Fehler bei der bestimmung von Erhaltungsgrade?
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Fehler bei der bestimmung von Erhaltungsgrade?
Hallo liebe Freunde.
Vor 2 Tage hatte ich gesprech mit Muenzhaendler und er hat fest behauptet, dass Bankfrisch mit AU (Almost Uncirculated) gleich ist. Aber nach Meine Meinung Bankfrisch bedeutet UNC (in USA Grading).
Wer hat recht von uns?
Ich Danke Ihnen im Voraus.
Superberater
Vor 2 Tage hatte ich gesprech mit Muenzhaendler und er hat fest behauptet, dass Bankfrisch mit AU (Almost Uncirculated) gleich ist. Aber nach Meine Meinung Bankfrisch bedeutet UNC (in USA Grading).
Wer hat recht von uns?
Ich Danke Ihnen im Voraus.
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- Salier
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Hallo Superberater,
hier ist der Link zu den International üblichen Erhaltungsgraden in der Numispedia.
http://www.numispedia.de/Erhaltungsgrad ... FMedaillen
Wie Du siehst gibt es den Begriff Bankfrisch nur für Banknoten und AU heißt fast Bankfrisch und somit hast Du recht.
schöne Grüße
Salier
hier ist der Link zu den International üblichen Erhaltungsgraden in der Numispedia.
http://www.numispedia.de/Erhaltungsgrad ... FMedaillen
Wie Du siehst gibt es den Begriff Bankfrisch nur für Banknoten und AU heißt fast Bankfrisch und somit hast Du recht.
schöne Grüße
Salier
Sancta Colonia Agrippina
Hallo Superberater !
Bankfrisch und Unzirkuliert sind keine anerkannten Erhaltungsgrade !
Eine Münze frisch von der Bank ist = bankfrisch. Sie war noch nicht im Umlauf, also ist sie = unzirkuliert.
Eine bankfrische Münze kann durchaus makellosen Stempelglanz aufweisen, sie kann aber auch nur noch vorzüglich sein, z.B. durch Transportschäden oder wenn sie im Auffangbehälter der Prägemaschine ganz unten lag.
Sie ist dann aber immer noch bankfrisch, da sie ja frisch von der Bank kommt. Und unzirkuliert ist sie dann sowieso.
Teure Münzen sollte man mit solchen windigen Angaben lieber nicht kaufen.
P.S.: Meine Angaben beziehen sich auf das deutsche Bewertungssystem ! Mit dem amerikanischen kenne ich mich nicht aus.
Bankfrisch und Unzirkuliert sind keine anerkannten Erhaltungsgrade !
Eine Münze frisch von der Bank ist = bankfrisch. Sie war noch nicht im Umlauf, also ist sie = unzirkuliert.
Eine bankfrische Münze kann durchaus makellosen Stempelglanz aufweisen, sie kann aber auch nur noch vorzüglich sein, z.B. durch Transportschäden oder wenn sie im Auffangbehälter der Prägemaschine ganz unten lag.
Sie ist dann aber immer noch bankfrisch, da sie ja frisch von der Bank kommt. Und unzirkuliert ist sie dann sowieso.
Teure Münzen sollte man mit solchen windigen Angaben lieber nicht kaufen.
P.S.: Meine Angaben beziehen sich auf das deutsche Bewertungssystem ! Mit dem amerikanischen kenne ich mich nicht aus.
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Ich wusste gar nicht das es anerkannte Erhaltungsgrade gibt^^Muenzenfreund hat geschrieben:Bankfrisch und Unzirkuliert sind keine anerkannten Erhaltungsgrade !
Bisher hatte ich sie immer als subjektive Bewertung gehalten. So ist ja bekannt das einige Saalauktionen da strenger andere lascher bewerten. Weshalb ich Münzen fast immer vorbesichtige, ansonsten auf Umtauschrecht achte.
Ich glaube nicht das man Erhaltungsgrade einklagen kann, zumindest nicht wenn nicht eine absichtliche Irreführung anzunehmen ist. Das stärkste Druckmittel gegen einen Händler, ist die Drohung selbst nicht mehr bei ihm zu kaufen und andere über schlechte Erfahrungen mit ihm zu informieren.
- jeggy
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Marc, es werden ständig Klagen rund um Erhaltungsgrade geführt. Du musst nur mal mit einem Gutachter über dieses Thema reden. Insofern gibt es schon anerkannte Definitionen von Erhaltungsgraden.
@superberater - am besten du überzeugst ihn damit, in dem du erst mal nicht kaufst und etwas Zeit verstreichen lässt. Ich habe bei Händlern immer Erfolg damit, wenn ich sehr selbstbewusst und kompromisslos beim Thema Erhaltungsgrade auftrete. Diskussionen führen hier nie zu etwas - denn letzendlich wird hier über die Gewinnspanne des Händlers diskutiert. Zugegebenermassen bin ich bei der Erhaltungsbestimmung auch relativ sicher, da macht mir schon lange kein Händler mehr etwas vor. Insofern: Viele Münzen in die Hand nehmen, viele Münzen vergleichen und sich intensiv mit den Details und Spielarten bezüglich Abrieb, den Münzmetallen, der Münzherstellung usw. beschäftigen.
Gruss,
jeggy
@superberater - am besten du überzeugst ihn damit, in dem du erst mal nicht kaufst und etwas Zeit verstreichen lässt. Ich habe bei Händlern immer Erfolg damit, wenn ich sehr selbstbewusst und kompromisslos beim Thema Erhaltungsgrade auftrete. Diskussionen führen hier nie zu etwas - denn letzendlich wird hier über die Gewinnspanne des Händlers diskutiert. Zugegebenermassen bin ich bei der Erhaltungsbestimmung auch relativ sicher, da macht mir schon lange kein Händler mehr etwas vor. Insofern: Viele Münzen in die Hand nehmen, viele Münzen vergleichen und sich intensiv mit den Details und Spielarten bezüglich Abrieb, den Münzmetallen, der Münzherstellung usw. beschäftigen.
Gruss,
jeggy
Wer hat's erfunden?
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Ich habe mir mal unrepräsentativ 5 Kataloge gegriffen :
WAG : Die Angabe der Erhaltung erfolgt nach den im deutschen Münzhandel üblichen Erfahrungseinstufungen und ist eine persönliche Beurteilung.
Möller : Die Angaben der Erhaltung werden streng nach dem im Münzhandel üblichen Maßstäben vorgenommen. Sie gelten als persönliche Beurteilung.
Künker : Die Angabe der Erhaltung ist streng nach dem im deutschen Münzhandel üblichen Erhaltungseinstufungen vorgenommen und gilt als persönliche Beurteilung.
Münzzentrum : Die Angabe der Erhaltung ist streng nach dem im deutschen Münzhandel üblichen Erhaltungseinstufungen vorgenommen und gilt als persönliche Beurteilung.
Frankf. Münzh. : Die Angabe der Erhaltung ist streng nach dem im deutschen Münzhandel üblichen Erhaltungseinstufungen vorgenommen und gilt als persönliche Beurteilung.
Meist steht auch noch immer gleich dabei : Sie begründet jedoch keine Rechts- oder Sachmängelhaftung gemäß §§ 434, 459 ff BGB.
Das waren die 5 ersten die ich zufällig griff. So was wird wohl fast jeder Münzhändler in den AGB stehen haben. Da wird immer nur von üblich gesprochen, was auch meiner Erfahrung entspricht. Festlegungen in Büchern sind meiner Meinung nach, nicht einklagbare persönliche Meinungen des Autors. So oder so, ich glaube diese AGB's entziehen jeder Klage wegen Erhaltung die Grundlage, außer sie ist extrem falsch. Deshalb würde ich nicht mit Klage oder so was drohen, da es ein stumpfes Schwert sein zu scheint.
Also unser alter Gutachter mit dem ich in engen Kontakt stehe, hatte noch nie ein Prozess wegen Erhaltungsgraden, er wurde nur hin und wieder als schlichter herbeigerufen (Insbesondere bei Münzbörsen). Seit ca. 10 Jahren hat die IHK aber einen neuen vereidigt. Der ist zwar in unserem Verein, sehe ich aber nicht so häufig. Werde ich, wenn ich ihn mal sehe, mal fragen ob er heutzutage mehr damit zu tun hat.
Ich lasse da mit mir auch nicht reden, wobei ich hatte so ein Streit nur ein mal. Da hatte ich ein par Münzen des Deutschen Reichs in st gekauft, und auf einem Stück war ein zugegebener Maßen winziger Kratzer auf dem Grund. Ich habe dem Händler erklärt das ich unter st eine völlig makellose Münze verstehe, und wie du ja auch, darüber nicht diskutieren werde. Aber wie gesagt ich drohe eher mit Kaufenthaltung und schlechter Propaganda als mit einklagen der definierten Erhaltung.
WAG : Die Angabe der Erhaltung erfolgt nach den im deutschen Münzhandel üblichen Erfahrungseinstufungen und ist eine persönliche Beurteilung.
Möller : Die Angaben der Erhaltung werden streng nach dem im Münzhandel üblichen Maßstäben vorgenommen. Sie gelten als persönliche Beurteilung.
Künker : Die Angabe der Erhaltung ist streng nach dem im deutschen Münzhandel üblichen Erhaltungseinstufungen vorgenommen und gilt als persönliche Beurteilung.
Münzzentrum : Die Angabe der Erhaltung ist streng nach dem im deutschen Münzhandel üblichen Erhaltungseinstufungen vorgenommen und gilt als persönliche Beurteilung.
Frankf. Münzh. : Die Angabe der Erhaltung ist streng nach dem im deutschen Münzhandel üblichen Erhaltungseinstufungen vorgenommen und gilt als persönliche Beurteilung.
Meist steht auch noch immer gleich dabei : Sie begründet jedoch keine Rechts- oder Sachmängelhaftung gemäß §§ 434, 459 ff BGB.
Das waren die 5 ersten die ich zufällig griff. So was wird wohl fast jeder Münzhändler in den AGB stehen haben. Da wird immer nur von üblich gesprochen, was auch meiner Erfahrung entspricht. Festlegungen in Büchern sind meiner Meinung nach, nicht einklagbare persönliche Meinungen des Autors. So oder so, ich glaube diese AGB's entziehen jeder Klage wegen Erhaltung die Grundlage, außer sie ist extrem falsch. Deshalb würde ich nicht mit Klage oder so was drohen, da es ein stumpfes Schwert sein zu scheint.
Also unser alter Gutachter mit dem ich in engen Kontakt stehe, hatte noch nie ein Prozess wegen Erhaltungsgraden, er wurde nur hin und wieder als schlichter herbeigerufen (Insbesondere bei Münzbörsen). Seit ca. 10 Jahren hat die IHK aber einen neuen vereidigt. Der ist zwar in unserem Verein, sehe ich aber nicht so häufig. Werde ich, wenn ich ihn mal sehe, mal fragen ob er heutzutage mehr damit zu tun hat.
Ich lasse da mit mir auch nicht reden, wobei ich hatte so ein Streit nur ein mal. Da hatte ich ein par Münzen des Deutschen Reichs in st gekauft, und auf einem Stück war ein zugegebener Maßen winziger Kratzer auf dem Grund. Ich habe dem Händler erklärt das ich unter st eine völlig makellose Münze verstehe, und wie du ja auch, darüber nicht diskutieren werde. Aber wie gesagt ich drohe eher mit Kaufenthaltung und schlechter Propaganda als mit einklagen der definierten Erhaltung.
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