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was für die Literaturecke

Verfasst: Do 24.04.03 21:35
von Nikolausi
Da hab ich doch neulich bei Ebay dieses nette Büchlein entdeckt, das ich jedem Griechenlandsammler nur empfehlen kann,

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... 98869&rd=1

sammlergrüße

Verfasst: Fr 25.04.03 12:09
von antoninus1
Hallo,

das nette Büchlein wird aber noch viele Eurolein kosten :cry:
Ich hätt´s auch gerne.

Verfasst: Mo 19.05.03 13:28
von Nikolausi
Wenn ich die Zeichen richtig deute, wünsch ich Dir
viel Spaß damit, schönes Buch

Verfasst: Di 20.05.03 09:27
von antoninus1
Danke Nikolausi,

aber, aber :mad:

Der feine Versteigerer hat es nicht für nötig gehalten, in seiner Beschreibung zu erwähnen, dass das Buch stockfleckig ist und, was noch schlimmer ist, dass aus dem Buch zwei Seiten herausgeschnitten sind und nur lose beiliegen.
Jetzt habe ich schon mehrere Male bei ihm reklamiert, aber er ist auf Tauchstation gegangen. Eine Unverschämtheit, was sich manche erlauben.
Ich habe Ebay angeschrieben, weil ich eventuell den Käuferschutz in Anspruch nehmen will und ihnen mitgeteilt, dass ich den Verkäufer nicht erreichen kann.
Was raten die Dödel mir: treten Sie mit dem Verkäufer in Kontakt!


Die Frage ist, ob ich da etwas zivilrechtlich machen könnte (und ob sich der Aufwand lohnt)?

Was lernen wir (ich) daraus: bei teuren Artikeln immer nachfragen, ob auch wirklich alles in Ordnung ist.

Und den betrügerischen Verkäufer wünsche ich zum :evil:

Gruß,
antoninus1

Verfasst: Di 20.05.03 17:20
von KarlAntonMartini
Das ist wirklich ärgerlich, zumal das Buch ab 120 Euro auch über zvab.com zu bekommen ist. Wegen der Mängel könntest du wandeln oder mindern oder Schadensersatz verlangen. Vielleicht sind dem Verkäufer die Mängel gar nicht aufgefallen, es gibt ja Zeitgenossen, die von Büchern nichts verstehen. Also, ich würd ihn schon aus Prinzip, zur Rückabwicklung auffordern.
Grüße, KAM

Verfasst: Di 20.05.03 17:51
von mfr
Bei abebooks habe ich es für 90 € entdeckt.
http://www.abebooks.de/servlet/BookDeta ... =206897166

Verfasst: Mi 21.05.03 00:10
von Nikolausi
Typisch, wenn ich schon mal was empfehle....
:oops:
Und typisch ebay, was sich da (übrigens in letzter Zeit immer schlimmer)
an Pappnasen mit fast schon krimineller Energie rumtreibt....

Ich hab schon begonnen nach Alternativen zu Ebay zu suchen,
aber bisher...

Verfasst: Mi 21.05.03 08:56
von antoninus1
Tja, da hab´ ich halt mal Pech gehabt mit einem Ebaykauf. War aber das erste Mal in drei Jahren.
Den Verkäufer habe ich ja schon vier Mal aufgefordert, den Kauf rückgängig zu machen (mit Rücktrittsankündigung, Fristsetzung,...). Er antwortet ja nicht. Ich schreibe ihn auf der E-Mail-Adresse an, über die wir den Kauf abgewickelt haben. Die funktioniert also. Der will das halt einfach aussitzen.

Hat man ohne Rechtschutzversicherung hier eine Chance, auf Rückabwicklung zu klagen? Wer trägt die Kosten? Interessiert das einen Anwalt überhaupt? Kann man selber klagen?

KarlAntonMartini: hast Du einen Tip?

Mich ärgerts halt auch, dass man einfach so über´s Ohr gehauen wird. Und manchmal muss man halt aus Prinzip etwas dagegen tun und so eine Kröte nicht einfach schlucken.

Verfasst: Mi 21.05.03 11:51
von KarlAntonMartini
Für einen Anwalt ist das wegen der Minigebühr unspannend. Verklagt werden müßte der Geschäftspartner beim Amtsgericht seines Heimatortes. Ein Anwalt ist nicht erforderlich, du kannst auch selbst hinfahren. Ob eine Rechtsschutzversicherung hilft? Dann müßtest du zum einen Streitigkeiten aus Verträgen mitversichert und zum andern keine Selbstbeteiligung vereinbart haben. Wo sitzt denn dein Verkäufer?

Verfasst: Mi 21.05.03 15:21
von antoninus1
Hallo Karl Anton Martini :D ,

der Verkäufer sitzt in der Nähe von Köln.
Ich denke, das ist wirklich zu aufwendig. Wahrscheinlich bleibt mir nur eine negative Bewertung, die ihn nicht viel stören wird.

Verfasst: Mi 21.05.03 16:17
von KarlAntonMartini
Du könntest noch bei BILD kämpft für Sie anrufen, die kümmern sich ab und zu gern um solche Sachen. ebay ist ja zur Zeit interessant für die Medien.

Verfasst: Fr 23.05.03 08:31
von berenike
Darf ich noch "Zur griechischen Münze" einen weiteren Hinweis beisteuern, der für die Preisgestaltung wichtig werden kann.
Die Dinger werden ja auch in regulären Auktionen oft angeboten und erreichen sehr unterschiedliche Ergebnisse, was daran liegt, daß es eine erste und eine zweite Auflage gibt, von der die zweite Auflage wesentlich gesuchter ist als die erste, weil die zweite Auflage in der Bildnummerierung identisch ist mit der englischen Auflage, die von Münzhäusern wegen der wesentlich besseren und historisch zutreffenderren Kommentare lieber benutzt wird. Da in vielen Auktionen häufig das Buch (in englisch) zitiert wird, ist da immer der Literaturhinweis auf die zweite Auflage gegeben.
Für jemanden, der sich nur an den (wirklich) schönen Bildern freuen will, ist es allerdings völlig egal, ob erste oder zweite Auflage.
Grüße
:D
Berenike