Vorladung vom Staatsschutz
Verfasst: Fr 11.04.08 08:18
Hallo,
im Juli letzen Jahres versteigerte mein Sohn bei ebä aus der Sammlung meines Vaters 5 Reichsmark Garnisonskirche und Hindenburg (beide mit Hakenkreuz).Gestern flattere ihm eine Strafanzeige mit Vorladung vom Staatsschutz unter Angabe der Auktionsnummer, Datum und Münzangabe ins Haus. Dabei geht es nicht um die Versteigerung ,sondern um den VERSAND.
Das ist kein Aprilscherz, sondern bitterernst!
Der Paragraph 86+86a des Stgb sind mir bekannt.
Kann mir jemand etwas zu der rechtlichen Situation sagen, die den Versand von Münzen aus dem Dritten Reich betrifft?
Mit verstörtem Sammlergruß
buster
im Juli letzen Jahres versteigerte mein Sohn bei ebä aus der Sammlung meines Vaters 5 Reichsmark Garnisonskirche und Hindenburg (beide mit Hakenkreuz).Gestern flattere ihm eine Strafanzeige mit Vorladung vom Staatsschutz unter Angabe der Auktionsnummer, Datum und Münzangabe ins Haus. Dabei geht es nicht um die Versteigerung ,sondern um den VERSAND.
Das ist kein Aprilscherz, sondern bitterernst!
Der Paragraph 86+86a des Stgb sind mir bekannt.
Kann mir jemand etwas zu der rechtlichen Situation sagen, die den Versand von Münzen aus dem Dritten Reich betrifft?
Mit verstörtem Sammlergruß
buster