Einschätzung von Ebay- und ähnlichen Angeboten
Moderator: Homer J. Simpson
- richard55-47
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Re: Einschätzung von Ebay- und ähnlichen Angeboten
Die Einschätzung der Qualität und/oder der Seltenheit ist eine rein subjektive. Nichts und niemand hindert mich, ein Schrottobjekt (ich spreche nicht von dem diskutierten PERTINAX) als vorzüglich/sehr selten zu bezeichnen. Eine andere Frage ist, ob meine Einschätzung vom geneigten Leser als total falsch oder sonstwie beurteilt wird. Die Zusicherung einer gewissen Eigenschaft liegt darin nicht.
do ut des.
- jschmit
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Re: Einschätzung von Ebay- und ähnlichen Angeboten
Es ging mir darum, dem Nutzer zu vermitteln, dass sich noch weitere Gelegenheiten ergeben werden, einen Pertinax zu erwerben. Entsprechend sollte er sich überlegen, ob genau dieses Stück ihn zum Endpreis wirklich zufriedenstellt. Vor allem da das Stück noch nicht gekauft wurde und meine Aussage ihn nicht verletzen dürfte.
Nicht um eine Grundsatzdiskussion über Bewertungen zu führen.
Mir ist auch, ehrlich gesagt, egal wie du deine Münzen einschätzt
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Grüße,
Joel
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- richard55-47
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Re: Einschätzung von Ebay- und ähnlichen Angeboten
Ich bezog mich auf die Bemerkung von Zwerg: "Rechtlich bewegt sich der Verkäufer auf ganz dünnem Eis, ein gewerblicher Abmahner könnte gut verdienen."
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- jschmit (Fr 26.12.25 12:17)
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- Homer J. Simpson
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Re: Einschätzung von Ebay- und ähnlichen Angeboten
Ja, das hat mir auch Rätsel aufgegeben. Der Verkäufer hat doch nichts von "vorzüglich" oder so geschrieben?!? Und echt ist die Münze doch.
Homer
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Re: Einschätzung von Ebay- und ähnlichen Angeboten
Das wird eher das Impressum etc betreffen.
MR
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Immerhin ist es vorstellbar, dass wir vielleicht genug Verstand besitzen, um,
wenn nicht ganz vom Kriegführen abzulassen, uns wenigstens so vernünftig zu benehmen wie unsere Vorfahren im achtzehnten Jahrhundert. (A.H. 1949)
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Re: Einschätzung von Ebay- und ähnlichen Angeboten
Korrekt!
Der Verkäufer erfüllt auch nicht ansatzweise die gesetzlich vorgeschriebene Publikationpflicht.
Impressum, AGB etc
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Re: Einschätzung von Ebay- und ähnlichen Angeboten
Ja, so ist es. Wobei das teils schon rechtliche Regelungen sind, die man überdenken sollte.
Ebay verlangt von gewerblichen Verkäufern horrende Gebühren für das bloße Benutzen ihrer Plattform. Eigentlich sollten darin die Mindestanforderungen an Impressum, Widerrufsregelungen, etc. enthalten sein und fortlaufend aktualisiert werden, so dass diese faktisch automatisch bei jedem Verkäufer passen und aktuell sind. Die Plattformbetreiber sollten hier also auch mit in die Pflicht genommen werden.
Im Prinzip kann es sonst Kleinstanbietern, wie diesem absolut seriösen Händler passieren, dass m.E. unseriöse Abmahnvereine, etc. unter dem Deckmantel des "Verbraucherschutzes", ihn mit tausenden Euro Abmahngebühren, Anwaltsgebühren, Unterlassungserklärungen, usw. belegen lassen, weil in seinem Impressum ein winziger Formalfehler drin ist oder eine rechtliche Floskel beim Widerrufsrecht nicht in der aktuellen Fassung auftaucht sondern in der vorher gültigen. Letztlich ist das alles für den Kunden völlig irrelevant und man muss ja bedenken, dass das überwiegend Kleinstunternehmen sind auf Ebay, ohne Rechtsabteilungen, etc.
Echter Verbraucherschutz sollte nicht Formalien betreffen sondern sich auf unlautere Werbung, irreführende und betrügerische Angebote und diese Dinge beschränken, sonst führt es genau zum Gegenteil und viele Kleinanbieter lassen es halt dann, was das Angebot knapper werden lässt oder handeln schwarz. Das ist sicherlich nicht Sinn der Sache.
Ebay verlangt von gewerblichen Verkäufern horrende Gebühren für das bloße Benutzen ihrer Plattform. Eigentlich sollten darin die Mindestanforderungen an Impressum, Widerrufsregelungen, etc. enthalten sein und fortlaufend aktualisiert werden, so dass diese faktisch automatisch bei jedem Verkäufer passen und aktuell sind. Die Plattformbetreiber sollten hier also auch mit in die Pflicht genommen werden.
Im Prinzip kann es sonst Kleinstanbietern, wie diesem absolut seriösen Händler passieren, dass m.E. unseriöse Abmahnvereine, etc. unter dem Deckmantel des "Verbraucherschutzes", ihn mit tausenden Euro Abmahngebühren, Anwaltsgebühren, Unterlassungserklärungen, usw. belegen lassen, weil in seinem Impressum ein winziger Formalfehler drin ist oder eine rechtliche Floskel beim Widerrufsrecht nicht in der aktuellen Fassung auftaucht sondern in der vorher gültigen. Letztlich ist das alles für den Kunden völlig irrelevant und man muss ja bedenken, dass das überwiegend Kleinstunternehmen sind auf Ebay, ohne Rechtsabteilungen, etc.
Echter Verbraucherschutz sollte nicht Formalien betreffen sondern sich auf unlautere Werbung, irreführende und betrügerische Angebote und diese Dinge beschränken, sonst führt es genau zum Gegenteil und viele Kleinanbieter lassen es halt dann, was das Angebot knapper werden lässt oder handeln schwarz. Das ist sicherlich nicht Sinn der Sache.
Viele Grüße
pontifex72
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Re: Einschätzung von Ebay- und ähnlichen Angeboten
Die rechtliche Betreuung gewerbsmäßiger Ebay-Auktionen durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei kostet 9,90 plus Mwst. monatlich.
Das ist nun wahrlich nicht die Welt.
Ebay kann und wird diese Aufgabe sicherlich nicht übernehmen, die sind nun einmal weltweit tätig. Das ist bei MA-Shops und anderen Plattformen ähnlich. Insofern greift Dein Einwand m.E. nicht.
Ein Schwarzhandeln über Ebay wird immer schwieriger. Mich hat es im letzten Jahr mit meinem Privataccount "erwischt" - umzugsbedingt. Konnte aber in einer netten Email gelöst werden.
Außerdem kümmert sich ebay mittlerweile sehr um Fälschungen, private Spaßauktionen etc. Man versucht wirklich, den Laden sauber zu halten.
Allerdings verkommt das Angebot numismatisch (klassisch bis ca. 1871 auf jeden Fall) zur Ramschbude.
Grüße
Klaus
Das ist nun wahrlich nicht die Welt.
Ebay kann und wird diese Aufgabe sicherlich nicht übernehmen, die sind nun einmal weltweit tätig. Das ist bei MA-Shops und anderen Plattformen ähnlich. Insofern greift Dein Einwand m.E. nicht.
Ein Schwarzhandeln über Ebay wird immer schwieriger. Mich hat es im letzten Jahr mit meinem Privataccount "erwischt" - umzugsbedingt. Konnte aber in einer netten Email gelöst werden.
Außerdem kümmert sich ebay mittlerweile sehr um Fälschungen, private Spaßauktionen etc. Man versucht wirklich, den Laden sauber zu halten.
Allerdings verkommt das Angebot numismatisch (klassisch bis ca. 1871 auf jeden Fall) zur Ramschbude.
Grüße
Klaus
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- jschmit
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Re: Einschätzung von Ebay- und ähnlichen Angeboten
Mein Fehler! Sorry dafür.richard55-47 hat geschrieben: ↑Fr 26.12.25 10:24Ich bezog mich auf die Bemerkung von Zwerg: "Rechtlich bewegt sich der Verkäufer auf ganz dünnem Eis, ein gewerblicher Abmahner könnte gut verdienen."
Grüße,
Joel
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Re: Einschätzung von Ebay- und ähnlichen Angeboten
Hallo,
zum Erhaltungsgrad des Stückes kann ich keine Einschätzung abgeben, aber
mir gefällt es zu diesem Preis nicht besonders, würde es so nicht kaufen.
Was mich aber am Angebot stört, ist die Versandinformation des Verkäufers,
wie kann man so ein Stück mit Einschreiben versenden ? Bei Verlust gibt es
keine Entschädigung, Einschreiben nur bis 25,- Euro, wobei Wertgegenstände,
Antiquitäten usw. völlig ausgeschlossen werden.
Die Alternative wäre ein Einschreiben Wert bei einem Kompaktbrief bis 50 Gramm
zum Porto von 5,55 Euro, Entschädigung bis 500,-Euro.
Bei meinen Käufen bei Ebay zu diesen Preisen frage ich generell vorher an und
bitte um Versand per Wertbrief bzw. DHL Paket und Angabe der Sendungsnummer,
um den Verlauf selbst verfolgen zu können. Wenn das nicht möglich ist, verzichte
ich auf den Kauf, denn bekanntlich gehen doch einige Sendungen verloren, wie ich
es schon mehrfach erlebt habe.
Nur eine Empfehlung aus meinen langjährigen Erfahrungen.
Gruß olricus
.
zum Erhaltungsgrad des Stückes kann ich keine Einschätzung abgeben, aber
mir gefällt es zu diesem Preis nicht besonders, würde es so nicht kaufen.
Was mich aber am Angebot stört, ist die Versandinformation des Verkäufers,
wie kann man so ein Stück mit Einschreiben versenden ? Bei Verlust gibt es
keine Entschädigung, Einschreiben nur bis 25,- Euro, wobei Wertgegenstände,
Antiquitäten usw. völlig ausgeschlossen werden.
Die Alternative wäre ein Einschreiben Wert bei einem Kompaktbrief bis 50 Gramm
zum Porto von 5,55 Euro, Entschädigung bis 500,-Euro.
Bei meinen Käufen bei Ebay zu diesen Preisen frage ich generell vorher an und
bitte um Versand per Wertbrief bzw. DHL Paket und Angabe der Sendungsnummer,
um den Verlauf selbst verfolgen zu können. Wenn das nicht möglich ist, verzichte
ich auf den Kauf, denn bekanntlich gehen doch einige Sendungen verloren, wie ich
es schon mehrfach erlebt habe.
Nur eine Empfehlung aus meinen langjährigen Erfahrungen.
Gruß olricus
.
- Homer J. Simpson
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Re: Einschätzung von Ebay- und ähnlichen Angeboten
Da gehen die Erfahrungen und Empfehlungen in diesem Forum seit jeher schon WEIT auseinander... 
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- Zwerg
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Re: Einschätzung von Ebay- und ähnlichen Angeboten
Das braucht Dich nicht zu interessieren. Als gewerblicher Verkäufer haftet er für den Versand.
Händler haben (sollte Sie tunlichst) eine Valorenversicherung. Diese deckt Risiken völlig anders ab als die Post!
Bei den heutigen Münzpreisen sind 500 Euro eh nur Peanuts
ΒIOΣ ΑΝЄΟΡΤAΣΤΟΣ ΜΑΚΡΗ ΟΔΟΣ ΑΠΑNΔΟKEYTOΣ
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Re: Einschätzung von Ebay- und ähnlichen Angeboten
Ich greife nochmals diese alte Diskussion auf.
Falls tatsächlich eine gewerbliche/unternehmerische Tätigkeit von den Behörden (Finanzbehörde und Kommune, je nach Steuerart) bei einem Verkauf von Sammlungen in Einzelteilen angenommen werden sollte, sollte man keine (berechtigte) Diskussion über "gewerblich oder nicht gewerblich" führen, sondern lapidar auf die Freibeträge verweisen.
1.Umsatzsteuer für Kleinunternehmer ist erst bei einem Umsatz von 25.000,00 € zu zahlen
2. Gewerbesteuer auf Gewinn (!) fällt erst dann für eine natürliche Person an, wenn der Gewinn höher als 24.500,00 € ist.
3. Einkommensteuer auf Gewinn bei Veräußerung von Sachen fällt erst dann an, wenn der Gewinn 999,00 €/Jahr übersteigt
und die Sache vor Ablauf einer Frist von einem Jahr, gerechnet ab dem Tage der Anschaffung, veräußert worden ist.
Mehrere Veräußerungsgewinne dieser Art werden addiert.
Eine gesonderte, daneben zu zahlende Spekulationssteuer gibt es nicht. Der ggfs. zu versteuernde Gewinn wird als Teil
des Einkommens (sonstiges Einkommen) behandelt.
Ich denke, die Mehrzahl der hier diskutierenden Privatleute wird die Voraussetzungen für eine Steuerpflicht bei der Veräußerung ihrer Sammlung in Einzelteilen nicht erfüllen. Papierkram lässt sich aber hier und da nicht vermeiden. Im übrigen tröste ich mich mit dem Gedanken: Je mehr Leute ihre tatsächliche Steuerpflicht erfüllen, desto mehr Geld in der Staatskasse bei geringeem Steuersatz für jeden.
Falls tatsächlich eine gewerbliche/unternehmerische Tätigkeit von den Behörden (Finanzbehörde und Kommune, je nach Steuerart) bei einem Verkauf von Sammlungen in Einzelteilen angenommen werden sollte, sollte man keine (berechtigte) Diskussion über "gewerblich oder nicht gewerblich" führen, sondern lapidar auf die Freibeträge verweisen.
1.Umsatzsteuer für Kleinunternehmer ist erst bei einem Umsatz von 25.000,00 € zu zahlen
2. Gewerbesteuer auf Gewinn (!) fällt erst dann für eine natürliche Person an, wenn der Gewinn höher als 24.500,00 € ist.
3. Einkommensteuer auf Gewinn bei Veräußerung von Sachen fällt erst dann an, wenn der Gewinn 999,00 €/Jahr übersteigt
und die Sache vor Ablauf einer Frist von einem Jahr, gerechnet ab dem Tage der Anschaffung, veräußert worden ist.
Mehrere Veräußerungsgewinne dieser Art werden addiert.
Eine gesonderte, daneben zu zahlende Spekulationssteuer gibt es nicht. Der ggfs. zu versteuernde Gewinn wird als Teil
des Einkommens (sonstiges Einkommen) behandelt.
Ich denke, die Mehrzahl der hier diskutierenden Privatleute wird die Voraussetzungen für eine Steuerpflicht bei der Veräußerung ihrer Sammlung in Einzelteilen nicht erfüllen. Papierkram lässt sich aber hier und da nicht vermeiden. Im übrigen tröste ich mich mit dem Gedanken: Je mehr Leute ihre tatsächliche Steuerpflicht erfüllen, desto mehr Geld in der Staatskasse bei geringeem Steuersatz für jeden.
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