Reichsvikariat
Verfasst: Mo 14.01.08 16:32
Hallo liebe Gemeinde,
ich bin da mal wieder auf eine Frage gestoßen, die die Deutsche Geschichte betrifft:
Auslöser war eine Ebay Münze mit "Vikariat" im Titel. Also gegoogelt und eine Runde Wikipedia gelesen. Was ich verstanden habe ist folgendes:
Wenn der Kaiser gestorben war, der Sitz des Hlg Röm Reiches also vakant war, gab es 2 Reichsverweser. Einmal für den Bereich des Sächsichen Rechts den Kürfürsten von Sachsen und für den Bereich des fränkischen Rechts den Pfalzgrafen bei Rhein (Kurpfalz)
1. Was nun bedeutet Sächsiches Recht und Fränkische Recht?
2. Ebenso auf Ebay habe ich eine Bayrische Vikariatsmünze gesehen - Wie kann das sein, wenn es nur die beiden anderen gab?
gespannte Grüße
Stephan
ich bin da mal wieder auf eine Frage gestoßen, die die Deutsche Geschichte betrifft:
Auslöser war eine Ebay Münze mit "Vikariat" im Titel. Also gegoogelt und eine Runde Wikipedia gelesen. Was ich verstanden habe ist folgendes:
Wenn der Kaiser gestorben war, der Sitz des Hlg Röm Reiches also vakant war, gab es 2 Reichsverweser. Einmal für den Bereich des Sächsichen Rechts den Kürfürsten von Sachsen und für den Bereich des fränkischen Rechts den Pfalzgrafen bei Rhein (Kurpfalz)
1. Was nun bedeutet Sächsiches Recht und Fränkische Recht?
2. Ebenso auf Ebay habe ich eine Bayrische Vikariatsmünze gesehen - Wie kann das sein, wenn es nur die beiden anderen gab?
gespannte Grüße
Stephan