Mir ist nicht ganz klar, wie du auf "genehmigte Nachsuche" kommst.
Nach dem Schatzregal, das mittlerweile in allen Bundesländern geltendes Recht ist, muss der Finder eines Schatzes (§ 984 BGB), worunter m. E. auch Einzelmünzen zu verstehen sind, selbstverständlich diesen der zuständige Behörde übergeben. Bei dem vorgestellten Fundobjekt wird diese aber mit Sicherheit die Qualität "Schatz" verneinen und die Münze dem Finder zur freien Verwendung zurückgeben.
Zur Klarstellung: Ich gehe davon aus, dass der Finder die amtliche Genehmigung zur Suche hatte.
Crispina
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Re: Crispina
Alles richtig. Es hätte bei mir besser "genehmigte Nachforschung" oder "genehmigte Suche" heißen müssen. Nach meiner Kenntnis werden Fundmünzen, insbesondere antike, zunächst von den Landesämtern identifiziert - wenn hierzu nötig auch restauriert - ggflls. geröntgt oft auch metallurgisch mit RFA untersucht und natürlich katalogisiert
Aber das mag von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Die Rückgabe an den Finder zur freien Verwendung wäre eher unüblich.
Aber das mag von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Die Rückgabe an den Finder zur freien Verwendung wäre eher unüblich.
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