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Münzen durch Zollbeschau beschädigt
Verfasst: Fr 08.02.08 14:47
von philippus
Guten Tag,
bitte um Info, ob jemand schon ähnliches Problem hatte und wie hier am besten vorzugehen ist:
proof set gold einfuhrsteuerbefreit wurde bei einer zollbeschau durch post.at als vertreter geöffnet. beim öffnen durch mich zeigte sich ein grauenvolles bild: 4 von 5 münzen aus plastikschutz entfernt und lose ausserhalb des woodcase verstreut,sodass jetzt leichte kratzer da sind.
als beginnender unerfahrener sammler bitte um info:
ist so ein proof set überhaupt noch mehr wert als bullions (wenn überhaupt, kratzer sind beim genauen hinschauen und nur durch kippen erkennbar ohne lupe, ebenso randkerben;
und hat jemand schon mal ähnliches erlebt und eine schadenersatzforderung (post?zoll?) gestellt, wie sind da die aussichten auf erfolg, wie am besten vorzugehen?
vielen dank!
Verfasst: Fr 08.02.08 18:42
von memyself
Die postalische Versendung von
... Geld, oder andere Zahlungsmittel, Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Edelsteine, Kunstgegenstände, Unikate, Antiquitäten oder anderer Kostbarkeiten, oder Wertpapiere .... ausgeschlossen
"ausgeschlossen" bezieht sich auf die Haftung der Post.
Das gilt lt. Deutsche Post "Leistungen und Preise" für Einschreiben, national wie international - also sowieso für normale Briefe.
Das ganze gilt entsprechend für durch die Deutsche Post weitergeleitete Sendungen aus dem Ausland, für die der Absender international rechtlich verpflichtet ist, mit seiner Zollausfuhrerklärung (grüner Zettel) anzuerkennen, dass die Sendung zollamtlich "behandelt" werden darf.
Keine Chance !
MMS
Verfasst: Fr 08.02.08 19:03
von B12
Es geht um post.at !
Fehler des Spediteurs gehen zu Lasten des Verkäufers.
Falsche Aufgabe (bei der deutschen Post) auch.
Ich hätte die Annahme verweigert.
Evtl geht das noch rückwirkend - ich würde mal nachfragen.
Daniel
@
Verfasst: Fr 08.02.08 20:24
von philippus
@memyself
wenn diese ausnahmen auch für post.at gelten, muss ich also bei nicht eingeschweissten münzen immer mit beschädigungen bei zollbeschau durch grobe postbeamten rechnen...( schon das 2xmal:
damals bei beschau eine silbermünze völlig sinnlos aus plastikkapsel herausgerissen, physikmässig durch groben transport nicht erklärbar, da plastikkapsel bombenfest schliesst)
@B12
d.h der u.s. verkäufer muss bezahlen obwohl beamter der post.at (spediteur) hier was kaputt gemacht hat ? Aber nichtannahme ist doch auch riskant:
überwiesene dollar und münzen sind dann beim verkäufer in u.s.
also gehört teurer münzenkauf aus eu-drittland entsprechend teuer versichert?!?
, war mir eine lehre.
danke für prompte antworten!
übrigens irgendwer kaufinteresse?:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... 0160027058
würde ich nunmehr aus obengenannten gründen so einschätzen:
1 und
1/2 Ounce:
MS/PR-66 Few minor marks/hairlines not in focal areas mit min. randschaden
die anderen 3 besser
Verfasst: Fr 08.02.08 23:26
von B12
d.h der u.s. verkäufer muss bezahlen obwohl beamter der post.at (spediteur) hier was kaputt gemacht hat ?
Zunächst ja, er kann aber seinen Spediteur (vermutlich USPS) in Regress nehmen, diese wiederum die Post.
überwiesene dollar und münzen sind dann beim verkäufer in u.s.
Deshalb im Ausland immer PayPal benutzen.
RECHTZEITIG Käuferschutz beantragen. Dann ist die Kohle prompt zurück.
Gruss
Daniel
Verfasst: Sa 09.02.08 00:50
von jannys33
memyself hat geschrieben:Die postalische Versendung von
... Geld, oder andere Zahlungsmittel, Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Edelsteine, Kunstgegenstände, Unikate, Antiquitäten oder anderer Kostbarkeiten, oder Wertpapiere .... ausgeschlossen
"ausgeschlossen" bezieht sich auf die Haftung der Post.
Das gilt lt. Deutsche Post "Leistungen und Preise" für Einschreiben, national wie international - also sowieso für normale Briefe.
Das ganze gilt entsprechend für durch die Deutsche Post weitergeleitete Sendungen aus dem Ausland, für die der Absender international rechtlich verpflichtet ist, mit seiner Zollausfuhrerklärung (grüner Zettel) anzuerkennen, dass die Sendung zollamtlich "behandelt" werden darf.
Keine Chance !
MMS
Es ist auch verboten bei Rot über die Straße zu gehen, was trotzdem kein Freibrief für die Autofahrer ist einen einfach umzufahren.
Will damit sagen auch wenn solche Sachen ausgeschlossen sind, können die Postler ihren Job gefälligst ordentlich machen.
Oder ist Zollamtliche Behandlung mit genemigten Vandalismus gleichzusetzen?
Verfasst: So 10.02.08 19:41
von philippus
@B12
thx