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Re: Leu - FedEx Zollanmeldung wichtig!

Verfasst: Mi 20.03.24 14:16
von Amentia
Ich habe sofort als ich die Sendungsnummer erhalten habe, Fedex per E-Mail die Zollinformationen geschickt.
Das war nachdem Leu die Sendung angemeldet hat und noch bevor Fedex die Sendung abgeholt hatte.
Jetzt hängt die Sendung seit Dienstag angeblich beim Zoll in Stuttgart fest.

Re: Leu - FedEx Zollanmeldung wichtig!

Verfasst: Mi 20.03.24 15:40
von prieure.de.sion
Amentia hat geschrieben:
Mi 20.03.24 14:16
Jetzt hängt die Sendung seit Dienstag angeblich beim Zoll in Stuttgart fest.

Das könnte ein gutes Zeichen sein ;) ... dann wurde die Sendung nicht mit 19% durchgewunken. Die 7% werden oft genauer kontrolliert, dann dauert das gerne mal 1-2 Tage. Ich würde das eher als gutes Zeichen daher deuten.

Re: Leu - FedEx Zollanmeldung wichtig!

Verfasst: Fr 22.03.24 20:35
von octavian
Moin, hab jetzt auch die Tracking/Sendungsnr von Leu bekommen. Es wurde mit de Schweizer Post gesendet. Leider kann ich den Status nicht verfolgen da vermutlich die Sendung nicht eingelesen wurde (lt heutiger Nachfrage bei Leu), ärgerlich. Was meint ihr. Wenn die Ch Post liefert. Wird es dann über die dt. Post bzw DHl zugestellt? Fredex scheint es ja nicht zu sein. Mal sehen, ob und wann ich das Tracking abrufen kann.

Re: Leu - FedEx Zollanmeldung wichtig!

Verfasst: Sa 23.03.24 09:32
von kiko217
Das müsste dann DHL sein, ja. Dann könnte es durchaus schon mal wochenlang beim Zoll herumliegen. Bei mir ist das in Niederaula. Aber wenn man zur arbeitenden Bevölkerung gehört und tagsüber nicht zu Hause ist, ist das immer noch angenehmer als bei Fedex, die immer unangekündigt bei mir auftauchen und mir dann vorwerfen, ich sei ja nicht zu Hause gewesen.

Kiko

Re: Leu - FedEx Zollanmeldung wichtig!

Verfasst: Do 18.04.24 18:28
von octavian30
Moin zusammen, ich wollte nochmal berichten, wie das mit der Lieferung von Leu nun ausgegangen ist. Die Sendung wurde von DHL zugestellt. Ich musste persönlich für den Empfang unterschreiben und habe mich schon gedanklich auf die Bezahlung vom Zoll vorbereitet. Nach Unterschrift allerdings ist die gute Postbotin unverrichteter Dinge gegangen, d. h. ich habe keinen Zoll bezahlt. Interessanterweise aber ist es so, dass der Zoll die Sendung auf "Herz und Nieren" geprüft hat. Der Umschlag war geöffnet worden und auch die Pappschachtel, in der die Münze eingepackt ist. Also wurde ja die Sendung eingehend geprüft. Der Umschlag und die Schachtel waren mit einem Klebeband versehen, mit dem Vermerk "Durch die dt. Post für die Zollabfertigung geöffnet". Am Umschlag draußen hat Leu sowohl die Rechnung als auch mein selbst verfasstes Schreiben, das hier im Forum schon gepostet wurde, in eine Sichthülle getan. Ich hatte mich auf die Zollnr. 97053100002 bezogen (mit den 250 %). Ich bin jetzt maximal verwirrt. Ich habe keine Erklärung dafür, warum jetzt gar keine Steuer fällig wurde. Es ging immerhin um einen Rechnungsbetrag von 826 CHF. Es handelte sich um 2 Histamenon.

Re: Leu - FedEx Zollanmeldung wichtig!

Verfasst: Do 18.04.24 18:51
von Antikensammler
Manchmal kommt die Zollrechnung auch im Nachhinein per Post...hatte ich auch schonmal. Liegt vielleicht auch an der Warenwerthöhe, dass die das nicht bar an der Haustür machen.
Dass du nichts bezahlen musst glaube ich nicht. Das kann mitunter auch mal 1-2 Wochen oder länger dauern bis da noch was Schriftliches kommt....

Re: Leu - FedEx Zollanmeldung wichtig!

Verfasst: Do 18.04.24 19:19
von kijach
Ich musste auch keine Zollgebühren bezahlen und auch 6 Wochen nach Zustellung habe ich keinen Brief erhalten

Re: Leu - FedEx Zollanmeldung wichtig!

Verfasst: Do 18.04.24 19:40
von Peter43
Ist es juristisch nicht so, daß man die Ware dann selbst verzollen muß? Das hat mir einmal ein Zollbeamter gesagt.

Jochen

Re: Leu - FedEx Zollanmeldung wichtig!

Verfasst: Do 18.04.24 20:36
von Stefan_01
Peter43 hat geschrieben:
Do 18.04.24 19:40
Ist es juristisch nicht so, daß man die Ware dann selbst verzollen muß? Das hat mir einmal ein Zollbeamter gesagt.

Jochen
Ja, so ist es.

Re: Leu - FedEx Zollanmeldung wichtig!

Verfasst: Do 18.04.24 21:50
von kc
Peter43 hat geschrieben:
Do 18.04.24 19:40
Ist es juristisch nicht so, daß man die Ware dann selbst verzollen muß? Das hat mir einmal ein Zollbeamter gesagt.

Jochen
Würde da eigentlich ein Hahn nach krähen, solange die Münze vom Empfänger nicht wieder in ein anderes Land ausgeführt werden soll?

Re: Leu - FedEx Zollanmeldung wichtig!

Verfasst: Fr 19.04.24 07:52
von prieure.de.sion
kc hat geschrieben:
Do 18.04.24 21:50
Peter43 hat geschrieben:
Do 18.04.24 19:40
Ist es juristisch nicht so, daß man die Ware dann selbst verzollen muß? Das hat mir einmal ein Zollbeamter gesagt.

Jochen
Würde da eigentlich ein Hahn nach krähen, solange die Münze vom Empfänger nicht wieder in ein anderes Land ausgeführt werden soll?
Wo kein Kläger, kein Richter.

Es ist aber wie Jochen es schreibt. Nur weil vielleicht die Post oder der Zoll gepennt hat, ist man nicht raus aus dem Schneider - rein juristisch.

Wenn Du am Flughafen Waren unerlaubt / unverzollt im Koffer einführst, der Zollbeamte Deinen Koffer durchsucht, die Waren übersieht und Dich durch lässt, wird die ganze Aktion damit nicht auf einmal legal.

Re: Leu - FedEx Zollanmeldung wichtig!

Verfasst: Fr 19.04.24 09:20
von kc
Rein juristisch, meine Frage zielte darauf ab, ob das überhaupt jemand nachprüfen würde bzw. wann/ob es jemals rauskommen würde.

Re: Leu - FedEx Zollanmeldung wichtig!

Verfasst: Fr 19.04.24 14:02
von antoninus1
Man weiß ja nicht, wie die Entwicklung bzgl. des Kulturgutschutzgesetzes weitergeht und wie dann vielleicht der Handel mit antiken Münzen reglementiert wird. Siehe USA, wo die Regelungen immer restriktiver werden.
Wenn Du nachweisen musst, woher Du eine antike Münze hast bzw. ob Du sie entsprechend der Gesetze erworben hast, und Du sie z.B. bei einem nicht-EU-Händler erworben hast, dann könnte nach den Einfuhrdokumenten gefragt werden.

Re: Leu - FedEx Zollanmeldung wichtig!

Verfasst: Fr 19.04.24 14:33
von andi89
antoninus1 hat geschrieben:
Fr 19.04.24 14:02
...
Wenn Du nachweisen musst, woher Du eine antike Münze hast bzw. ob Du sie entsprechend der Gesetze erworben hast, und Du sie z.B. bei einem nicht-EU-Händler erworben hast, dann könnte nach den Einfuhrdokumenten gefragt werden.
Ja, aber bin ich denn als Privatperson dazu verpflichtet diese Unterlagen aufzuheben? Wenn ja wie lange (und vor allem: wo steht das)?
Könnte doch dann auch sagen: Hier Rechnung von Händler xy aus GB. Selbstverständlich habe ich diese Münze damals korrekt einfuhrumssatzversteuert. Da stellt sich halt nur die Frage, wie lange hebt der Zoll die Unterlagen auf? Nicht, dass die aus dem Fehlen von Unterlagen bei Ihnen einem einen Strick draus drehen können.
Weiß das jemand?

Beste Grüße
Andreas

Re: Leu - FedEx Zollanmeldung wichtig!

Verfasst: Fr 19.04.24 14:55
von Amentia
antoninus1 hat geschrieben:
Fr 19.04.24 14:02
Man weiß ja nicht, wie die Entwicklung bzgl. des Kulturgutschutzgesetzes weitergeht und wie dann vielleicht der Handel mit antiken Münzen reglementiert wird. Siehe USA, wo die Regelungen immer restriktiver werden.
Wenn Du nachweisen musst, woher Du eine antike Münze hast bzw. ob Du sie entsprechend der Gesetze erworben hast, und Du sie z.B. bei einem nicht-EU-Händler erworben hast, dann könnte nach den Einfuhrdokumenten gefragt werden.
Das verstehe ich nicht.
Ich dachte, dass es bei der Legalität nur um Exportlizenzen/Erlaubnisse vom Herkunftsland (gemeint Fundland) geht, dass man die Münze legal exportiert hat.
Bei einer seleukidischen Münzen, welche in Syrien geprägt und gefunden wurde wäre das eine schriftliche Exportgenehmigung der zuständigen syrischen Behörde.
Zolldokumente belegen nur, dass eine Münze von Land x nach Land y exportiert wurde, sagen aber nichts über die Legalität der Münze aus.
Wäre ja noch schöner wenn Raubgut legal würde nur weil der Zoll nicht bemerkt, dass das Raubgut ist und dann dafür nur die Umsatzsteuer oder Zölle erhebt und die Einfuhr erlaubt.
Falls es bestimmte Stichtage gibt bis wann sich eine Münze außerhalb des Herkunftslandes/Fundlandes befunden haben muss um legal z.B. in die USA eingeführt werden zu können, dann könnten Rechnungen, Auktionsnachweise oder Zolldokumente als Beweise angeführt werden.
Wobei Zolldokumente dann hilfreich sein können, wenn diese vor der "UNESCO-Konvention gegen den illegalen Handel mit Kulturgut von 1970" datiert sind und auch sonst nichts gegen die Legalität spricht.
Da es sich bei den Zolldokumenten aber um Steuerunterlagen handelt muss man die viele Jahre aufbewahren, das ist aber nur z.B. für eine Steuerprüfung relevant.
Aber nach ein paar Jahren durfe und darf man die Zolldokumente vernichten, das dürften wohl auch die meisten getan haben.