Hallo, wer mir helfen kann, die münze fair zu bewerten?

Deutschland vor 1871
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Zwerg
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Beitrag von Zwerg » Fr 04.08.06 16:02

So der Verkäufer ein gewerblicher Händler ist, muß er die Münze innerhalb der Frist von 14 Tagen zurücknehmen (hat er die falschen AGBs, werden es sogar 2 Jahre).
Die Berweislast, daß ein schlechteres Stück zurückgesandt wurde, trägt in jedem Fall der Händler. Es hat hier bereits einige Urteile gegeben, die sehr verbraucherfreundlich waren.

BesteGrüße
Zwerg
Zuletzt geändert von Zwerg am Fr 04.08.06 20:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Ein Leben ohne Feste ist ein langer Weg ohne Gasthäuser (Demokrit)

Fridericus
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Beitrag von Fridericus » Fr 04.08.06 16:04

Jetzt kapiere ich - was für ein mieses Vorgehen! Der Händler unterstellt also, daß Du ihm als Austausch für sein "Spitzenstück" ein schlechtes zurückschicken willst? Darf man fragen, was Du für die Münze bezahlt hast?

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Beitrag von xgg » Fr 04.08.06 16:46

@Fridericus & Zwerg:
danke für Ihre Mühe, aber wenn ich das stück zurückschicke, ob ich vollkaufpreis eventuell versandkosten plus zurückbekommen kann, liegt dann völlig an den händler. Ich habe auch mehrere münzen zurückgegeben früher und habe aber noch niemals so eine Angst wie diesmal, weil der händler schein sehr untreu zu sein.

@Fridericus:
der preis möchte ich leider nicht veröffentlichen, aber wenn man katalog hat, weiss man ja der preis von der münze ist nicht so billig.

MfG

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Marc
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Re: Hallo, wer mir helfen kann, die münze fair zu bewerten?

Beitrag von Marc » Fr 04.08.06 17:21

xgg hat geschrieben:hallo, everyone, ich habe eine doppeltahler von ein deutschen münzhandler gekauft, der die als prägefrisch bewertet.
Niemand kann eine Münze mit so vielen tiefen Kratzern als prägefrisch bezeichnen. Wobei du auch schon beim Ebayfoto stutzig hättest werden müssen.

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upuaut
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Beitrag von upuaut » Fr 04.08.06 17:34

hallo,

also ich muss sagen das bei seriösen händlern die rückgabe überhaupt kein problem ist. leider gibt es immer mehr schwarze schafe.

anschließen muss ich mich auch der meinung, das es am besten ist die münze zurück zu geben denn nach meiner beurteilung ist die münze vielleicht einmal neben einer prägefrischen münze gelegen aber nie und nimmer selber eine solche. ich kenne mich bei frankfurter münzen nicht aus aber ich denke das ein doppeltaler nicht sehr billig ist.

ich persönlich kaufe über € 100,-- nichts was ich nicht persönlich und live in meiner hand gehabt habe.

am besten wäre immer zuerst einmal sich bei anderen sammlern zu erkundigen ob sie evtl. erfahrungen haben mit dem einen oder andren händler. ansonsten ist es immer ein risiko münzen zu bestellen.

meine erfahrung ist das die erhaltungsangaben bei händlern in der regel um mindestens eine stufe nach unten zu reviedieren ist.
@xgg du solltest versuchen eine schnelle einigung mit dem verkäufer zu erzielen.
mfg

upuaut

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KarlAntonMartini
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Beitrag von KarlAntonMartini » Fr 04.08.06 17:38

Da es eindeutig dieselbe Münze ist, was sich aus den auch auf den Händlerfotos sichtbaren Kratzern ergibt, dürfte es bei einer fristgerechten Rückgabe eigentlich kein Problem geben. - Generell sind Erhaltungsangaben eben keine Rechtsnormen sondern leider ein weites Feld. Ich habe bei Auktionen und Händlern schon schlechte, aber öfter auch gute Erfahrungen gemacht. Grüße, KarlAntonMartini
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xgg
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Beitrag von xgg » Fr 04.08.06 17:55

@Marc,
ich habe den kontrast von den fotos aus ebay verschärft, deswegen sieht es deutlich klar aus, aber beim kauf war es mir nicht bekannt, und habe ich anhand beschreibung gekauft. ich dachte die stellen mit spuren und kratzen sind einfach partina, weil bilder waren nicht verschärft beim kaufen.

MfG

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Beitrag von xgg » Fr 04.08.06 18:05

@alle:
leider habe ich die bilder, die von mir aufgenommen haben auch an der händler per email geschickt, der hat einfach abgelehnt und sagte mir, das die münze auf den bilder war nicht das stück was er mir verkauft hat, und hat behauptet dass er mir kein schlechtes stück verkauft und hat mich bedrohnt, dass wenn ich ein schlechtes stück zurückschicke, werde das geld abgezogen.
das originalwort von händler :
"Die gelieferte Münze hatte bei Versand
keine tiefen Kratzer.
Außerdem ist die Münze nicht
berieben gewesen.Die Münze hatte auch
keine Schläge.Ich habe die Bilder,die
ich ins Internet gestellt hatte zu
meiner Beweissicherheit auch abgespeichert!"


aber danke trotzdem für alle, die mir geholfen habe! besten dank!

MfG

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Beitrag von arnold_hille » Fr 04.08.06 18:36

Also wenn ich mir die Ausführungen von Zwerg duchlese, dann kannst du dem Händler drohen. Ich würde das Stück zurückschicken. Du hast die beiden Fotos, also kann dir auch nichts passieren. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, kostet es dich nicht einmal Geld und er wird es sich das nächste mal vielleicht überlegen.
Leider ist es nicht möglich, aber ich finde solche Namen sollte man veröffentlichen. Dieser Schlag Händler rechnet mit der Ahnungslosigkeit und Gutgläubigkeit von Neulingen. Zum Anfang hat mich so etwas auch frustriert.
Wenn du gute Münzen suchst, dann solltest du, wie schon von upuaut erwähnt, sie selbst in Augenschein genommen haben.
Also am besten ein wenig sparen und dann und wann auf Börsen gehen oder Auktionen besuchen -richtige Auktionen, nicht i-Bäh.

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Beitrag von welfenprinz » Sa 05.08.06 14:22

Hallo xgg,
war der Erwerb ein Sofort-Kauf mit Festpreis oder eine Auktion ?
Bei seriösen Händlern wird selbst bei den ebay-Auktionen ein Rückgaberecht ohne Rücksende-Grund in den AGBs zugestanden . Da spielt der Erhaltungsgrad keine Rolle . Nur zufriedene Käufer bleiben asl Kunde erhalten .

Gruss Klaus
Braunschweig-Lüneburg und Stadt Hannover Münzenfreund .
Sammler u. Numismatiker

http://www.welfenprinz-home.de

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Beitrag von payler » Sa 05.08.06 15:06

Ich persönlich würde den http://www.vddm.de/frame.htm anschreiben!
Dort wird es sicherlich eine Schlichtungsstelle geben.
2. würde ich den Münzhändler auf den Diskussionsthread hierher verweisen.
Sollte immer noch keine Einigung gefunden werden, würde ich mich vom Konusmentenschutz beraten lassen.

Fridericus
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Beitrag von Fridericus » Sa 05.08.06 17:25

Also das mit dem Münzenhändlerverband bringt leider nichts, da der Betreffende (Wohnsitz Essen) dort nicht Mitglied ist (es gibt kein Mitglied aus Essen). Vielleicht zum Thema Rückgaberecht noch eine Frage: Ist der Verkäufer als "privat" oder "gewerblich" gekennzeichnet? Hat er irgendwelche Hinweise zum Rückgaberecht in seiner Artikelbeschreibung gehabt? Das mindeste, was ich tun würde, wäre eine Meldung an Ebay. Ansonsten schließe ich mich der Meinung an, daß man so teure Münzen nicht über Ebay oder aus einem Katalog kauft, sondern in der Hand gehabt haben muß.

xgg
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Beitrag von xgg » So 06.08.06 08:28

@arnold_hille : danke für den verschlag

@welfenprinz : das war eine auktion, aber wenn Sie den originalwort lesen von der händler, hat er mir deutlich bedroht. übrigens habe ich nach rücksandadresse gefragt, antwortete er nicht.

@payler,Fridericus : besten dank für den vorschlag und besten dank für Ihre mühe

MfG
Zuletzt geändert von xgg am So 13.08.06 18:35, insgesamt 1-mal geändert.

christof
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Beitrag von christof » Fr 11.08.06 12:39

Hallo,

zur Erhaltung möchte ich nihts mehr sagen, aber zu Rückgaberecht usw.

Ich bin zwar kein Jurist, aber nach dem was ich bisher über dieses Thema gelesen habe, ist es doc so:

Als gewerblicher Händler (unterstelle ich einfach) muss der Verkäufer ein Rückgaberecht (14 Tage geben). Desweiteren gibt es eine 12-monatige Garantie / Gewährleistung bei gebrauchten Gegenständen (bei Münzen eigentlich unsinnig). Da er eine Eigenschafft (die Erhaltung) zugesichert hat, müsste bei Abweichungen davon die Garantie greifen. Auch der Versuch, die Fehler auf den Versand zu schieben geht nicht; gewerbliche haften auch für den Versandweg, also bis der "Brief" beim Käufer ist (auch wenn das manche Händler bei ebay anders schreiben).

Wie gesagt, ich habe dies nur gelesen; aber danach wäre das Problem doch "nur", dass man sich bei einer rückgabe einen längeren Streit unterzieht (Ärger, Zeitaufwand, ...).
Viele Grüße aus Nordhessen

Christof

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Beitrag von Fridericus » So 13.08.06 12:04

Das Problem ist doch folgendes: Der Verkäufer versucht das Rückgaberecht dadurch auszuhebeln, indem er behauptet, die Münze, die zurückgegeben werden soll, sei nicht die, die er verkauft hat. Wenn nun die Münze unaufgefordert zurückgeschickt wird, besteht die Gefahr, daß er entweder die Annahme verweigert oder die Münze zu einem niedrigen Preis "ankauft", in jedem Fall ein Ärgernis ohnegleichen.

Ich fürchte, ohne Anwalt, der dem Verkäufer gegenüber mal klarmacht, wo es langgeht, kommt man hier nicht wirklich weiter.

Vielleicht auch noch mal eine andere Sichtweise: Ich bin nebenberuflich im Münzenhandel tätig. Die Masche, eine schlechtere Münze zurückzusenden, ist eine beliebte Betrügerei und kommt gar nicht so selten vor. Es kann sehr gut sein, daß der Verkäufer entsprechend schlechte Erfahrungen gemacht hat!

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