Hunderte Münzen bei Rentner sichergestellt!

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saigerteufe
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Hunderte Münzen bei Rentner sichergestellt!

Beitrag von saigerteufe » Sa 28.06.08 19:39

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Zwerg
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Beitrag von Zwerg » Sa 28.06.08 20:45

Damit hier kein Chaos aufkommt.

Deutschland ist dem UNESCO Kulturabkommen seit ca. einem Jahr beigetreten - es gibt allerdings immer noch keine Ausführungsbestimmungen. Bisher weiß noch niemand, welches Objekt wie diesem Abkommen unterliegt.

Es ist nach dem heutigen Sachstand möglich, daß Münzen ganz ausgenommen werden oder erst ab einem gewissen Alter und/oder Betrag den Bestimmungen unterliegen.

Ich wünsche dem Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie viel Vergnügen mit dem Schätzen der Sammlung - das könnte gaaanz viel Arbeitszeit binden, die sinnvoller eingesetzt werden könnte. Aber das haben sich unsere Museen selber eingebrockt. Und je nach den Durchführungsbestimmungen des Kulturabkommens werden die Museen (oder andere staatliche Institutionen) sich vor Arbeit zur Erstellung von Zertifikaten nicht retten können.

Der Rentner hat möglicherweise Münzen über ebay von "privat" gekauft, die aus Fundunterschlagung stammen (gab da irgendwo einen ähnlichen Thread) - und jetzt ist er in den Mühlen des Gesetzes - Herzlich Beileid

Grüße
Zwerg
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Pflock
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Beitrag von Pflock » Sa 28.06.08 22:07

Eine etwas ausführlichere Meldung findet Ihr bei der Thüringer Allgemeine oder in http://www.numismatikforum.de/ftopic26585 (hatte ich geschrieben, bevor ich diesen Thread entdeckte, sorry).
Gruß Pflock

Ich sammel Münzen und Medaillen aus Mühlhausen in Thüringen, vom Mittelalter bis heute.
Freue mich immer über Angebote.
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Zwerg
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Beitrag von Zwerg » Sa 28.06.08 23:00

Der Mann konnte zu keinem Teil seiner 250 Stück großen Münzsammlung einen solchen Nachweis bringen. Der Versicherungswert seiner Münzen wird auf etwa 225 000 Euro geschätzt. Ein Handelswert kann nicht angegeben werden, weil die Münzen nicht gehandelt werden dürfen, sagte Thomas Gras-selt vom Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie. Die beschlagnahmten altrömischen, mittelalterlichen, aber auch neuzeitlichen Münzen sollen nun von Archäologen ausgewertet und dann nach ihrer Herkunft bestimmt werden
Ein Handelswert kann nicht angegeben werden, weil die Münzen nicht gehandelt werden dürfen
Das wird vor Gericht dann richtig lustig - aber dann interessiert es hier niemanden mehr. oder 'Saxons to the front'
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Beitrag von Wurzel » So 29.06.08 15:51

Ich liebes es, wenn der Gesetzgeber ein Gesetz 1. nicht richtig durchdenkt 2. es dann trotzdem durchdrückt 3 dann keinem erzählt, wie es angewendet werden soll......

Sowas schafft mal wieder "Rechtssicherheit"

Ich frage mich tatsächlich, ob unsere diversen Museen, egal ob öffentlich oder privat, immer einen Herkunftsnachweis erbringen können, bzw. bestätigen können, das sie rechtmäßig in den Besitz gelangt sind.
Ich könnte mir vorstellen, das die Museumsinsel dann relativ schnell recht leer wird ;-)

Davon unberührt bleibt bei diesem Fall natürlich, das es sich um gestohlene Münzen handelt, an Diebesgut konnte in der BRD noch nie Eigentum erworben werden.......

Micha
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Beitrag von Chippi » So 29.06.08 17:39

Die 4 Münzen, die er gekauft hat, allerdings dürfte nach der Verhandlung nicht mehr viel von seiner gesamten Sammlung (->"Der Mann konnte zu keinem Teil seiner 250 Stück großen Münzsammlung einen solchen Nachweis bringen.") übrigbleiben.

Gruß Chippi
Wurzel hat geschrieben:@ Chippi: Wirklich gute Arbeit! Hiermit wirst du zum Byzantiner ehrenhalber ernannt! ;-)
Münz-Goofy hat geschrieben: Hallo Chippi, wenn du... kannst, wirst Du zusätzlich zum "Ottomanen ehrenhalber" ernannt.

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Beitrag von Wurzel » So 29.06.08 17:52

Tatsache, ich sollte aufmerksamer lesen.....

Ist schon lustig:
Thüringer Allgemeine hat geschrieben:

Doch schon das Ankaufen von archäologischen Objekten, die keinen offiziellen Herkunftsnachweis ein sogenanntes Zertifikat haben, gilt als Hehlerei und kann mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.


Wenn ich Zwerg verstanden habe, sind solche Herkunftnachweise und Zertifikate derzeit noch gar nicht erhältlich, weil die entsprechenden Durchführungsbestimmungen fehlen.

Was dann dieses erklären würde...

Thüringer Allgemeine hat geschrieben:
Der Mann konnte zu keinem Teil seiner 250 Stück großen Münzsammlung einen solchen Nachweis bringen.


Zumal es mir deutlich schwer fallen würde, die von meinem Opa geerbten Münzen zu Zertifizieren.

Sollte das wirklich gängige Rechtspraxis sein, wären ja Willkür Tür und Tor geöffnet....

Was mich wieder zu den nicht durchdachten Gesetzen und Bestimmung führt....

Auf jeden Fall höre ich den Amtsschimmel ganz Laut wiehern.

Ein verwirrter Micha
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saigerteufe
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Beitrag von saigerteufe » So 29.06.08 21:26

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