Nach Angaben des Landesamts umfasst der Schatz etwa 450 Silber-Münzen, mehrere Silber-Barren, ein Gold-Ring und eine Gold-Münze. Die Stücke stammen vermutlich aus dem ersten Jahrhundert nach Christus.
Schöne Grüße
MR
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Immerhin ist es vorstellbar, dass wir vielleicht genug Verstand besitzen, um,
wenn nicht ganz vom Kriegführen abzulassen, uns wenigstens so vernünftig zu benehmen wie unsere Vorfahren im achtzehnten Jahrhundert. (A.H. 1949)
Kriminelle Aktion eines Einzelnen, die Fundstelle wurde wissenschaftlich nachuntersucht, die Funde werden fachgerecht gereinigt, konserviert und wissenschaftlich bearbeitet und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Ich hoffe nicht, dass er Münzen unterschlagen hat.
Zuletzt geändert von tilos am Di 14.10.25 17:02, insgesamt 1-mal geändert.
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MEINE Hoffnung ist, dass die Münzen in einem Museum ausgestellt werden. Dann haben ALLE etwas davon…
Aus meiner Erfahrung mit solchen "Schätzen" im Provinzmuseum:
In 20 Jahren ist nix mehr da - und angeguckt hat es sich auch niemand.
Eine ordentliche Publikation - und gut ist.
Grüße
Klaus
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor Zwerg für den Beitrag:
MEINE Hoffnung ist, dass die Münzen in einem Museum ausgestellt werden. Dann haben ALLE etwas davon…
Aus meiner Erfahrung mit solchen "Schätzen" im Provinzmuseum:
In 20 Jahren ist nix mehr da - und angeguckt hat es sich auch niemand.
Eine ordentliche Publikation - und gut ist.
Publikation ist IMMER gut!
Und leider habe auch ich die Erfahrung gemacht, dass in Heimatmuseen und Ortsarchiven plötzlich etwas einfach nicht mehr da ist. Und dieser ‚Schwund‘ trifft leider vornehmlich kleine Objekte wie Münzen…
Viele Grüße
Lackland
„Nach dem Spiel kommen König und Bauer in dieselbe Schachtel.“
Diebstahl und Unterschlagung lassen sich nie 100%ig unterbinden.
Die Rechtslage in allen deutschen Bundesländern ist eindeutig: Es gibt ein Schatzregal, d. h. ein Schatz (§ 984 BGB) gehört dem Bundesland. Zuletzt hat Bayern diese Regelung eingeführt. Wenn nun das Land den Schatz einem Museum überlässt, er dort nach einer Aussstellung im Archiv untergebracht wird, steht er der Öffentlichkeit nicht mehr zur Verfügung. Ob später einzelne, mehrere oder viele Stücke spurlos verschwinden, kann dieser also relativ egal sein. So oder so sind sie aus dem Blickfeld gekommen. Der Dieb kann natürlich kein Eigentum erwerben, der Hehler nicht und auch nicht der gutgläubige Erwerber.
Zuletzt geändert von richard55-47 am Do 16.10.25 09:16, insgesamt 1-mal geändert.
Aber es gibt doch eine Regel, dass man Funde bis ich glaube zu einem Wert von 10€ behalten darf.
Weiß jemand, wie so ein Wert ermittlet wird? Und weiß jemand, wie das ist, wenn man z.B. 100 schlecht erhaltene Denare im Wert von je 10€ findet (legale Grabung vorausgesetzt)? Zählen die dann als einzelne Funde?
Aber es gibt doch eine Regel, dass man Funde bis ich glaube zu einem Wert von 10€ behalten darf.
Weiß jemand, wie so ein Wert ermittlet wird? Und weiß jemand, wie das ist, wenn man z.B. 100 schlecht erhaltene Denare im Wert von je 10€ findet (legale Grabung vorausgesetzt)? Zählen die dann als einzelne Funde?
Ich kann Dir Deine Frage nicht direkt beantworten. Aber ich habe einen Freund in Bayern, der mit Wissen und Genehmigung der Behörden auf nichtarchäologischen Flächen und mit zusätzlicher Genehmigung der Grundeigentümer sondelt.
Er meldet jeden Fund per Sammelfoto an den örtlichen Denkmalpfleger. Dieser wiederum bestimmt, welche Funde er nach München schicken muss. Dabei interessieren sich die Fachleute kaum bis gar nicht für neuzeitliche Einzelfunde, während sie wirklich jedes antike Teil haben wollen. Und sei es auch nur das Bruchstück einer Fibel…
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor Lackland für den Beitrag:
Ich bin auf jeden Fall auf die wissenschaftliche Auswertung und Publikation gespannt und der Ball liegt ja jetzt erstmal beim Niedersächsischen Landesamt. Aber ich gehe fest davon aus, dass es zu dem Fund eine größere Veröffentlichung geben wird.