Hilfe beim Lesen einer Archivalie - Burgfriedbereitungsklippe Frohnleiten 1719
Verfasst: Do 25.09.25 20:25
Die Burgfriedbereitungsklippe 1719 (s. Luschin-Ebengreuth) der Stadt Frohnleiten wurden durch den Marktrichter Johann Groll ausgegeben.
17x16 mm, 1,63 g
Von Ebengreuth, A. Luschin: Allgemeine Münzkunde und Geldgeschichte des Mittelalters und der Neueren Zeit,. 2. Auflage 1926, S. 38, Abb. 13. In: Von Below, G., Meinecke, F.: Handbuch der Mittelalterlichen und neueren Geschichte.
Die Vorderseite zeigt einen Turm in Anlehnung an das Wappen von Frohnleiten. Die Umschrift bezeichnet Iohann Groll als Marktrichter (MARCKHTRI).
Auf der Rückseite wird der Anlass "BVRCKFRID BERAINUNG DES KAY(serlichen) MARCKHT FRONLEITEN 1719" angegeben.
Von Ebengreuth schreibt dazu: Die zahlreiche Durchkreuzung der Gerichtsbehörden machte in früheren Jahrhunderten von Zeit zu Zeit die räumliche Abgrenzung ihrer Bezirke zur Pflicht der Beteiligten. Dergleichen Grenzbesichtigungen, »Burgfriedsberainungen« oder »Bereitungen«, nicht selten in den feierlichen Formen eines Umritts vorgenommen, waren ein Bürgerfest und gaben in Österreich im 17. und 18. Jahrhundert Anlass zur Ausprägung von Gedenkpfennigen mit dem Wappen der Stadt und dem Namen des Stadtrichters (Anm. In diesem Fall Marktrichters), die zur Erinnerung an die Anwesenden, zumal an die Jugend, verteilt, auch unter neue Grenzsteine gelegt wurden.
Ein Marktrichter war ein lokaler Amtsträger, der sich mit Verwaltungstätigkeiten einer zu einer Marktgemeinde erhobenen Siedlung, die nicht mehr dem Landrichter / Landgericht unterstand, befasste. Dazu gehörte auch die Marktordnung und der Handel. Der Marktrichter wurde unter Beteiligung der Bürger bestimmt und anschließend von der Grundherrschaft bestätigt
Grundherren waren die Grafen von Stubenberg. Im digitalisierten Archiv ist zu finden, dass Johann Groll am 13.7.1723 verstarb. Die Eintragung im Sterbebuch kann ich leider nicht lesen. Kann mir da jemand aushelfen? Vielen Dank
MartinH
Anm: Im MGM Lexikon wird die Klippe als Zeichen des Burgherrn Johann Groll (Marktpfenning) beschrieben. Dies ist falsch. Groll war definitiv nicht Burgherr auf den in Frage kommenden Burgen bei Frohnleiten.
17x16 mm, 1,63 g
Von Ebengreuth, A. Luschin: Allgemeine Münzkunde und Geldgeschichte des Mittelalters und der Neueren Zeit,. 2. Auflage 1926, S. 38, Abb. 13. In: Von Below, G., Meinecke, F.: Handbuch der Mittelalterlichen und neueren Geschichte.
Die Vorderseite zeigt einen Turm in Anlehnung an das Wappen von Frohnleiten. Die Umschrift bezeichnet Iohann Groll als Marktrichter (MARCKHTRI).
Auf der Rückseite wird der Anlass "BVRCKFRID BERAINUNG DES KAY(serlichen) MARCKHT FRONLEITEN 1719" angegeben.
Von Ebengreuth schreibt dazu: Die zahlreiche Durchkreuzung der Gerichtsbehörden machte in früheren Jahrhunderten von Zeit zu Zeit die räumliche Abgrenzung ihrer Bezirke zur Pflicht der Beteiligten. Dergleichen Grenzbesichtigungen, »Burgfriedsberainungen« oder »Bereitungen«, nicht selten in den feierlichen Formen eines Umritts vorgenommen, waren ein Bürgerfest und gaben in Österreich im 17. und 18. Jahrhundert Anlass zur Ausprägung von Gedenkpfennigen mit dem Wappen der Stadt und dem Namen des Stadtrichters (Anm. In diesem Fall Marktrichters), die zur Erinnerung an die Anwesenden, zumal an die Jugend, verteilt, auch unter neue Grenzsteine gelegt wurden.
Ein Marktrichter war ein lokaler Amtsträger, der sich mit Verwaltungstätigkeiten einer zu einer Marktgemeinde erhobenen Siedlung, die nicht mehr dem Landrichter / Landgericht unterstand, befasste. Dazu gehörte auch die Marktordnung und der Handel. Der Marktrichter wurde unter Beteiligung der Bürger bestimmt und anschließend von der Grundherrschaft bestätigt
Grundherren waren die Grafen von Stubenberg. Im digitalisierten Archiv ist zu finden, dass Johann Groll am 13.7.1723 verstarb. Die Eintragung im Sterbebuch kann ich leider nicht lesen. Kann mir da jemand aushelfen? Vielen Dank
MartinH
Anm: Im MGM Lexikon wird die Klippe als Zeichen des Burgherrn Johann Groll (Marktpfenning) beschrieben. Dies ist falsch. Groll war definitiv nicht Burgherr auf den in Frage kommenden Burgen bei Frohnleiten.