Aber ist bzw. wird der Vertrag nicht genau aus diesem Grunde nichtig?richard55-47 hat geschrieben: Der Vertrag ist nicht nichtig, sondern unter Vorspiegelung der Echtheit geschlossen werden. Der Bieter kann seine Willenserklärung anfechten und damit zunichte machen.
Fälschungsgalerie
Moderator: Homer J. Simpson
- antoninus1
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Muss kein Buch sein, aber vielleicht kannst Du einen Artikel in einer Münzenzeitschrift schreibenklausklage hat geschrieben:Irgendwann schreibe ich mal ein Buch "Rechtsfragen beim Münzkauf", da scheint es ja echt einen Markt für zu geben.
Gruß,
Olaf
Es ist halt ein interessantes Thema und es herrschen da falsche Vorstellungen.
Gruß,
antoninus1
antoninus1
Ok, aus welchem Grunde könnte er denn trotzdem gültig sein? Mal von dem Beispiel hier ausgegangen, dass eine nachweislich falsche Münze angeboten wird ohne irgendwelche Hinweise in der Artikelbeschreibung!klausklage hat geschrieben: Im Übrigen kann ich von solchen Spaßkäufen nach dem Motto "Der Vertrag wird schon ungültig sein" nur abraten. Ist er nämlich nicht, jedenfalls nicht unbedingt.
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Richard hat parallel zu mir gepostet, das hatte ich noch nicht gesehen.
Jedenfalls: Wenn Du beim Bieten schon weißt, dass es sich um eine Fälschung handelt, hat Dich auch niemand getäuscht. Aus dem gleichen Grunde hast Du ja auch keine Gewährleistungsrechte (§ 442 I BGB). Außerdem möchte ich nicht den Nachweis der Arglist erbringen müssen. Wenn du tatsächlich arglistig getäuscht wurdest und das beweisen kannst, kannst Du mit § 123 natürlich durchkommen. Aber ich hätte auf so einen Rechtsstreit (wenn es dazu kommt) jedenfalls keine Lust.
Die internationalprivatrechtliche Problematik (dalp-s sitzt in Österreich) lassen wir mal beiseite.
Gruß,
Olaf
Jedenfalls: Wenn Du beim Bieten schon weißt, dass es sich um eine Fälschung handelt, hat Dich auch niemand getäuscht. Aus dem gleichen Grunde hast Du ja auch keine Gewährleistungsrechte (§ 442 I BGB). Außerdem möchte ich nicht den Nachweis der Arglist erbringen müssen. Wenn du tatsächlich arglistig getäuscht wurdest und das beweisen kannst, kannst Du mit § 123 natürlich durchkommen. Aber ich hätte auf so einen Rechtsstreit (wenn es dazu kommt) jedenfalls keine Lust.
Die internationalprivatrechtliche Problematik (dalp-s sitzt in Österreich) lassen wir mal beiseite.
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Olaf
squid pro quo
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Ja wenn du natürlich davon ausgehst, hast du nicht ganz unrecht... aber ich gehe davon aus, dass der Höchstbietende das natürlich vor Ablauf der Auktion nicht wussteklausklage hat geschrieben:Wenn Du beim Bieten schon weißt, dass es sich um eine Fälschung handelt, hat Dich auch niemand getäuscht.
Eine weitere grenzüberschreitende Problematik: Bei den Österreichern sieht man tatsächlich nicht, ob es sich um einen privaten oder gewerblichen Anbieter handelt.
Eigentlich ein "ganz normaler" Mittwochabend, würden die fakes nicht ganz besonders tief fliegen...
na, wen haben wir denn da mal wieder:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... 0348326009
herzlich willkommen heissen im Club der (hoffentlich bald toten) nicht ganz Dichten möchte ich auch den Anbieter folgender Katastrophe:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... 0398089068
na, wen haben wir denn da mal wieder:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... 0348326009
herzlich willkommen heissen im Club der (hoffentlich bald toten) nicht ganz Dichten möchte ich auch den Anbieter folgender Katastrophe:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... 0398089068
dazu passen einige Angebote dieses Anbieters - wie dieses Teil hier:
http://cgi.ebay.de/Denar-Maximinius-Thr ... 7C294%3A50
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Na endlich.
Die rechtlichen Fragen sind mir egal, ich habe davon leider keine Ahnung. Der Typ hat endlich eine Bewertung mit der jeder, der auch nur halbwegs Normal bei Ebäää kauft was anfangen kann. Ich kaufe ja nur sehr selten dort und hatte damals auch im Nachhinein geschrieben das er Fälschungen verkauft, aber das erscheint ja dann nicht mehr in der Bewertung.
Ich jedenfalls freue mich und bedanke mich beim Forum, dass mir ja schon manchmal geholfen hat und nun über den dalp-s auch mal die Wahrheit geschrieben hat. Ändert nichts an der Gesamtsituation, aber kleine Schritte führen auch zum Erfolg.
Gruß und Dank
Flar
Die rechtlichen Fragen sind mir egal, ich habe davon leider keine Ahnung. Der Typ hat endlich eine Bewertung mit der jeder, der auch nur halbwegs Normal bei Ebäää kauft was anfangen kann. Ich kaufe ja nur sehr selten dort und hatte damals auch im Nachhinein geschrieben das er Fälschungen verkauft, aber das erscheint ja dann nicht mehr in der Bewertung.
Ich jedenfalls freue mich und bedanke mich beim Forum, dass mir ja schon manchmal geholfen hat und nun über den dalp-s auch mal die Wahrheit geschrieben hat. Ändert nichts an der Gesamtsituation, aber kleine Schritte führen auch zum Erfolg.
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Flar
- kc
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http://cgi.ebay.com/A-RARE-DIDIUS-JULIA ... 7C294%3A50
"THIS COIN IS FOR THE SERIOUS BIDDER THAT KNOWS HIS ANCIENT COINS."
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immerhin gibt es schon einen Deppen, der mitbietetkc hat geschrieben:http://cgi.ebay.com/A-RARE-DIDIUS-JULIA ... 7C294%3A50
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- donolli
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nephrurus hat geschrieben:immerhin gibt es schon einen Deppen, der mitbietetkc hat geschrieben:http://cgi.ebay.com/A-RARE-DIDIUS-JULIA ... 7C294%3A50
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aber hör mal, schließlich ist hier ein gebot auch ein votum für sachkenntnis und geschmack! wenn's sogar der anbieter schreibt...
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- richard55-47
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