Rechtlich: Euromünzen zu Schmuck verarbeiten

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Koelner
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Rechtlich: Euromünzen zu Schmuck verarbeiten

Beitrag von Koelner » So 31.07.11 11:10

Hallo liebes Forum,

ich möchte mir gerne aktuelle Euromünzen zu Manschettenknöpfen verarbeiten lassen.

Nun kamen von einem Juwelier Bedenken, dass es rechtliche Probleme geben könnte, wenn man offizielle Zahlungsmittel dem Geldkreislauf entziehen würde.

Wie ist hier die Rechtslage und muss ich mir wirklich Gedanken machen?

Vielen Dank schon jetzt für Eure Mühe.

Kölner

GeneralMF
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Re: Rechtlich: Euromünzen zu Schmuck verarbeiten

Beitrag von GeneralMF » So 31.07.11 11:37

http://duesiblog.de/archives/762-Wer-ha ... -Geld.html


Stört also niemanden, nur bezahlen kannst du damit halt nicht mehr.

Gast
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Re: Rechtlich: Euromünzen zu Schmuck verarbeiten

Beitrag von Gast » So 31.07.11 11:44

Danke.

Den Link habe ich auch endlich gefunden.

Musste meine Google Suche abändern von "verarbeiten" zu "zerstören" :-)

****Thema hat sich erledigt****

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Pflock
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Re: Rechtlich: Euromünzen zu Schmuck verarbeiten

Beitrag von Pflock » So 31.07.11 13:16

Genau diese Frage hatte ich in Bezug auf Banknoten der Bundesbank gestellt. Und Folgendes war die Antwort:
presse-information@bundesbank.de am 14.02.2011 hat geschrieben:Sehr geehrte ...,

nach den allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen kann jeder Eigentum an Banknoten erlangen. Das heißt, die Banknoten sind kein Eigentum der Notenbanken oder "Staatseigentum", sondern gehören demjenigen, dem sie übereignet worden sind.

Grundsätzlich kann der Eigentümer mit ihm gehörenden Sachen (und damit auch mit Banknoten) in den durch die Rechtsordnung gesetzten Grenzen nach Belieben verfahren. Aus rechtlicher Sicht wäre es dem Eigentümer einer Banknote daher an sich unbenommen, diese zu beschädigen oder zu vernichten.
Eine derartige Handlung stellt in Deutschland keine Straftat dar.

Allerdings leisten wir für mutwillig beschädigte Banknoten keinen Ersatz.
Der Beschädiger trägt daher das Risiko, dass eine von ihm mutwillig beschädigte Banknote von Dritten im Zahlungsverkehr nicht mehr angenommen und daher faktisch wertlos wird.

Mit freundlichen Grüßen
DEUTSCHE BUNDESBANK
Kommunikation
Wilhelm-Epstein-Strasse 14
60431 Frankfurt am Main

http://www.bundesbank.de
Man sollte immer bei der Quelle fragen. Ich habe schon mehrfach an die Bundesbank Fragen gerichtet und immer sehr zügig Antwort erhalten, in diesem Fall nach 2 Tagen.
Gruß Pflock

Ich sammel Münzen und Medaillen aus Mühlhausen in Thüringen, vom Mittelalter bis heute.
Freue mich immer über Angebote.
:Fade-color

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heku
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Re: Rechtlich: Euromünzen zu Schmuck verarbeiten

Beitrag von heku » So 31.07.11 13:44

Koelner hat geschrieben: ich möchte mir gerne aktuelle Euromünzen zu Manschettenknöpfen verarbeiten lassen.

Nun kamen von einem Juwelier Bedenken, dass es rechtliche Probleme geben könnte, wenn man offizielle Zahlungsmittel dem Geldkreislauf entziehen würde.

Wie ist hier die Rechtslage und muss ich mir wirklich Gedanken machen?


Wenn Du Güterwaggons voll Euromünzen zu Schmuck verarbeiten solltest, könnte es Probleme geben. Ansonsten sind die Euromünen Dein Eigentum mit dem Du machen kannst, was Du willst.

Viele Grüße
Hermann

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Re: Rechtlich: Euromünzen zu Schmuck verarbeiten

Beitrag von Sebastian D. » Mo 01.08.11 19:14

Je nachdem was der Juwelier nimmt wäre das auch eine alternative....

http://www.knm.nl/Manchetknoopset-10-Eu ... oduct/305/

http://www.knm.nl/Manchetknoopset-10-Eu ... oduct/304/

Gruß,

Sebastian
Aachener 12 Heller Münzen - 5 Euro Münzen - US State Quarter - 2 Euromünzen

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