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gefälschte Münzen - z.B. bei Ebay oder and. I-Net-Anbietern
Verfasst: Do 15.11.07 09:12
von rici3000
Hi,
folgender theoretischer Fall:
- Privatverkäufer
- nach EU-recht bla bla
Man ersteigert in einer Auktion einen Posten alter Münzen. Eingestellt unter Sammlerauflösung oder ähnlichen. Spezielle Münzen sind nicht mit aufgeführt.
Nach erhalt der Ware stellt man fest, dass eine Münzen billige Fälschungen sind. Z.B. statt Silber billiges Metall.
Lohnt sich eine Strafanzeige wegen Betruges in diesem Fall? Das Zivilrechtliche Sache bitte außer Acht lassen. Nur das strafrechliche.
Verfasst: Do 15.11.07 11:58
von Dietemann
Ich kann da bisher keinen Betrug entdecken. Wurde denn etwas Anderes geliefert als beschrieben oder abgebildet?
Wenn ich auf ein Lot von Privat biete, dann unterstelle ich einfach mal, dass sich der Verkäufer nicht damit beschäftigen wollte, alle Münzen einzeln anzuschauen und für die Echtheit zu garantieren.
Gruß, Dietemann
Verfasst: Do 15.11.07 22:09
von heripo
Es lohnt sich nicht nur nicht sondern es wäre wohl auch falsch!
Es kann kaum Sache unseres Staatsapparats sein, jede Anzeige zu verfolgen, die "vermeintlich betrogene ...Internet-Käufer" - leider ohnehin viel zu häufig -
einreichen! Auch die Bearbeitung bis zur Ablehnung der Einleitung eines Strafverfahrens kostet Geld - das Geld des Steuerzahlers!
Juristisch muß zum Tatbestand des Betrugs auch die Betrugsabsicht erwiesen sein und es muß ein "ausreichender Tatverdacht" vorliegen, wonach ein schutzwürdiges öffentliches Interesse in solche bedeutendem Maße verletzt wäre, dass ein Handeln des Staatsapparats erfolgen müsste.
Wie Du ja selbst schreibst "spezielle Münzen" sind nicht aufgeführt - also wüßte ich nicht, was hier strafrechtlich relevant wäre um verfolgt zu werden .....
Fahrlässiges, grob fahrlässiges oder gar "dummes" Käuferverhalten bedürfte ja einer sog. Selbstanzeige ... die aber hast Du sicherlich nicht gemeint.
Wenn ich all die Beiträge raussuchen würde, die in diesem Forum schon geschrieben wurden zu dem Thema " fast ein SChnäppchen gemacht - nur - leider dumm gelaufen" das reichte um ein Buch draus zu machen!
Es wird sich eines n i e ändern: manche lernen nur aus eigenen Fehlern!
Gruß, heripo
Verfasst: Do 15.11.07 22:54
von rici3000
naja, werde es als Lehrgeld abhaken.
Verfasst: Do 15.11.07 23:01
von heripo
dann wünsche ich Dir mal, dass es nicht allzuviel war, wenngleich "guter Rat ist teuer" ....
wenn Dir meine deutlichen Worte für die Zukunft geholfen haben, dann soll's mich freuen!
Gruß heripo
Verfasst: Fr 16.11.07 12:36
von *EPI*
Ich sehe es anders.
Den Kauf auf alle Fälle rückabwickeln. Das Lot ist mit Münzen umschrieben und nicht mit gefälschten Münzen. Also Fehlbeschreibung!!!!!! Ob es der Verkäufer absichtlich gemacht hat, ist schwer nachzuweisen. Also den Verkäufer im Auge behalten.
Verfasst: Fr 16.11.07 12:48
von *EPI*
heripo hat geschrieben:
Fahrlässiges, grob fahrlässiges oder gar "dummes" Käuferverhalten bedürfte ja einer sog. Selbstanzeige ... die aber hast Du sicherlich nicht gemeint.
Gruß, heripo
Solche impliziten Urteile liebe ich!
Verfasst: Do 20.03.08 09:10
von ChKy
Verstehe ich nicht. Du hast doch den Haufen Münzen als Lot gekauft. Also als eine Art Wundertüte für die Du wenig zahlst und hoffst daß da was Teures drinnen ist. Oder so ähnlich...
Häufig sind in solchen Lots Allerwelts-Münzen drin. Mit Glück wirklich nett erhaltene oder auch interessante. Aber finanziell Hochwertige würde ich da erst mal nicht erwarten...
Ich glaube das hat heripo gemeint.
lg