Das Zitieren von Katalognr. in eigenen Publikationen

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imokuk
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Das Zitieren von Katalognr. in eigenen Publikationen

Beitrag von imokuk » Fr 21.01.05 10:10

Hallo,

wie sollte man den vorgehen wenn man im Eigenverlag eine Publikation plant und bei der Auflistung von Münzen auf vorhandenen Katalogiersierungschemata zurückgreift.

Folgende Fragen habe ich da:

a) Muss man um Erlaubniss fragen oder den ursprünglichen Autor / Verleger nur darauf hinweisen?
b) Kann der Autor oder Verleger Nutzungsgebühren verlangen?
c) Kann der Autor oder Verleger die Verwendung des Katalogisierungssystem verweigern?
d) Was macht man wenn c) zutrifft und es kein alternatives System gibt?

Wäre nett von Forumsmitgliedern zu hören, die auch einfach nur andere (also nicht nur negative) Erfahrungen mit einer Eigenpublikation gemacht haben.

Gruss,

Imokuk

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Nikolausi
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Beitrag von Nikolausi » Fr 21.01.05 11:03

eine interessante Fragestellung!
zu b) ja kann er, darauf würde ich mich aber nicht einlassen!
zu a) Ich würde um Erlaubnis fragen, die Nennung des Ursprunges der Bilder ist doch zugleich ein Werbefaktor oder?

bei c) das deutsche Kunsturheber Gesetzt schützt nur die Wiedergabe des Originals, wenn die Darstellung deutlich bearbeitet bzw. überarbeitet ist,
bist DU der neue Urheber in Sinne des Kunsturheber Gesetzes,
Ein Verweis auf die Quelle kann aber trotzden nicht schaden.
(wie das in Finnland aussieht weiß ich nicht)
Ein Katalogisierungssystem ist, wenn es von der Sammlergemeinde und von der Numismatischen Forschung übernommen wurde, auf keinen Fall mehr Eigentum des Erfinders, durch die Nennung des Namens vor oder hinter der Katalognummer wird der "Erfinder" des Katalogisierungssystem
genügend gewürdigt.
[das ist meine Meinung, hier im Forum gibt es
einige, die schon etwas veröffentlicht haben,
wäre interessant andere Minungen dazu zu hören]

Grüße
Suche: Alte Auktionskataloge
Römische Republik, Pfaleristik

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Beitrag von chaoschemiker » Fr 21.01.05 11:23

Wenn ich die Frage richtig verstanden habe, geht es hier ja nur um das Schema der Katalogisierung und nicht um den Inhalt?

Unter Schema verstehe ich den allgemeinen Aufbau eines Kataloges. Ich kann mir nicht vorstellen das der "schützenswert" ist. Fast jedes Buch/jeder Katalog habe das gleiche Schema. Da müsste also schon ein besonders interessanter Aufbau dahinterstecken um da urheberrechtliche Interessen geltend zu machen.
Zudem kann ich mir vorstellen, das wenn z.B. ein Münzkatalog von 1913 aus dem zaristischen Russland das gleiche Schema bereits verwendet, ist das ohnehin alles egal. Dann verwendest Du einfach dem sein Schema. Da klagt keiner mehr dagegen. 8)
Meine Seite über Britische Münzen soll bis 2027 fertig sein. (Nützliche ?) Informationen enthält sie jedoch schon heute.

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imokuk
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Beitrag von imokuk » Fr 21.01.05 11:26

Hallo,

vielen Dank für die erste Antwort. Da ich mich in meinem ersten Posting nicht klar ausgedrückt habe: Es geht hier nur um die Nummerierung nicht um die Übernahme etwaiger Fotos.

Dabei ist es natürlich unvermeidlich, das bei vielen Einträgen, mein Eintrag identisch mit dem des Vorgängers ist. Die "schriftstellerische" Leistung liegt, wohl eher in der Darstellung (i.e. neuen Fotos), aktuellen Preisen
und einer kleinen informativen Ergänzung, die das Werk auch für Nicht-Numismatiker interessant machen sollen.

Gruß,

Imokuk

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Beitrag von KarlAntonMartini » Fr 21.01.05 12:54

Ein Urheberrecht gibt es an einem "Werk". Hier ist mE die Frage, ob ein Katalogsystem "Werk" in diesem Sinn ist. Dazu muß es mehr sein als nur eine chronologische Aufzählung oder eine Gliederung nach Münzmetallen, Herrschern etc. Eine bloße Münzbeschreibung in den üblichen Fachbegriffen hat ebenfalls keine Werkhöhe.
Viele Grüße, KAM
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Beitrag von Wuppi » Fr 21.01.05 20:24

Hi

@imokuk: du bist nicht zufällig nen Zwilling von mir? ;) Mir kam nämlich ebenfalls heute morgen diese Frage auf ... Wg. Katalogisierungsschema und Nummerierung ...

In meinem Gedankengang gings u.a. darum ob ich WAS an einem Münzkatalog Urheberrechtlich relevant ist ...Kann ich die gleiche Reihenfolge wie Katalog X nehmen? Kann ich die Nummerierung übernehmen (Jäger 102)? Das ich die Bilder nicht übernehmen kann ist klar - aber wie schauts mit der "leichten" beschreibung aus?
1 Kreuzer (Bi) 1837-1842. Gekrönter, spatenblattförmiger Wappenschild. Rs. Wertangabe und Jahreszahl im Kranz gebundener Eichenzweige
Sicher man kann es anders darstellen:
1 Kreuzer (Bi), 1837-1842. Vs: gekrönter, spatenblattförmiger Wappenschild. Rs: Wertangabe und Jahreszahl im Kranz gebundener Eichenzweige
Wie möchte man soetwas anders beschreiben?

Ebenfalles interessant: Gerade bei deutschen Münzen gibbet viel hin und her mit Tabellen ... Was ist bei diesen Datensammlungen geschützt? Die Auflagenzahlen? (die wurden vom Autor ja sicher umfangreich recheriert). Der "Katalog-Sammlerwert"? Auch dieser wurde ja sicher recheriert und nicht ausm Ärmel geschüttelt.

Gruß
Wuppi
Bitte KEINE Anfragen zu Münzen etc. per privater Nachricht - Danke!
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