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Schützt Ahnungslosigkeit vor Verkauf?
Verfasst: So 02.12.12 16:10
von Altamura2
Hallo zusammen,
ich hab' schon ein paarmal beobachtet, dass auf eBay Angebote vor Ablauf vom Verkäufer beendet wurden und mich immer gefragt, ob das eigentlich rechtens ist.
Wir hatten das Thema neulich mal irgendwo hier in der Variante, dass Münzen auf mehreren Plattformen parallel angeboten werden.
Heute gab es nun (wieder mal) ein Beispiel, bei dem der Anbieter vermutlich erst kurz vor Ablauf gemerkt hat, was er da eigentlich anbietet (vielleicht hat ihm jemand separat ein "großzügiges" Angebot gemacht?), und daraufhin einen Rückzieher macht:
http://www.ebay.de/itm/400350869481?nma ... _cvip=true
Es handelt sich um gleich zwei Exemplare von Münzen des Nektanebo II:
http://www.acsearch.info/search.html?se ... c=&a=&l=#0
(oder vielleicht auch nicht, die Zuweisung ist inzwischen wohl umstritten). So wie die Beschreibung aussieht, hatte der Anbieter keine Ahnung, was er da hat.
Das Angebot hätte heute gegen 19:30 enden sollen, heute morgen lagen die zwei noch bei 5,50 € oder so, heute Mittag dann bei ca 31,00 €, und jetzt heißt es plötzlich "Dieses Angebot wurde vom Verkäufer beendet, da der Artikel verkauft wurde."
Darf der Verkäufer das überhaupt?
Große Hoffnungen hatte ich mir übrigens keine gemacht, da dieser Münztyp hinreichend bekannt ist, so dass der Preis da wohl schon noch ordentlich in die Höhe gegangen wäre

.
Irgendwie genasführt komme ich mir aber schon vor

.
Gruß
Altamura
Re: Schützt Ahnungslosigkeit vor Verkauf?
Verfasst: So 02.12.12 16:31
von Zwerg
Wenn Du zu dem Zeitpunkt, als die Auktion beendet wurde, der Höchstbieter warst, kannst Du auf Lieferung bestehen zu dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Betrag.
Es gibt da m.W. ein Urteil, daß ein KFZ zu einigen wenigen Euro herausgegeben werden mußte.
http://www.heise.de/autos/artikel/Urtei ... 75073.html
Ein Beispiel, es gibt - glaube ich - noch krassere Fälle.
Mit dem Einstellen eines Artikels geht man bei ebay nicht unerhebliche Risiken ein - auch als Privatverkäufer.
Grüße
Zwerg
Re: Schützt Ahnungslosigkeit vor Verkauf?
Verfasst: So 02.12.12 18:02
von areich
Ich liebe diese Sammler, die über lange Zeit Sammlungen von ausschließlich unbestimmten Münzen auflösen.

Re: Schützt Ahnungslosigkeit vor Verkauf?
Verfasst: So 02.12.12 20:00
von Altamura2
areich hat geschrieben:Ich liebe diese Sammler, die über lange Zeit Sammlungen von ausschließlich unbestimmten Münzen auflösen.

Ich ebenfalls, da kann man manchmal interessante Teile ergattern

.
Und das mit der Sammlungsauflösung wird ja wohl vor allem aus finanzamtstechnischen Gründen genannt, vermute ich mal.
Gruß
Altamura
Re: Schützt Ahnungslosigkeit vor Verkauf?
Verfasst: So 02.12.12 21:30
von divus
Schönen Abend!
Der "Höchstbieter" dieser Auktion war/bin ich, und der Verkäufer hat die Auktion laut Mitteilung abgebrochen, weil er angeblich die Münzen nicht mehr finden kann...
Haha. Ein Schelm, wer böses dabei denkt.
Ebay will jetzt von mir wissen, ob ich in die "Cancellation" einwillige oder nicht.
Grüße!
Re: Schützt Ahnungslosigkeit vor Verkauf?
Verfasst: So 02.12.12 21:42
von Zwerg
Ich würde das jetzt einfach einmal durchziehen.
Er muß liefern!
Grüße nach Wien
Zwerg
Re: Schützt Ahnungslosigkeit vor Verkauf?
Verfasst: So 02.12.12 23:16
von areich
Kannst ja suchen helfen.
Re: Schützt Ahnungslosigkeit vor Verkauf?
Verfasst: So 02.12.12 23:59
von Zwerg
Re: Schützt Ahnungslosigkeit vor Verkauf?
Verfasst: Mo 03.12.12 22:06
von Antonian
An Deiner Stelle Divus würde ich da nicht einwilligen, vielleicht hast Du noch eine Chance. Auch ich hatte darauf 2 Gebote abgegeben, hatte allerdings keine Ahnung was es ist-hatte mich dann gewundert daß es die 30 € überschritten hatte. Da waren wir ja nahezu unter uns.
Gruß
Antonian
Re: Schützt Ahnungslosigkeit vor Verkauf?
Verfasst: Mo 03.12.12 22:53
von areich
Da wäre schon noch hochgegangen. Sowas merken schon genug Leute, so daß es nicht spottbillig bleibt.
Re: Schützt Ahnungslosigkeit vor Verkauf?
Verfasst: Di 04.12.12 17:59
von j-u.thormann
Dazu eine kleine Anmerkung: Butcher weist diese Stücke zwar einer syrischen Münzstätte zu, aber ausschliesslich aufgrund der Funde solcher Münzen in Syrien.
Manfred "Rudi" Gutgesell hat letztes Jahr einen Vortrag über die vorptolemäische Münzprägung in Ägypten gehalten und das besagte Stück eindeutig Nektanebos II. und der Münzstätte Memphis zugewiesen.
Ich habe Rudi Gutgesell damals auf die Zuweisung nach Syrien angesprochen - die Darstellungen auf der Münze (Widder = Memphis) sprechen eindeutig für eine ägyptische Prägung, und die Funde in Syrien sind historisch durchaus erklärbar, wenn man sich z. B. ägyptische Truppenbewegungen unter Nektanebos II. ansieht. Butchers Zuweisung des Stückes an eine syrische Münzstätte ist m. E. nicht haltbar.
Gruß,
j-u.thormann
Re: Schützt Ahnungslosigkeit vor Verkauf?
Verfasst: Di 04.12.12 21:28
von Altamura2
Besten Dank für die Ergänzung.
Mir stellt sich da generell die Frage, wie denn die Zuweisung zu Nektanebo II ursprünglich zustande kam. Weißt Du da was?
Wenn ich das recht verstanden habe, dann ist Butchers Argument, dass es springende Widder eben auch auf Münzen aus Antiochia gibt (ich kenn das Argument allerding nur aus zweiter Hand

:
http://www.cngcoins.com/Coin.aspx?CoinID=206394 ). So eindeutig kann man dann aus dem Widder allein doch nicht auf Memphis schließen, oder?
Gruß
Altamura
Re: Schützt Ahnungslosigkeit vor Verkauf?
Verfasst: Mi 05.12.12 11:11
von Iulia
Diesen kleinen Gegenstempel mit behelmtem Kopf, den man zahlreich auf den Bronzen findet, würde ich nicht vor das 2. Jh. v. Chr. datieren. Die entsprechenden Bronzen zeigen jedoch m. E. keinen Abrieb, der auf einen zweihundertjährigen Umlauf schließen lässt:
http://www.acsearch.info/search.html?se ... c=&a=&l=#4
Gibt es eigentlich gesicherte Funde dieser Bronzen in Ägypten?
Grüße von
Iulia
Re: Schützt Ahnungslosigkeit vor Verkauf?
Verfasst: Mi 05.12.12 12:39
von j-u.thormann
Die ursprüngliche Zuweisung an Nektanebo II. erfolgte m. E. dirch W. Weiser, Katalog ptolemäischer Bronzemünzen der Sammlung des Instituts für Altertumskunde der Universität zu Köln, Opladen 1995, S. 16 (leider ohne Begründung).
Butcher (S. 405)begründet seine Zuweisung übriens auch nicht.
Zu den Gegenstempeln: Da gibt es auch einen Gegenstempel mit einem Satrapenkopf (Giessener Münzhandlung 200, Nr. 2053) der gut in die Zeit Nektanebos paßt.
Re: Schützt Ahnungslosigkeit vor Verkauf?
Verfasst: Mi 05.12.12 12:48
von Iulia
j-u.thormann hat geschrieben: Da gibt es auch einen Gegenstempel mit einem Satrapenkopf (Giessener Münzhandlung 200, Nr. 2053) der gut in die Zeit Nektanebos paßt.
Sehr interessant! Gibt es eine Möglichkeit, die Abbildung davon zu zeigen?
Grüße von
Iulia