Problem mit Münzhandlung Polak

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Priscus
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Re: Problem mit Münzhandlung Polak

Beitrag von Priscus » Do 02.08.12 14:02

hallo peter43,

dann kauf sie doch nochmal und bezahl nicht!!! ich habe das bei cgb mal gemacht, so etwa 3mal bei der selben münze, irgendwann melden die sich schon!!

priscus

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platinrubel
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Re: Problem mit Münzhandlung Polak

Beitrag von platinrubel » Do 02.08.12 14:08

eben, das ist der 15. Bezirk :D

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Pflock
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Re: Problem mit Münzhandlung Polak

Beitrag von Pflock » Do 02.08.12 14:22

beachcomber hat geschrieben:... versand per einschreiben, (was in deutschland normalerweise das verlustrisiko auf den käufer überträgt) ...
Wieso sollte bei einem Einschreiben, daß Verlustrisiko auf den Käufer übergehen?
Den Vertrag mit der Post hat der Einsender. Lediglich, wenn sich bei der Nachverfolgung rausstellt, daß das Einschreiben beim Empfänger (persönlich übergeben oder im Briefkasten, je nach Einschreibe-Typ) eingegangen ist, ist der Verkäufer aus der Nummer raus. Ist die Sendung unterwegs verloren gegangen, hat das der Versender mit der Post zu klären und ggf. Schadenersatz zu verlangen (Einschreiben ist, glaube ich, bis 25€ versichert). Der Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer ist erst erfüllt, wenn die Ware beim Käufer ist.

Dies ist mein persönliches Verständnis von der Materie. Sollte ich mich irren, ruhig her mit der Schelte. :mrgreen:
Gruß Pflock

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Re: Problem mit Münzhandlung Polak

Beitrag von beachcomber » Do 02.08.12 14:29

soweit ich weiss (und wenn ich mich richtig an meine wenigen semester iura erinnere :wink:) geht mit der übergabe einer ware an die post das versandrisiko auf den käufer über, und das kann er mit dem einschreiben einlieferungs schein beweisen. aber wie gesagt, ist viele jahre her, und damals gab's noch kein internet. :) vielleicht ist das ja mittlerweile geändert worden.
grüsse
frank

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Re: Problem mit Münzhandlung Polak

Beitrag von kc » Do 02.08.12 14:41

Es kommt doch auch darauf an, was Verkäufer und Käufer abgesprochen haben. Natürlich wird bei einem Einschreiben das Verlustrisiko auf den Käufer übertragen. Der Verkäufer, also Einlieferer der Sendung, muss im Falle eines Verlustes zwar den Nachforschungsantrag stellen, aber falls die Sendung nicht mehr auftaucht, trägt der Käufer den Schaden. Es sei denn, wie erwähnt, dass vorher was anderes zwischen den Handelspartnern vereinbart wurde.

Grüße
kc

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Re: Problem mit Münzhandlung Polak

Beitrag von Reenmeister » Do 02.08.12 14:43

Pflock hat geschrieben:
beachcomber hat geschrieben:... versand per einschreiben, (was in deutschland normalerweise das verlustrisiko auf den käufer überträgt) ...
Wieso sollte bei einem Einschreiben, daß Verlustrisiko auf den Käufer übergehen?
Den Vertrag mit der Post hat der Einsender. Lediglich, wenn sich bei der Nachverfolgung rausstellt, daß das Einschreiben beim Empfänger (persönlich übergeben oder im Briefkasten, je nach Einschreibe-Typ) eingegangen ist, ist der Verkäufer aus der Nummer raus. Ist die Sendung unterwegs verloren gegangen, hat das der Versender mit der Post zu klären und ggf. Schadenersatz zu verlangen (Einschreiben ist, glaube ich, bis 25€ versichert). Der Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer ist erst erfüllt, wenn die Ware beim Käufer ist.
Bei einem gewerblichen Verkauf absolut korrekt, da sog. Verbrauchsgüterkauf. Das Einschreiben ändert an der Tatsache nichts, allerdings haftet die Post bei Verlust oder Beschädigung eines Einschreibens trotzdem bis 25€. Damit darf sich dann aber der Verkäufer auseinander setzen :)
kc hat geschrieben: Natürlich wird bei einem Einschreiben das Verlustrisiko auf den Käufer übertragen. Der Verkäufer, also Einlieferer der Sendung, muss im Falle eines Verlustes zwar den Nachforschungsantrag stellen, aber falls die Sendung nicht mehr auftaucht, trägt der Käufer den Schaden.
Das gilt nur für den Verkauf von Privat zu Privat.
kc hat geschrieben: Es kommt doch auch darauf an, was Verkäufer und Käufer abgesprochen haben. Es sei denn, wie erwähnt, dass vorher was anderes zwischen den Handelspartnern vereinbart wurde.
Da kannst du absprechen, was du willst... alles ausnahmslos unwirksam, da im BGB geregelt ;)
Viele Grüße
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Re: Problem mit Münzhandlung Polak

Beitrag von Schwarzschaf » Do 02.08.12 16:17

Ich hatte vor kurzem einen Fall:
Für ein verlorenes Einschreiben kann NUR der Absender einen Nachforschungsauftrag stellen!
Praktisch wenn er in Israel sitzt und ich in Wien.
RC
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Re: Problem mit Münzhandlung Polak

Beitrag von kc » Do 02.08.12 16:29

@Reenmeister

Man muss sich doch nicht nach den Bestimmungen dieses Gesetzes richten, wenn man sich
mit seinem Handelspartner anderweitig einigt. Nur im Streitfall ist es wichtig, dass es eine
gesetzliche Grundlage gibt nach der dann gehandelt werden kann. Nicht wenige Gesetze kommen
gar nicht erst zur Anwendung, wenn man sich so einvernehmlich einigt. So sehe ich das jedenfalls. :)

@Schwarzschaf

Ist ja auch logisch, weil nur der Absender einen Beleg/eine Quittung hat. Sonst könnte ja jeder für jede x-beliebige
Sendung einen Nachforschungsantrag stellen. :wink:

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Re: Problem mit Münzhandlung Polak

Beitrag von Schwarzschaf » Do 02.08.12 16:45

Stimmt wohl - aber was macht man, wenn die Ausländische Post behauptet das Schreiben sei ordnungsgemäß abgefertigt worden und die inländische Post erklärt, sie habe es nicht erhalten?
Weil ich nicht alles weiß, bin ich neugierig

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Re: Problem mit Münzhandlung Polak

Beitrag von Reenmeister » Do 02.08.12 16:56

kc hat geschrieben: Man muss sich doch nicht nach den Bestimmungen dieses Gesetzes richten, wenn man sich
mit seinem Handelspartner anderweitig einigt. Nur im Streitfall ist es wichtig, dass es eine
gesetzliche Grundlage gibt nach der dann gehandelt werden kann. Nicht wenige Gesetze kommen
gar nicht erst zur Anwendung, wenn man sich so einvernehmlich einigt. So sehe ich das jedenfalls. :)
Natürlich kann man sich einvernehmlich einigen... In der Praxis ist es nur so, dass sofern es dann tatsächlich zu Problemen kommt eben meist die Rechtslage Beachtung findet und da sind in diesem Beispiel sämtliche vom Gesetz abweichende Absprachen unwirksam. Ehrlich gesagt kann ich mir das in der Praxis trotzdem nicht so wirklich vorstellen, es sei denn man ist ziemlich naiv oder hat gerade einen Anfall geistiger Umnachtung. Oder würdest du als Privatperson freiwillig zu einem gewerblichen Verkäufer sagen "ich übernehme die Verantwortung auf dem Postweg und wenn die Ware verloren geht hab ich halt pech gehabt und bleib auf meinen Ausgaben hocken"? ;)
Viele Grüße
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Re: Problem mit Münzhandlung Polak

Beitrag von kc » Do 02.08.12 17:12

Na klar doch! :D
Denn von Frank habe ich gelernt, dass normale Briefe meist viel schneller ihr Ziel erreichen als Einschreiben.
Und falls so eine unversicherte Sendung verloren geht, habe ich Pech gehabt, aber das Risiko bin ich schon des öfteren
eingegangen.

Grüße
kc

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Re: Problem mit Münzhandlung Polak

Beitrag von beachcomber » Do 02.08.12 17:26

klar, mach ich immer! :) das ist meiner erfahrung nach schneller und sicherer, und im übrigen: was soll denn der verkäufer denken, er hat die ware abgeschickt, sie ist angeblich nicht angekommen, und dann soll er auf ware und geld verzichten??? genaugenommen wäre in so einem fall die rückzahlung der hälfte der gezahlten summe korrekt, so teilen sich käufer und verkäufer den schaden.
im übrigen bringen einschreiben eben nur den beweis, dass der verkäufer abgeschickt hat, die paar euro die die post im verlustfall (vielleicht) zahlt, sind doch der rede nicht wirklich wert.
grüsse
frank

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Re: Problem mit Münzhandlung Polak

Beitrag von Reenmeister » Do 02.08.12 17:41

kc hat geschrieben: Denn von Frank habe ich gelernt, dass normale Briefe meist viel schneller ihr Ziel erreichen als Einschreiben.
Das macht bzgl. der Verantwortung immer noch keinen Unterschied ob "normal" oder Einschreiben :wink:
kc hat geschrieben: Und falls so eine unversicherte Sendung verloren geht, habe ich Pech gehabt, aber das Risiko bin ich schon des öfteren
eingegangen.
Nochmal: Bei einem Verbrauchsgüterkauf trägt der Verkäufer die Verantwortung, egal ob normaler Versand, versicherter Versand, Einschreiben usw.
Der versicherte Versand ist nichts anderes als eine Absicherung für den Verkäufer und ein seriöser Verkäufer bietet daher auch nur versicherten Versand an (die Kosten trägt eh der Käufer). Wenn er das nicht macht, selber schuld. Er darf dir normalerweise nicht mal die Option versichert/unversichert anbieten, da dann ggf. genau das passiert, was du hier schreibst, nämlich dem Käufer wird ggf. suggeriert das Versandrisiko liege bei ihm. Das wäre ein Wettbewerbsverstoß gemäß UWG und der Gewerbetreibende könnte abgemahnt werden.
Wenn du im Fall des Falles trotzdem freiwillig auf deinen Ausgaben sitzen bleibst, selber schuld. Vielleicht sitzt deine Brieftasche einfach zu locker, oder du gehörst zu den Menschen, die in allem das Gute sehen und dieses Prinzip auch noch praktizieren... :mrgreen:
Zuletzt geändert von Reenmeister am Do 02.08.12 17:44, insgesamt 1-mal geändert.
Viele Grüße
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Re: Problem mit Münzhandlung Polak

Beitrag von Pflock » Do 02.08.12 17:44

beachcomber hat geschrieben:...im übrigen bringen einschreiben eben nur den beweis, dass der verkäufer abgeschickt hat,...
...und den Beweis, daß der Käufer die Sendung erhalten hat oder eben nicht erhalten hat. Was für den Verkäufer vermutlich wichtiger ist.

Ich verschicke bei meinen ebay-Privatverkäufen immer als Einwurfeinschreiben (kommt natürlich auf den Warenwert an). Somit kann mich erstmal keiner über den Tisch ziehen, von wegen: "Sendung nicht erhalten".

Bei meinen Verkäufen biete ich ausschließlich Versand via Paket (wegen Versicherung) und Einwurfeinschreiben an. Bei Paket übernehme ich das Versandrisiko, bei nichtversicherten Versand übertrage ich das auf den Käufer (steht so in meinen Versandbedingungen). Nach obigen Ausführungen kann ich das ja bei Privatverkauf. Und beides kann ich nachverfolgen.
Gruß Pflock

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Re: Problem mit Münzhandlung Polak

Beitrag von Reenmeister » Do 02.08.12 17:56

beachcomber hat geschrieben:was soll denn der verkäufer denken, er hat die ware abgeschickt, sie ist angeblich nicht angekommen, und dann soll er auf ware und geld verzichten??? genaugenommen wäre in so einem fall die rückzahlung der hälfte der gezahlten summe korrekt, so teilen sich käufer und verkäufer den schaden.
Na der arme Verkäufer... :roll:
Wenn er seine Ware unversichert versendet, dann geht er doch das Risiko selber ein und wird dies auch in seiner Finanzplanung berücksichtigen. Warum soll ich als Kunde dann noch dafür haften und die Hälfte übernehmen (zumal ich das ja überhaupt nicht muss)?
Pflock hat geschrieben: Ich verschicke bei meinen ebay-Privatverkäufen immer als Einwurfeinschreiben (kommt natürlich auf den Warenwert an). Somit kann mich erstmal keiner über den Tisch ziehen, von wegen: "Sendung nicht erhalten".
Ob die Ware ankommt kann dir theoretisch völlig egal sein. Bei einem Privatverkauf ist es nämlich anders, da haftet der Verkäufer nur bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen (und das musst du im Zweifel nur nachweisen können). Das Versandrisiko trägt der Käufer.
Viele Grüße
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