Reichsthaler

Deutschland vor 1871
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Marc
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Beitrag von Marc » Do 08.09.05 21:31

Nun das es keine Definition in Reichsgesetzen gab ist klar. Genauso wie es in der Bundesrepublik keine Stadtstaaten oder Freistaaten laut Bundesverfassung gib. Dem Bund kümmert es nicht ob sich ein Bundesland Freistaat nennt, es hat keine weitergehenden Rechte als ein Nichtfreistaat. Anders als bei unserem Fall, der Rechtsbegriff Freie Reichsstadt war so anerkannt, daß wie gesagt der Kaiser Münzen der Reichsstadt Aachen verbot nur weil sie sich auf ihnen als solches bezeichnete. Klar beim Reichstag waren alle Reichsstädte gleich, egal welchen Rechtsstatus sie hatten, das ging auch nicht anders, fast jede hatte historisch bedingt andere Rechtsverhältnisse. Jedoch wenn der Kaiser einen Vogt in einer Reichsstadt belehnt ist das ein massiver Eingriff in die Freiheit der Bürger.
Es kommt eben darauf an ob man wie du vom Verfassungsrechtlichen oder wie ich von den faktischen Machtverhältnissen ausgeht. Nun heutzutage sind geschriebene Gesetzte bestimmt das Entscheidende, jedoch im Mittelalter waren die Urkunden und Gesetzesblätter nur nicht notwendige und nicht verbindliche Niederschriften. Wenn es zum Streit kann galt nicht der wörtliche Text sondern die Aussagen der in der Urkunde benannte Zeugen was bei Abschluss gemeint war. So sage ich es gab den Rechtsstatus der Freien Reichsstadt, weil z. B. der Kaiser selbst auf ihn reagierte, egal ob er nun schriftlich in einer Verfassung niedergelegt wurde.

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