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Rechtlich: Euromünzen zu Schmuck verarbeiten
Verfasst: So 31.07.11 11:10
von Koelner
Hallo liebes Forum,
ich möchte mir gerne aktuelle Euromünzen zu Manschettenknöpfen verarbeiten lassen.
Nun kamen von einem Juwelier Bedenken, dass es rechtliche Probleme geben könnte, wenn man offizielle Zahlungsmittel dem Geldkreislauf entziehen würde.
Wie ist hier die Rechtslage und muss ich mir wirklich Gedanken machen?
Vielen Dank schon jetzt für Eure Mühe.
Kölner
Re: Rechtlich: Euromünzen zu Schmuck verarbeiten
Verfasst: So 31.07.11 11:37
von GeneralMF
http://duesiblog.de/archives/762-Wer-ha ... -Geld.html
Stört also niemanden, nur bezahlen kannst du damit halt nicht mehr.
Re: Rechtlich: Euromünzen zu Schmuck verarbeiten
Verfasst: So 31.07.11 11:44
von Gast
Danke.
Den Link habe ich auch endlich gefunden.
Musste meine Google Suche abändern von "verarbeiten" zu "zerstören"
****Thema hat sich erledigt****
Re: Rechtlich: Euromünzen zu Schmuck verarbeiten
Verfasst: So 31.07.11 13:16
von Pflock
Genau diese Frage hatte ich in Bezug auf Banknoten der Bundesbank gestellt. Und Folgendes war die Antwort:
presse-information@bundesbank.de am 14.02.2011 hat geschrieben:Sehr geehrte ...,
nach den allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen kann jeder Eigentum an Banknoten erlangen. Das heißt, die Banknoten sind kein Eigentum der Notenbanken oder "Staatseigentum", sondern gehören demjenigen, dem sie übereignet worden sind.
Grundsätzlich kann der Eigentümer mit ihm gehörenden Sachen (und damit auch mit Banknoten) in den durch die Rechtsordnung gesetzten Grenzen nach Belieben verfahren. Aus rechtlicher Sicht wäre es dem Eigentümer einer Banknote daher an sich unbenommen, diese zu beschädigen oder zu vernichten.
Eine derartige Handlung stellt in Deutschland keine Straftat dar.
Allerdings leisten wir für mutwillig beschädigte Banknoten keinen Ersatz.
Der Beschädiger trägt daher das Risiko, dass eine von ihm mutwillig beschädigte Banknote von Dritten im Zahlungsverkehr nicht mehr angenommen und daher faktisch wertlos wird.
Mit freundlichen Grüßen
DEUTSCHE BUNDESBANK
Kommunikation
Wilhelm-Epstein-Strasse 14
60431 Frankfurt am Main
http://www.bundesbank.de
Man sollte immer bei der Quelle fragen. Ich habe schon mehrfach an die Bundesbank Fragen gerichtet und immer sehr zügig Antwort erhalten, in diesem Fall nach 2 Tagen.
Re: Rechtlich: Euromünzen zu Schmuck verarbeiten
Verfasst: So 31.07.11 13:44
von heku
Koelner hat geschrieben:
ich möchte mir gerne aktuelle Euromünzen zu Manschettenknöpfen verarbeiten lassen.
Nun kamen von einem Juwelier Bedenken, dass es rechtliche Probleme geben könnte, wenn man offizielle Zahlungsmittel dem Geldkreislauf entziehen würde.
Wie ist hier die Rechtslage und muss ich mir wirklich Gedanken machen?
Wenn Du Güterwaggons voll Euromünzen zu Schmuck verarbeiten solltest, könnte es Probleme geben. Ansonsten sind die Euromünen Dein Eigentum mit dem Du machen kannst, was Du willst.
Viele Grüße
Hermann
Re: Rechtlich: Euromünzen zu Schmuck verarbeiten
Verfasst: Mo 01.08.11 19:14
von Sebastian D.