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münze nachprägen
Verfasst: Di 26.02.08 17:59
von Susat
hallo, ich glaube das thema war schon mal im gespräch, finde es aber nicht mehr.
muß ich eine münze von 1480 die ich nachprägen will wirklich kennzeichnen?
übrigens steht keine wertzahl auf der münze, nur die umschrift MONETA NOVA sagt uns das es sich um eine neue münze handelt.
wäre dankbar für antworten
Verfasst: Di 26.02.08 18:35
von memyself
Hallo Susat,
die Bezeichnung "MONETA NOVA ...ENSIS" ist ja wohl die originale, damals überall gebräuchliche Münzbezeichnung. Ich bin mir ziemlich sicher, dass du die alte (originale) Bezeichnung nicht stillschweigend als Kennzeichnung für eine Sinnentfremdung (die ja in den Augen der zukünftigen Besitzer der Replik nicht zwingend in deinem Sinn interpretiert werden könnte) benutzen darfst.
Geh lieber auf Nummer sicher und gib der Prägung ein Kennzeichen (darf auch auf dem Rand sein), um sicher zu gehen, dass dir niemand betrügerische Absichten als Produzent der Nach/Neuprägung unterstellen kann.
LG
MMS
Verfasst: Di 26.02.08 22:11
von Pflock
Wobei ich mir nicht vorstellen kann, daß man eine heute geprägte Münze mit einer 1480 geprägten verwechseln kann. Selbst bei identischem Münzbild.
Verfasst: Di 26.02.08 22:15
von B12
ich bin sicher, daß das geht !
Daniel
Verfasst: Mi 27.02.08 06:29
von memyself
Ok - ich habe noch einmal nachgeschaut:
Das Gesetz sagt:
http://www.buzer.de/gesetz/1126/a16172.htm
Offenbar gilt aber auch:
http://www.bundesbank.de/download/barge ... lage10.pdf
In beiden Quellen werden widersprüchliche Aussagen bezüglich der Ausschlüsse gemacht. Die Rechtslage, zumindest in Deutschland, scheint also recht unklar zu sein.
Allein schon aus diesem Grund wäre ich nach wie vor eher vorsichtig.
LG
MMS
Verfasst: Mi 27.02.08 09:16
von wpmergel
Hallo Stefan,
ich finde beide Zitierstellen gar nicht so widersprüchlich und glaube, es kommt auf den Passus "als Nachahmung gestaltet" an. Damit sind wohl eindeutig angebrachte Hinweise, wie z. B. das Jahr der Nachprägung oder ein Gehaltsstempel gemeint.
Also ist Deine Warnung zur Vorsicht auch aus meiner Sicht sehr ernst zu nehmen. Es spricht aber doch auch nichts dagegen, eine gute NP entsprechend zu kennzeichnen.
Verfasst: Mi 27.02.08 09:16
von Zwerg
Die Rechtslage ist absolut klar.
Es muß entweder die Jahreszahl oder das Wort Kopie (Copy) untilgbar mitgeprägt werden.
Beste Grüße
Zwerg
Verfasst: Mi 27.02.08 09:42
von B12
Der Gesetztestext:
Satz 1 gilt nicht für Stücke, die als Nachahmungen gestaltet oder vor dem Jahr 1850 hergestellt worden sind.
Hierbei bleibt imho unklar, ob Nachahmungen die vor 1850 hergestellt wurden oder
Nachahmungen von Münzen die vor 1850 hergestellt wurden gemeint sind.
Die Hinweise der Bundesbank ignorieren diesen Teil des Gesetzes völlig.
Insoweit ist die Rechtslage für mich nicht so klar wie es scheint.
(Obwohl ich zur Variante 1 tendiere).
Andererseits werden in praktisch jedem Museum Nachprägungen von antiken Münzen
angeboten, die den Anforderungen wie die Bundesbank Sie beschreibt NICHT genügen.
Insoweit halte ich den Text der Bundesbank für eine einfache Interpretation,
die für die Beantwortung der hier gestellte Frage nicht ausreichend ist.
Gruss
Daniel
Verfasst: Mi 27.02.08 11:44
von Susat
vielen dank an alle die sich hier die mühe machen meine frage zu beantworten. ich finde schon die links sehr hilfreich. da ich ein ängstlicher mensch bin werde ich wohl in den münzstempel REPLIK mit einarbeiten, und das münzmesisterzeichen durch mein zeichen ersetzen, dann habe ich hoffentlich alles getan.
Verfasst: Mi 27.02.08 16:43
von wpmergel
Susat hat geschrieben:...und das münzmesisterzeichen durch mein zeichen ersetzen, dann habe ich hoffentlich alles getan.
Das ist doch eine pfiffige, interessante Lösung und ich hoffe, wir bekommen das fertige Produkt hier mal zu sehen.
Verfasst: Mi 27.02.08 17:27
von Susat
hallo wpmergel,
das sollte münzmeisterzeichen heißen

ich bin an der arbeit dran, aber wie das immer so ist, nebenher dauerts immer etwas länger, und schon ganzbestimmt wenn man noch auf andere angewiesen ist. aber versprochen, ich stelle dann die ergebnisse ein
Verfasst: So 13.04.08 20:56
von Münzen
Also zusammengefasst:
Ich darf Münzen nachprägen, wenn ich sie kennzeichne und sie nicht in den Umlauf Bringe?
Wenn was falsch sein sollte, bitte korigieren
Gruß
Fisch
Verfasst: Mo 14.04.08 08:31
von Susat
ich habe es für mich so zusammen gefasst:
Ich darf alte Münzen die außer Kurs sind nachprägen, wenn ich sie kennzeichne und darf sie mit Erklärung in den Umlauf bringen?
Wenn was falsch sein sollte, bitte korigieren
Gruß
susat