1 Thaler Braunschweig 1842

Deutschland vor 1871
polyphamos
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Re: 1 Thaler Braunschweig 1842

Beitrag von polyphamos » Mi 08.09.10 14:03

Purzel hat geschrieben:
- Der Abrieb der Münze kommt mir nicht stimmig vor.
In der Mitte und am Portrait deutliche Abnutzungsspuren, an den Rändern so gut wie gar keine.
Sowas gibt es normalerweise nicht.
Vergleiche mal mit echten Stücken die etwa diese Erhaltung haben.

Bin ich anderer Meinung. gibt viele Münzen, die Zentral abgenutzt sind und außen gut erhalten. Habe selbst viele von.

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Purzel
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Re: 1 Thaler Braunschweig 1842

Beitrag von Purzel » Mi 08.09.10 14:05

Habe selbst viele von.
das kann ich mir vorstellen.

Sind echte dabei ?

polyphamos
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Re: 1 Thaler Braunschweig 1842

Beitrag von polyphamos » Mi 08.09.10 14:14

ja.
Zb 5 cent
1862
Dort erkennt man werde die 5 noch die centismos
Dann noch eine weitere

Wo zentral Vorder- und Rückseite extrem abgenutzt sind, aber außen gut erhalten.

Habe sie auch vom Händler prüfen lassen, wie bei fast jeder Münze, die ich kaufe.

edit: erklären kann ich das nicht, ich kann spekulieren. Nämlich dass das Potrait angehobener ist und am meisten an anderen Münzen reibt. Wie gesagt nur meine vermutung. Habe kein profimessgerät um das hätte testen zu können

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Re: 1 Thaler Braunschweig 1842

Beitrag von *EPI* » Mi 08.09.10 14:56

polyphamos hat geschrieben:Du kansnt drauf verweisen , dass diese gefälscht ist und anfordern, dass er das Geld "rausrückt". Sofern er das nicht macht, kannst du das nur über einen Rechtsweg machen.

Aber ob du dann dein Geld kriegst, glaube ich nicht, die Chance ist 0,1%. Er hat nirgens verwiesen, dass die Münze echt ist. Bei einer negativen Bewertung könntest sogar du eine Anzeige kriegen wegen "manipulation" oder dergleichen. Zumindest zeig dich dann ein Händler an, privat weiß ich nicht . Aber ich habe da schon meine erfahrung mit gemacht.
Lg
Mit dieser Einstellung dürfe man immer falsche Münzen verkaufen, sofern man nicht die Echtheit garantiert. Dies ist FALSCH!

Das BGB sieht dies aber anders, polyphamos... Wieder einmal hilft die Sufu des Forums oder Literatur wie das BGB (oder auch andere Foren, veröffentlichte Urteile etc.):

http://www.numismatikforum.de/viewtopic ... ng#p280688 (Beitrag ca. in der Mitte von von PeterI » Mi 13.01.10 23:41)

Es gibt auch Leute, die billig Fälschungen, die nicht vom Verkäufer als Fälschung gekennzeichnet wurden, kaufen und dann den Verkäufer auf Erfüllung des Vertrages oder Schadensersatz (Marktpreis einer echten Münze minus Kaufpreis) verklagen. Recht auf Schadenssatz gab es schon bei der Angabe von falschen Katalognummern oder falschen Beschaffenheitsangeben wie PP oder falschen Erhaltungsangaben...

Zusätzlich verstößt ein Verkäufer, der eine nicht gekennzeichnete Fälschung, die nach 1850 entstand, gegen das Münzgesetz (MünzG) und man kann ihn sogar deswegen anzeigen:

§ 11 Münzschutz
(1) Es ist verboten,
1. außer Kurs gesetzte oder sonst als Zahlungsmittel ungültig gewordene Münzen
a) nachzumachen oder zu verfälschen oder
b) solche nachgemachten oder verfälschten Münzen zum Verkauf vorrätig zu halten, feilzuhal-ten, in den Verkehr zu bringen oder in das Inland einzuführen;
2. Gegenstände herzustellen, zum Verkauf vorrätig zu halten, feilzuhalten oder in den Verkehr zu bringen, wenn sie den Anschein erwecken, als wären sie früher gültige Münzen gewesen.
Satz 1 gilt nicht für Stücke, die als Nachahmungen gestaltet oder vor dem Jahr 1850 hergestellt
worden sind.
(2) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten auch für ausländische Münzen.
Zuletzt geändert von *EPI* am Mi 08.09.10 15:14, insgesamt 1-mal geändert.

polyphamos
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Re: 1 Thaler Braunschweig 1842

Beitrag von polyphamos » Mi 08.09.10 15:12

Das mag sein. Allerdings, woher sollen erben Beispielsweise auf einem Dorf wissen, ob die Echt sind? Glaube auch kaum, dass die Ewig wohin fahren, damit sie ein Münzhändler finden, der denen weiterhelfen kann. Aber das lassen wir mal außenvor.

Wir reden aj sogesehen über Ebay. Du kannst den Fall Ebay melden, da wird kaum was passieren. Du kannst klagen, wie ich es bei einer Fälschung tat, es handelte sich um eine Goldmünze neuerer Zeit. Anklage hat nichts gebracht, Grund dafür, es wurde nirgens eine Echtheit bestätigt.

Wenn ich ein anderes beispiel anderer Art nennen dürfte. Ich habe etwas bei Ebay verkauft. Käufer hat bezahlt. Haustier hat Artikel zerstört, habe Geld zurückgeweisen und ihm erklärt ect. Er sagte mir, ich solle den Neupreis an ihm zahlen, da ich SEIN Artikel zersört habe. Allerdings steht laut irgendein Gesetz, dass dieser Artikel erst IHM gehört, wenn ER das Paket im empfang nimmt und >öffnet<. beides ist nicht geschehen und gehörte ihm rechtlich her nicht. Tja was passierte, er hat mich angezeigt, ist durchgekommen und ich durfte ich den preis zahlen, den er zahlte. Heißt also, Er hat 2x Geld bekommen(also 1x extra), ich hab 1x Geld extra zahlen können und habe zerstörte sachen behalten können. Das war echt mieses Lehrgeld.

Das beispiel dient meines erachtens dazu, dir zu zeigen, dass Gesetze nicht immer "wichtig" sind.
Wie gesagt, ich habe damit schon 2x Erfahrung gemacht

Wenn ich kurz noch etwas sagen darf. Ich habe letztens ein Lunar Drachen (1oz) gilded gekauft, die ein Händler als PP gekeinzeichnet hat. Das sogar 4x. Alelrdings weiß ich, dass es diese nicht als PP gilded gibt. Köntne ihn anzeigen, aber wozu? Ich weiß es doch als Sammler selbst, dass es diese nicht gibt und das wird mir dann im nachhinein unterstellt... Ist aber irrelevant, woltle es nur anmerken

*rechtschreibfehler sowie Grammatikfehler kommen vor und sind menschlich*

Lg
Poly

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Re: 1 Thaler Braunschweig 1842

Beitrag von reining » Mi 08.09.10 17:43

Purzel hat geschrieben:
Vergleiche mal mit echten Stücken die etwa diese Erhaltung haben.
Hallo,
hier zum Vergleich, stammt aus einer seriösen Auktion als Teil eines Lots.

Gruß
reining
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Re: 1 Thaler Braunschweig 1842

Beitrag von Purzel » Do 09.09.10 12:25

Sehr schönes Stück, das du da hast. Sieht etwas nach Henkelspur aus, aber zum Vergleich sehr gut geeignet.
Da sind die Randperlen wirklich noch Perlen, man hat noch nicht diesen 'Zahnradeffekt' wie bei dieser hier:

https://www.muenzauktion.com/olding/item.php5?id=222371
Da ist auch am Rand deutlicher Abrieb zu erkennen.

Man sieht aber an allen Stücken, dass die 3 L auf dem Avers tatsächlich alle unterschiedlich aussehen.
Bei den späteren Kaisserreich-Münzen war die Buchstabenform genau vorgeschrieben, aber vor 1871 hat man es damit offensichtlich nicht so genau genommen...


@Levantiner
Lass dein Stück mal in einer Apotheke wiegen ! und ... was ist mit der Randschrift (?)

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Re: 1 Thaler Braunschweig 1842

Beitrag von reining » Fr 10.09.10 14:14

Purzel hat geschrieben:Sehr schönes Stück, das du da hast. Sieht etwas nach Henkelspur aus, aber zum Vergleich sehr gut geeignet.
Hallo, Purzel,
mit Deinem Verdacht liegst Du falsch, das Stück ist etwas am Rande eingedrückt, eine Henkelspur hat es nicht.
Die Randschrift ist einwandfrei komplett.
Danke für den Hinweis.
Schönes Wochenende.
reining

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Re: 1 Thaler Braunschweig 1842

Beitrag von deje » Fr 10.09.10 18:34

polyphamos hat geschrieben:Das mag sein. Allerdings, woher sollen erben Beispielsweise auf einem Dorf wissen, ob die Echt sind?
"unwissenheit schütz vor strafe nicht" .... das ist das "problem", und das gibt s nicht nur auf m dorf :wink: :lol:
..

wenn du z.b. ne replikmünze aus china kaufst ( nehmen wir mal an über ebay.com) wo in der beschreibung steht "gekennzeichnete kopie" , und das stück nun doch keinen "kopiestempel" aufweist ( gibts leider oft genug , siehe bewertungen mancher dieser händler). dann kannst du ganz fix nen problem bekommen wegen einem verstoss gegen das münzgesetz . einfuhr von münzfälschungen ! den VK in china interessiert das nicht die bohne ..

gruss deje

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