazu befasst haben um die Folgewirkungen rüberbringen zu können. Und das ist ganicht so einfach, da der Gesetzentwurf zum Anwendungsgesetz sich auf mehrere weitere Dokumente bezieht. Wer also wissen will, welches Kulturgut überhaupt gemeint ist (und wo Münzen dazu gehören), der muss sich die Anlage von EU-Dokumenten aus den 1990ern ergoogeln. Und schön aufpassen, zeitgleich wird ein zweites Gesetz verhandelt, das den Beitritt zur UNESCO-Kulturgutschutzkonvention regelt. Darum geht es nicht, sondern um das Gesetz, das diese Konvention in nationales Recht umsetzt (Anwendungsgesetz) - wo also drinnsteht, dass die Höchstrafe bis zu 3 Jahren Gefängnis beträgt. Ich hoffe, ich habe das richtig wiedergegeben.
Gruß
Truben
Hier ganz Konkret die bezogene EWG-Verordnung 3911/92:
http://europa.eu.int/eur-lex/de/consleg ... do_001.pdf
Aus den Anhängen A und B geht hevor, dass Sammlungen von numismatischen Wert (Position 12) nicht betroffen sind, wenn ihr Wert unter 50000 EUR liegt!
http://europa.eu.int/eur-lex/de/consleg ... do_001.pdf
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