"E" wie Edam - ein sog. Brandspuitpenning graviert mit dem Namen des Feuerwehrmannes (Pomper) "van den Zuijger" (ca. 18 Jhdt).
Messing-Guss 47,5 mm
Dirks pl.137.3
Es handelt sich um eine Feuerwehrmarke, die vom letzten Viertel des 17. bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts verwendet wurde, um die Anwesenheit von Feuerwehrleuten im Einsatzfall zu bestätigen.
Auf der Vorderseite ist in der Regel das Stadtwappen abgebildet, auf der Rückseite ein Spritzenwagen, möglicherweise zusammen mit der Bezirksbezeichnung oder Bezirksnummer. Diese Marken wurden oft zusammen mit dem Feuerwehrschlauch von der Fabrik Van der Heyden in Amsterdam geliefert, die zwischen 1673 und 1867 tätig war.
Der historische Hintergrund und die Bedeutung der Marken wird z.B. von van der Wiel anhand der Brandspuitpenninge von Gouda beschrieben:
Das Feuer, dass immer noch eine grosse Gefahr darstellt, stellte früher eine ständige und ernsthafte Bedrohung dar. Im Mittelalter waren Stadtbrände an der Tagesordnung, und sie traten auch im 16. und 17 auf. Auch Gouda hatte seinen Anteil daran. Noch im Jahr 1527 brannten zwischen der Naaierstraat und dem Markt zahlreiche Häuser nieder. Kein Wunder, dass die Regierung nach Mitteln suchte, um eine solche Katastrophe zu verhindern. Bereits 1413 schrieb die Stadtverwaltung vor, dass jeder, der über ein Einkommen von mehr als 30 fl. verfügte, auf eigene Kosten einen Ledereimer kaufen musste, der mit Wasser gefüllt vor der Tür zu stehen hatte. Ein von der Regierung eingesetzter Brandinspektor nahm die Kontrolle vor.
Darüber hinaus wurden 310 Eimer von der Stadtverwaltung aufgestellt. Im Laufe der Zeit wurden ständig neue Vorschriften erlassen. Zu Beginn des 16. Jahrhunderts mussten alle neu gebauten Häuser ein Ziegeldach haben, und Strohdächer durften nicht einmal repariert werden, es sei denn, sie waren mit Grassoden und Lehm bedeckt. Jedes Haus musste eine Leiter haben, um auf das Dach zu gelangen, und es musste auch eine Laterne bereitstehen, die im Falle eines Brandes bei Dunkelheit als Straßenbeleuchtung nach draußen gehängt werden konnte.
Im Falle eines Alarms mussten sich alle dafür vorgesehenen Personen mit ihren Eimern einfinden. Die Behörden schickten Klapperleute („Klepperlieden“) durch die Stadt und läuteten die Feuerglocke, um die gesamte Bevölkerung zu warnen. Das Löschen eines Brandes mit Wassereimern blieb eine mühsame und prekäre Angelegenheit. Eine große Verbesserung brachte die Erfindung der Feuerspritze durch Jan van der Heyden im Jahr 1671. Die erste Spritze dieses Typs wurde von Amsterdam gekauft und bewährte sich hervorragend. Am 23. Dezember 1683 meldeten die Fabrikmeister von Gouda, vergleichbar mit unserer Direktion der Städtischen Werke, ihre Erkenntnisse in Amsterdam. Am 9. Mai 1687 - man ging in Gouda kein Risiko ein - bestellte man zwei dieser Spritzen zum Preis von je ƒ 685. Offenbar waren sie beliebt, denn im Juni 1702 wurden zwei weitere bestellt, diesmal auf einem vierrädrigen Fahrgestell, für das man einen Aufpreis von ƒ48 zahlen musste. Um die hohen Kosten zu decken, beschloss die Vroedschap im Dezember 1702, die Eimergebühr, die die Bürger für die Inspektion ihres Feuereimers zu entrichten hatten, um einen Stuiver zu erhöhen. Feuerhydranten wurden an vier verschiedenen Stellen in der Stadt aufgestellt. Für jede Spritze wurden 36 Personen benannt, die im Brandfall zur Bedienung der Spritze anrücken mussten. Für das Löschen des Feuers gab es keine Bezahlung, aber eine Prämie für denjenigen, der die Pumpe zuerst erreichte. Alle Einberufenen erhielten eine Messingmarke, die als Ausweis beim Passieren der Miliz und als Anwesenheitsmarke beim Brandmeister diente. Wer zu spät zur Feuerlöschpumpe kam, wurde mit einer Strafe von 4 Groschen belegt; war das Feuer bereits gelöscht, wurde die Strafe verdoppelt. Bei einem Brand in der Dunkelheit wurden diese Beträge um 50 Prozent erhöht. Für das Fernbleiben vom Feuer musste der Feuerwehrmann 18 Stuiver bezahlen. Viermal im Jahr mussten die ernannten Feuerwehrleute unter Aufsicht des Brandmeisters und der Mitarbeiter der Stadtfabrik zum Üben auf den städtischen Schreinerhof kommen. Dafür erhielten sie einen Schilling (6 Stuiver), sofern sie sich willig, sachkundig und vernünftig verhalten hatten. Mangelnder Respekt vor dem Feuermeister wurde mit einer Geldstrafe von einem Gulden geahndet. Das Reglement über den Gebrauch des „slangenbrandspuit“ (Feuerspritze) von 1690 besagt weiter:
„Jedem der G'affecteerden sal ein kupfernes Zeichen mit dem Wappen der Stadt und numero des spuyt auf der einen Seite, ende een brandspuyt auf der anderen Seite, gegeben werden, um bei den Milizen, die sich um das Feuer herum aufstellen werden, zu zeigen, welche Marke sie den Feuermeistern in ihren Quartieren zurückgeben müssen, wenn sie sich bewegen oder anderweitig auf den Marsch gehen, gegen Zahlung von 25 Stuyvers; und diejenigen, die die Marke verlieren, werden sechs Stuyvers einbüßen und dafür eine neue Marke erhalten“
Quellen:
Wiki Munten en papiergeld: Brandspuitpenning; Wiel, H.J. van der (1988) De Goudse brandspuitpenningen, in: De Beeldenaar 12-1, 246-247.