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Münzsammler in der Rechtsfalle

Verfasst: Di 05.05.09 09:48
von Karsten
Ebay - Vorsicht, „erdfrisch“!

http://www.focus.de/digital/internet/eb ... 91109.html

Wie gut dass ich die Herkunft meiner Münzen nahezu lückenlos nachweisen kann.

Verfasst: Di 05.05.09 10:55
von Chippi
Wo krieg ich diese ominösen Herkunftsnachweise her? Besitze nicht eine! Eine ausgedruckte Kaufbenachrichtung von eBay wird nicht reichen und begefügte Rechnungen (hab ich in seltenen Fällen, wie z.B. von Lanz) werden nicht anerkannt.
Die vorgehensweise der Polizei ist im Grunde genommen die ideale Möglichkeit immer gleich alle Münzen einzukassieren.
Der Sammler oben wurde zwar freigesprochen, aber seine Sammlung ist auf nimmer Wiedersehen weg. Ich glaube nicht, dass er sie zurückkriegt.

Zitat Focus, 17:
"Die Polizei verlangte einen amtlichen Nachweis dafür, dass die ersteigerten Geldstücke nicht aus Raubgrabungen stammen. „Einen solchen Herkunftsnachweis besitze ich für keine meiner 800 antiken Münzen. Da hat die Polizei gleich meine gesamte Sammlung einkassiert“, klagt der Angestellte aus Leun in Hessen. "

Gruß Chippi

PS: Lückenloser Nachweis? Ich wäre mir dabei nur 100%ig sicher, wenn ich bei der Auffindung der Münzen mit etlichen Zeugen dabei gewesen wäre. Sonst gibt es immer einen Hebelpunkt für den Staat Münzen zu enteignen.

Verfasst: Di 05.05.09 11:38
von Karsten
Chippi hat geschrieben:Eine ausgedruckte Kaufbenachrichtung von eBay wird nicht reichen und begefügte Rechnungen (hab ich in seltenen Fällen, wie z.B. von Lanz) werden nicht anerkannt.
Das was ich besitze sind Rechnungen der Auktionshäuser, bei denen ich meine Stücke ersteigert habe. Bei jeder dieser Auktionen verdient der Staat mit... D.h., ich kann nachweisen dass meine Stücke nicht "unter der Ladentheke" gehandelt wurden, mehr aber auch nicht.