zu schön um wahr zu sein?

Alles was so unter den Römern geprägt wurde.

Moderator: Homer J. Simpson

Benutzeravatar
Durmius
Beiträge: 318
Registriert: Di 29.11.05 10:56
Wohnort: Kehl
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0
Kontaktdaten:

Beitrag von Durmius » Di 20.12.05 21:10

Normal wird sofort frei gelasen, aber wenn hätte nur die Münze verkauft wäre nicht pasiert, eine Betrug mehr und soch bereit für die nächte.

Grüsse

Durmius
http://www.denarios.org

Benutzeravatar
Homer J. Simpson
Moderator
Beiträge: 11581
Registriert: Mo 17.10.05 18:44
Wohnort: Franken
Hat sich bedankt: 229 Mal
Danksagung erhalten: 1216 Mal

Beitrag von Homer J. Simpson » Di 20.12.05 22:25

Aaahh... das ist mir wirklich ein innerer Parteitag.

Völlig richtig, eine Verhaftung ist keine Verurteilung, aber für jeden normalen Menschen ist eine Verhaftung, so richtig mit Polizei und Mitnehmen und Zelle, erstmal ein fetter Tritt in die Ei...eieieingeweide. Ein gewaltiger Warnschuß. Was dabei rauskommt, hängt natürlich vor allem davon ab, was der Mensch sich bisher zu Schulden hat kommen lassen. Strafrechtlich müßte das aber doch sicher Betrug und Urkundenfälschung sein?!

Homer
Wo is'n des Hirn? --- Do, wo's hiig'hört! --- Des glaab' i ned!

Benutzeravatar
richard55-47
Beiträge: 5110
Registriert: Mo 12.01.04 18:25
Wohnort: Düren
Hat sich bedankt: 5 Mal
Danksagung erhalten: 414 Mal

Beitrag von richard55-47 » Mi 21.12.05 08:09

... Ei, ei, ei ...

Urkundenfälschung § 267 StGB:
I
Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


II
Der Versuch ist strafbar.

III - IV ...

§§ 268 - 282 StGB bedürfen hier nicht der Aufführung

Betrug § 263 BGB:
I
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

II
Der Versuch ist strafbar.

III - VII ...

Bei beiden Delikten handelt es sich um Vergehen - § 12 II StGB -.


Ob einer oder beide Tatbestände erfüllt sind, können wir hier nicht beurteilen.

Sollten beide Tatbestände erfüllt sein, kann es sich m. E. um Tateinheit, aber auch um Tatmehrheit handeln.

Tateinheit § 52 StGB:

I
Verletzt dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals, so wird nur auf eine Strafe erkannt.


II
Sind mehrere Strafgesetze verletzt, so wird die Strafe nach dem Gesetz bestimmt, das die schwerste Strafe androhnt. ....

III - IV ....


Tatmehrheit § 53 StGB

I
Hat jemand mehrere Straftaten begangen, die gleichzeitig abgeurteilt werden, und dadurch mehrere Freiheitsstrafen ode mehrere Geldstrafen verwirkt, so wird auf eine Gesamtstrafe erkannt.

II - IV ...

Liegt ein Vergehen vor, kann das Verfahren niedergeschlagen werden.

Einstellung wegen Geringfügigkeit § 153 StPO:

I
Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des (....) Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. ....

II ....



Schaun wir mal, was Zwerg uns zur gegebenen Zeit mitteilt.
do ut des.

Chippi
Beiträge: 5824
Registriert: Do 23.06.05 19:58
Wohnort: Bitterfeld-Wolfen, OT Holzweißig
Hat sich bedankt: 4931 Mal
Danksagung erhalten: 2114 Mal

Beitrag von Chippi » Mi 21.12.05 17:52

Ehrlich gesagt finde ich solche Straftaten nicht als "Geringfügig" und ein gewisses öffentliches Interesse gibt es auch, wird aber immer heruntergespielt.

Gruß Chippi
Wurzel hat geschrieben:@ Chippi: Wirklich gute Arbeit! Hiermit wirst du zum Byzantiner ehrenhalber ernannt! ;-)
Münz-Goofy hat geschrieben: Hallo Chippi, wenn du... kannst, wirst Du zusätzlich zum "Ottomanen ehrenhalber" ernannt.

Benutzeravatar
tournois
Beiträge: 4446
Registriert: Fr 26.04.02 17:38
Wohnort: Rhein-Lahn-Kreis
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 1 Mal

Beitrag von tournois » Mi 05.04.06 02:46

Ob es schon was Neues gibt???
[b]tournois[/b]
[img]http://www.my-smileys.de/smileys3/zensurmann.gif[/img]
"Wir leben in einem Zeitalter, in dem die überflüssigen Ideen überhand nehmen und die notwendigen Gedanken ausbleiben!"
Joseph Joubert 1754 - 1824

Benutzeravatar
Zwerg
Beiträge: 6412
Registriert: Fr 28.11.03 23:49
Wohnort: Wuppertal
Hat sich bedankt: 304 Mal
Danksagung erhalten: 1330 Mal

Beitrag von Zwerg » Mi 05.04.06 08:39

Leider nicht, sonst hätte ich mich gemeldet.
Grüße
Zwerg
ΒIOΣ ΑΝЄΟΡΤAΣΤΟΣ ΜΑΚΡΗ ΟΔΟΣ ΑΠΑNΔΟKEYTOΣ
Ein Leben ohne Feste ist ein langer Weg ohne Gasthäuser (Demokrit)

Benutzeravatar
tournois
Beiträge: 4446
Registriert: Fr 26.04.02 17:38
Wohnort: Rhein-Lahn-Kreis
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 1 Mal

Beitrag von tournois » Mi 05.04.06 10:35

Zwerg hat geschrieben:Leider nicht, sonst hätte ich mich gemeldet.
Grüße
Zwerg
Ja ja..... der Amtsschimmel kennt nur einen Gang...............
[b]tournois[/b]
[img]http://www.my-smileys.de/smileys3/zensurmann.gif[/img]
"Wir leben in einem Zeitalter, in dem die überflüssigen Ideen überhand nehmen und die notwendigen Gedanken ausbleiben!"
Joseph Joubert 1754 - 1824

Chippi
Beiträge: 5824
Registriert: Do 23.06.05 19:58
Wohnort: Bitterfeld-Wolfen, OT Holzweißig
Hat sich bedankt: 4931 Mal
Danksagung erhalten: 2114 Mal

Beitrag von Chippi » Mi 05.04.06 16:33

Wer der Amtsschimmel Automatik hat, dann muss es wohl der "Gang" "N" sein...

Gruß Chippi
Wurzel hat geschrieben:@ Chippi: Wirklich gute Arbeit! Hiermit wirst du zum Byzantiner ehrenhalber ernannt! ;-)
Münz-Goofy hat geschrieben: Hallo Chippi, wenn du... kannst, wirst Du zusätzlich zum "Ottomanen ehrenhalber" ernannt.

Benutzeravatar
chinamul
Beiträge: 6055
Registriert: Di 30.03.04 17:05
Wohnort: irgendwo in S-H
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 78 Mal

Beitrag von chinamul » Mi 05.04.06 17:52

Chippi hat geschrieben:Wenn der Amtsschimmel Automatik hat, dann muss es wohl der "Gang" "N" sein...
Wundert Dich das? Der Beamte ist eben zu strikter Neutralität verpflichtet, und deshalb darf auch der Amtsschimmel ausschließlich nur mit der Schalthebelstellung "Neutral" geritten werden. Alles andere wäre eine Verletzung der Dienstpflicht.

Gruß

chinamul
Nil tam difficile est, quin quaerendo investigari possit

Benutzeravatar
Zwerg
Beiträge: 6412
Registriert: Fr 28.11.03 23:49
Wohnort: Wuppertal
Hat sich bedankt: 304 Mal
Danksagung erhalten: 1330 Mal

Beitrag von Zwerg » Mi 05.04.06 20:47

Ich bin heilfroh, daß seinerzeit der versuchte Betrug verhindert wurde.
Ich glaube nicht, daß es irgendwelche Konsequenzen geben wird - dafür ist die Angelegenheit für unsere überlastete Justiz nur nebensächlich und der Verursacher kaum zu fassen, möglicherweise auch nicht mehr in Deutschland.
Bei Neuigkeiten melde ich mich - das bin ich dem Forum schuldig!
Grüße
Zwerg

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Yandex [Bot] und 11 Gäste