Händler droht mit Klage und Abmahnung
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Händler droht mit Klage und Abmahnung
Hat jemand damit Erfahrungen?
Verkaufe als privater Anbieter ab und an einige doppelte Münzen bei "ebäh", z.B. amerikanische wie Pennies, Dimes Quarters oder Dollars.
Jetzt droht mir ein gewerblicher Händler aus Nürnberg (Name darf hier wahrscheinlich nicht genannt werden) mit Klage und Abmahnung, wenn ich noch einmal solche Münzen anbiete. Der Typ hat selbst einen eBay Shop, ganz schön viele negative und neutrale Bewertungen. Muß ich auf diese Drohung reagieren oder wie würdet ihr euch verhalten?
Danke für eure Tips!
Verkaufe als privater Anbieter ab und an einige doppelte Münzen bei "ebäh", z.B. amerikanische wie Pennies, Dimes Quarters oder Dollars.
Jetzt droht mir ein gewerblicher Händler aus Nürnberg (Name darf hier wahrscheinlich nicht genannt werden) mit Klage und Abmahnung, wenn ich noch einmal solche Münzen anbiete. Der Typ hat selbst einen eBay Shop, ganz schön viele negative und neutrale Bewertungen. Muß ich auf diese Drohung reagieren oder wie würdet ihr euch verhalten?
Danke für eure Tips!
- KarlAntonMartini
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Re: Händler droht mit Klage und Abmahnung
Lieber Gast, mit Rechtsberatung in konkreten Fällen auch via Forum droht ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz. Mit solchen Fragen mußt du dich an einen Rechtsanwalt wenden. Grüße, KarlAntonMartini
Tokens forever!
- chinamul
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Re: Händler droht mit Klage und Abmahnung
Wenn kein justitiabler Formfehler bei Deinem Angebot vorliegt, was im Internethandel mitunter vorkommt und dann von auf solche Fälle spezialisierten Anwälten schamlos ausgenutzt wird, dürfte die angedrohte Aktion des Händlers wohl ins Leere laufen. Es gibt jedenfalls kein Monopol auf das Anbieten von bestimmten Umlaufmünzen.
Allerdings wird bei Überschreiten einer gewissen Menge angebotener Münzen ein gewerbsmäßig betriebener Handel und damit ein unlauterer Wettbewerb unterstellt. Immerhin hat man nicht die Kosten wie ein eingetragener Händler und zahlt auch keine Steuern oder sonstigen Abgaben. Damit hätte man dann einen einsehbar nicht akzeptablen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem gewerblichen Händler.
Interessant wäre zu erfahren, wie der Händler denn seine Abmahnung im einzelnen begründet. Auf jeden Fall solltest Du jedoch zuvor einmal selbstkritisch überprüfen, ob die Zahl Deiner Verkäufe nicht doch schon ein quasi professionelles Ausmaß angenommen hat.
Da ich kein Jurist bin, kann dies natürlich keinesfalls eine juristische Beratung sein, sondern lediglich die Wiedergabe der Erfahrungen, die sich aus der Beobachtung einer Vielzahl ähnlich gelagerter Fälle in allen möglichen Branchen und der resultierenden Rechtsprechung ergeben haben.
Am kostensparendsten und nervenschonendsten wäre es vielleicht, wenn Du Dich unterhalb der juristischen Schwelle mit dem Händler darüber zu verständigen versuchst, was genau er an Deinen Angeboten auszusetzen hat, und erst dann einen Anwalt hinzuziehen, wenn er zu keiner für beide Seiten akzeptablen, gütlichen Einigung bereit ist.
Gruß
chinamul
Allerdings wird bei Überschreiten einer gewissen Menge angebotener Münzen ein gewerbsmäßig betriebener Handel und damit ein unlauterer Wettbewerb unterstellt. Immerhin hat man nicht die Kosten wie ein eingetragener Händler und zahlt auch keine Steuern oder sonstigen Abgaben. Damit hätte man dann einen einsehbar nicht akzeptablen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem gewerblichen Händler.
Interessant wäre zu erfahren, wie der Händler denn seine Abmahnung im einzelnen begründet. Auf jeden Fall solltest Du jedoch zuvor einmal selbstkritisch überprüfen, ob die Zahl Deiner Verkäufe nicht doch schon ein quasi professionelles Ausmaß angenommen hat.
Da ich kein Jurist bin, kann dies natürlich keinesfalls eine juristische Beratung sein, sondern lediglich die Wiedergabe der Erfahrungen, die sich aus der Beobachtung einer Vielzahl ähnlich gelagerter Fälle in allen möglichen Branchen und der resultierenden Rechtsprechung ergeben haben.
Am kostensparendsten und nervenschonendsten wäre es vielleicht, wenn Du Dich unterhalb der juristischen Schwelle mit dem Händler darüber zu verständigen versuchst, was genau er an Deinen Angeboten auszusetzen hat, und erst dann einen Anwalt hinzuziehen, wenn er zu keiner für beide Seiten akzeptablen, gütlichen Einigung bereit ist.
Gruß
chinamul
Nil tam difficile est, quin quaerendo investigari possit
- sigistenz
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Re: Händler droht mit Klage und Abmahnung
Ja, so geht es doch auch, ein solcher Austausch ist doch im Sinn dieses Forums?
An einer solchen Auskunft kann doch niemand was auszusetzen haben?
Oder?
Sigi
-
An einer solchen Auskunft kann doch niemand was auszusetzen haben?
Oder?
Sigi
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Re: Händler droht mit Klage und Abmahnung
naja, wenn wir jetzt anfangen mit paragraphen um uns zu werfen kommen wir da in einen Bereich, der sicher nicht mehr in der Grauzone liegt.
Im übrigen ist ein Gespräch mit einem Anwalt nicht immer sofort kostenpflichtig. Eine Anwalt den man kennt, wird da sicher auch kostenlos seine Meinung zu kundtun.
Im übrigen ist ein Gespräch mit einem Anwalt nicht immer sofort kostenpflichtig. Eine Anwalt den man kennt, wird da sicher auch kostenlos seine Meinung zu kundtun.
- chinamul
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Re: Händler droht mit Klage und Abmahnung
Hast Du hier irgendwo einen Paragraphen herumfliegen sehen?GeneralMF hat geschrieben:naja, wenn wir jetzt anfangen mit paragraphen um uns zu werfen kommen wir da in einen Bereich, der sicher nicht mehr in der Grauzone liegt.
Gruß
chinamul
Nil tam difficile est, quin quaerendo investigari possit
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Re: Händler droht mit Klage und Abmahnung
Hypothetisch mir passierte soetwas: Würde ich zuerst bei mir prüfen:
1. Handele ich gewerblich?
2. Habe ich Formfehler bei meinen Angeboten?
3. Habe ich dem Finanzamt etwas verschwiegen?
4. ???
Meine Reaktion wäre abhängig von den Antworten auf diese Fragen. Aber jeder Jeck ist anders! Und jeder Fall ist anders! Also rein hypothetische auf meine Person bezogene Überlegungen!
In Netz finden sich sicherlich einige Urteile zu Deiner Frage oder doch Besuch beim RA oder was auch immer?
@ chinamul: Soweit ich verstanden habe, ist juristisch formal noch gar nichts passiert.
1. Handele ich gewerblich?
2. Habe ich Formfehler bei meinen Angeboten?
3. Habe ich dem Finanzamt etwas verschwiegen?
4. ???
Meine Reaktion wäre abhängig von den Antworten auf diese Fragen. Aber jeder Jeck ist anders! Und jeder Fall ist anders! Also rein hypothetische auf meine Person bezogene Überlegungen!
In Netz finden sich sicherlich einige Urteile zu Deiner Frage oder doch Besuch beim RA oder was auch immer?
@ chinamul: Soweit ich verstanden habe, ist juristisch formal noch gar nichts passiert.
Re: Händler droht mit Klage und Abmahnung
chinamul hat geschrieben:Hast Du hier irgendwo einen Paragraphen herumfliegen sehen?GeneralMF hat geschrieben:naja, wenn wir jetzt anfangen mit paragraphen um uns zu werfen kommen wir da in einen Bereich, der sicher nicht mehr in der Grauzone liegt.
Gruß
chinamul
Doch gerade ist einer durchs Bild geflogen . Ne das sollte nur die Antwort auf sigistenz Frage sein.
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