Danke für die ausführlich Rückmeldung.
Wenn ich das richtig verstanden habe, bedeutet das künftig, dass Münzen etwa bei Auktionen, die der Differenzbesteuerung unterliegen (Listen finden sich bereits jetzt in den Auktionskatalogen), für den Käufer einen sehr unterschiedlichern Zuschlag an Steuern bedeuten werden (je nach dem, zu welchem Preis das Teil eingekauft wurde), aber jedenfalls jeweils deutlich weniger als es bei den 19 % Vollversteuerung der Fall ist. (?)
Gruß,
AS
Mehrwertsteuererhörung
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Re: Mehrwertsteuererhörung
Auf den Zuschlagspreis kommen gar keine Steuern mehr. Es darf nichts aufgeschlagen werden.
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Re: Mehrwertsteuererhörung
Aber der Zuschlagspreis wird sich doch durch die Mwst-Erhöhung zwangsläufig erhöhen. Bislang war üblich 15%, und darauf kamen dann 7% MwSt. Verschiedene Auktionshäuser sind wegen der Differenzbesteuerung inzwischen dazu übergegangen, dass der ausgewiesene Zuschlag 23% beträgt. Aber wie ist das ab 2014 für den Käufer?
Vollbesteuerung: 15% + 19% MwSt.
Differenzbesteuerung: 35% Zuschlag?
AS
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antisto
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Re: Mehrwertsteuererhörung
Nicht, dass wir aneinander vorbeireden: Zuschlagspreis ist für mich das Höchstgebot. Dazu kommt dann das Aufgeld von z.B. 15%.antisto hat geschrieben:Aber der Zuschlagspreis wird sich doch durch die Mwst-Erhöhung zwangsläufig erhöhen. Bislang war üblich 15%, und darauf kamen dann 7% MwSt. Verschiedene Auktionshäuser sind wegen der Differenzbesteuerung inzwischen dazu übergegangen, dass der ausgewiesene Zuschlag 23% beträgt. Aber wie ist das ab 2014 für den Käufer?
Vollbesteuerung: 15% + 19% MwSt.
Differenzbesteuerung: 35% Zuschlag?
AS
Wie die Auktionshäuser damit umgehen werden weiß ich nicht. Sicher ist aber, dass sobald ein Artikel als differenzbesteuert ausgeschrieben ist, auf das Höchstgebot keine MwSt mehr aufgeschlagen und ausgewiesen werden darf. MwSt gibt es dann nur noch auf das Aufgeld. Das Auktionshaus muss aus der DIfferenz zwischen Ankaufspreis und Höchstgebot 19% herausrechnen und diesen Betrag abführen.
Das wäre auch anders gar nicht möglich, weil die Auktionshäuser ja sonst ihren Ankaufspreis mit angeben müssten, damit die Käufer sich dann ausrechnen können, welche MwSt am Schluss für ein bestimmtes Gebot fällig wäre. Das wäre quasi eine ÜBERRASCHUNGSSTEUER
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Re: Mehrwertsteuererhörung
Nach momentanem Stand wird im nächsten Jahr bei Differenzbesteuerung das Auktionsaufgeld 23% inkl. Mwst betragen.
Dies ist reich rechnerisch kein Unterschied zur jetzigen Besteuerung, die bei 23,05% lag (15% Aufgeld, dann 7% Mwst.)
Grüße
Zwerg
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Re: Mehrwertsteuererhörung
Sorry, natürlich meinte ich das Aufgeld, als ich "Zuschlag" schrieb.
Beruhigend zu hören, dass sich da (für mich als Kunden) kaum etwas ändert.
Danke für die klare Auskunft.
AS
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antisto
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