Jugendarcheologenführer spricht

Alles was so unter den Römern geprägt wurde.

Moderator: Homer J. Simpson

n.......s
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Re: Jugendarcheologenführer spricht

Beitrag von n.......s » Di 01.06.10 21:58

richard55-47 hat geschrieben:
PeterI hat geschrieben:
Für mich gilt das deutsche Recht. Der Händler darf das Eigentum an den Münzen nach unserer Rechtssprechung an mich veräußern.
Und solang niemand nachweisen kann, dass diese Münzen Raubgut sind, darf ich sie kaufen, sie besitzen, sie als mein Eigentum ansehen, sie veräußern... kurz alles damit machen was mir beliebt.
Da hast du aber § 935 BGB vergessen:
Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen
(1) Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war. Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbarer Besitzer war, dann, wenn die Sache dem Besitzer abhanden gekommen war.
(2) Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf Geld oder Inhaberpapiere sowie auf Sachen, die im Wege öffentlicher Versteigerung oder in einer Versteigerung nach § 979 Absatz 1a veräußert werden.
das ist mir zu allgemein. gestohlen? wem?
wenn ich eine Münze bei einem renommierten deutschen Händler kaufe, der die Münze wiederum von einem anderen Händler hat, dieser hat ein größeres Lot gekauft... Dann kann man mich doch nicht belangen -oder??? weder ich selbst, noch der Händler können / konnten doch davon ausgehen, dass es sich um Münzen aus "Raubgrabungen" handelt.
Und wie verhält es sich, wenn Münzen erworben werden, bei denen die entsprechende Behörde (Ursprungsland) eine Ausfuhrgenehmigung erstellt hat?

emieg1
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Re: Jugendarcheologenführer spricht

Beitrag von emieg1 » Di 01.06.10 22:08

nephrurus hat geschrieben:
richard55-47 hat geschrieben:
PeterI hat geschrieben:
Für mich gilt das deutsche Recht. Der Händler darf das Eigentum an den Münzen nach unserer Rechtssprechung an mich veräußern.
Und solang niemand nachweisen kann, dass diese Münzen Raubgut sind, darf ich sie kaufen, sie besitzen, sie als mein Eigentum ansehen, sie veräußern... kurz alles damit machen was mir beliebt.
Da hast du aber § 935 BGB vergessen:
Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen
(1) Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war. Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbarer Besitzer war, dann, wenn die Sache dem Besitzer abhanden gekommen war.
(2) Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf Geld oder Inhaberpapiere sowie auf Sachen, die im Wege öffentlicher Versteigerung oder in einer Versteigerung nach § 979 Absatz 1a veräußert werden.
das ist mir zu allgemein. gestohlen? wem?
wenn ich eine Münze bei einem renommierten deutschen Händler kaufe, der die Münze wiederum von einem anderen Händler hat, dieser hat ein größeres Lot gekauft... Dann kann man mich doch nicht belangen -oder??? weder ich selbst, noch der Händler können / konnten doch davon ausgehen, dass es sich um Münzen aus "Raubgrabungen" handelt.
Und wie verhält es sich, wenn Münzen erworben werden, bei denen die entsprechende Behörde (Ursprungsland) eine Ausfuhrgenehmigung erstellt hat?
Ruhig Brauner :wink:

In der Theorie ist das ja alles sicherlich richtig: Münzen, die aus Raubgrabungungen einem anderen Land entwendet wurden, gehören diesem. Nur in der Praxis muss dieses Land auch den Nachweis führen, dass gerade die Münze, die du gerade in deine Sammlung gelegt hast, eben aus dieser Raubgrabung stammt. Wäre dies tatsächlich der Fall, steht noch auf einem anderen Blatt, inwieweit dieses Land auch in der Lage ist, seinen Anspruch juristisch durchzusetzen. Wo du deine Münze gekauft hast, spielt dabei allerdings keine Rolle. Ein gutgläubiger Erwerb von Diebesgut ist nunmal ausgeschlossen - egal auf wievielen Umwegen. Oder stell dir einfach mal vor, X kläut deine Münzlein, verkauft sie an Y, dieser wiederum an Z, und letzterer beruft sich darauf, dass Y ja ein renommierter deutscher Händler ist... :wink:

Aber - wie schon gesagt, hier klaffen Klüfte zwischen Theorie und Praxis.

n.......s
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Re: Jugendarcheologenführer spricht

Beitrag von n.......s » Di 01.06.10 22:18

wenn ich das so lese, fange ich immer mehr an zu zweifeln...
Der Ursprung der Diskussion und auch des Fernsehbeitrages bezog sich ja überwiegend auf Irak / Afghanistan usw.
Deshalb hatte ich auch ausgeschlossen, dass ich Münzen oder Artefakte aus diesen Quellen kaufe. Ich schließe für mich auch prinzipiell Käufe von bestimmten Händlern aus- bei denen uns allen klar sein dürfte, dass die Münzen aus dubiosen Quellen stammen (vcoins= Zurgieh , ebay= Julius Nepos, usw.) Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass man bei mir Münzen beschlagnahmt, die ich bei Künker ,NAC oder Rauch gekauft habe? Das gäbe juristisch ja dann Spaß nicht nur mit mir...

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Re: Jugendarcheologenführer spricht

Beitrag von beachcomber » Di 01.06.10 22:27

jungs, diese ganze diskussion ist doch wirklich unfruchtbar. da niemand nachweisen kann woher eine römische münze ursprünglich herkommt, ist doch jegliches gerätsel oder gejammer sinnlos. wer ein problem mit der theoretischen möglichkeit hat, dass seine münze vielleicht unter umgehung von gesetzen irgendwelcher staaten geborgen wurde, soll euros sammeln! :)
grüsse
frank

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Re: Jugendarcheologenführer spricht

Beitrag von emieg1 » Di 01.06.10 22:27

Ach Plötzinn, hör auf zweifeln, aus den Zeiten der drohenden "Beschlagnahmung" sind wir doch jetzt zum Glück raus! Und dieses Thema sollte man auch nicht wieder zum soundsovielsten Male aufwärmen, wie ich finde!

n.......s
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Re: Jugendarcheologenführer spricht

Beitrag von n.......s » Di 01.06.10 22:33

dann ist ja gut! ich mag die Art der Diskussion auch nicht- schon gar nicht , wenn eine Art "Generalverdacht" öffentlich selbst unter den Mitgliedern verbreitet wird.
Vor allem deshalb nicht, weil hier genügend Leute mitlesen, die genau sowas hier lesen wollen...

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Homer J. Simpson
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Re: Jugendarcheologenführer spricht

Beitrag von Homer J. Simpson » Mi 02.06.10 00:17

"Es ist zwar schon alles gesagt worden, aber noch nicht von jedem." - Karl Valentin
Gute Schlußworte, zumal wir das Thema schon öfters durchgekaut haben. Ich mache dieses Thema mal zu; wenn jemand damit nicht einverstanden ist, bitte PN an mich!

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