Schnäppchen oder Pleite des Jahres ??

Alles was so unter den Römern geprägt wurde.

Moderator: Homer J. Simpson

Sir Oly
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Beitrag von Sir Oly » Di 14.03.06 00:32

Ich ziehe die Sache natürlich durch, notfalls bis nach KARLSRUHE :wink: !!
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richard55-47
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Beitrag von richard55-47 » Di 14.03.06 08:04

@Sir Oly,

Ist nichts mit Karlsruhe:
Wegen des geringen Streitwertes ist das Amtsgericht Eingangsinstanz. Danach kommt der blaue Himmel.
Berufung an das Landgericht ist nicht zulässig; Berufungsmindestsumme (600,00 €) ist nicht erreicht (§ 511 ZPO).
Revision an das Oberlandesgericht gibt es in diesen Fällen nicht.
Erst recht kann nicht der BGH angerufen werden.

Was lernen wir daraus: Wir verlassen uns auf das Faustrecht, indem wir vor lauter Wut die Faust in der Tasche ballen. Grobe Flüche sind als Begleitmusik erlaubt.

Ich hatte vor ca. zwei Jahren bei ebay einen Nero an der Angel; das Bild war dermaßen schlecht und winzig, dass niemand den Mut zum Bieten hatte. Ich bot den geforderten Euro. Zehn Sekunden vor Bietende wurde das Angebot zurückgezogen. Begründung: die Münze war trotz eifrigen Suchens abhanden gekommen. Ich glaubte natürlich kein Wort, aber wie sollte ich diese Behauptung entkräften? Was habe ich gemacht: getobt, meine Meinung zum Ausdruck gebracht, mich beruhigt und die Sache auf sich beruhen lassen.
do ut des.

Sir Oly
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Beitrag von Sir Oly » Di 14.03.06 11:14

War doch bloss Spaß,sieht man doch am Zwinkern :lol: . Habe mal wieder einen meiner gefürchteten Briefe verschickt :twisted: !! "
Da wir im Augenblick ein wenig auf der Stelle treten, möchte ich
einmal eine realistische Einschätzung der Lage darstellen.

Da ich seit etwa 10 Jahren antike Münzen sammle,kann ich den Wert
der Stücke eigentlich recht genau definieren,ich versuche mal trotz
des mäßigen Fotos eine ehrliche Analyse zu erstellen.
Hier eine kurze Erläuterung :

1. Sesterz des GORDIAN III (Massenware aber sammelwürdig)
Vorderseite:Drapierte Büste des Kaisers n.r mit Lorbeer,Legende:IMP
GORDIANVS PIVS FEL AVG.
Rs.: Nach links stehende Laetitia,leg.: LAETITIA AVG N ,SC.
Erhaltung: Sehr schön minus,gut zentriert,keine Patina,rauhe
Oberfläche,vorkommen häufig,Handelswert in diesem Zustand etwa 20 EURO.
Vergleich mit (bitte anklicken) : http://www.wildwinds.com/coins/sear/s2488.html


2. Sesterz des NERO (Sehr seltenes und begehrtes Sammlerobjekt in
hervorragendem Zustand).
Vs.:Büste des Kaisers mit Lorbeer,Leg.: NERO CLAVD CAESAR AVG GER PM
TRP IMP P.
Rs.: Janustempel mit geschlossenem Portal,leg.:PACE P R TERRA MARIQ
PARTA IANVM CLVSIT, SC.
Erhaltung: Sehr schön bis vorzüglich,beide Seiten gut
zentriert,gleichmäßiger Schrötling,
Vs.:Erhaltung ss+,grüne,leicht korrodierte Patina,wunderschönes,ausdrucksvolles
Portrait mit mittelschweren Korrosionsspuren (die das Gesamtbild etwas
stören).
Rs.:Erhaltung vz,wunderschöne gleichmäßig grüne Glanzpatina,sehr
feiner Stil,leichte Prägeschwäche am oberen Rand.
Vorkommen selten (R), Handelswert etwa 1000 EURO (trotz Korrosion).
Vergleich mit (bitte anklicken) :
http://www.wildwinds.com/coins/bigpic.c ... ero/i.html

Beim Wert muß man natürlich unterscheiden:
Verkauf bei EBAY: 400-500
Verkauf AN Händler: 700-800
Kauf von Händler (nach Restaurierung): 1000-1300

Ich kann mir vorstellen ,das Sie (als Zweitbesitzer ;) ),
vor Gericht durchaus eine Herausgabe Ihres Miteigentums
erwirken können.
Da es sich bei Ihrem Sohn aber um einen voll Geschäftsfähigen Mann
handelt (Anmeldung bei EBAY nicht unter 18 !!),
und es sich bei der Versteigerung um einen Rechtsgültigen Vertrag
handelt,wird er mir wohl einen angemessenen Schadensersatz leisten
müssen.

Da ich Sie für intelligente und vernünftige Menschen halte,
möchte ich Sie fragen ob eine Streitsumme von etwa 1000 EURO
Den Ärger wert ist : ZEIT,GERICHTSKOSTEN,SCHADENSERSATZ,EIGENE AUSLAGEN
(Fahrten),MEINE AUSLAGEN,ect. das ich den Prozess gewinnen würde steht
wohl ausser Frage !!!

Ihr Sohn hat eine kleine Dummheit gemacht,Bitte machen Sie daraus
keine große !!!
Hochachtungsvoll,
Oliver mailto:sir-oly@gmx.de " Ist doch ganz gut gelungen auf den letzten Satz bin ich besonders Stolz :lol: !!
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Beitrag von Sir Oly » Di 14.03.06 11:38

Lückenlose Beweisführung :D !! Da würden selbst BOSSI + PETROCHELLI aufgeben, und sich als gebroche Männer aus dem Geschäftsleben zurückziehen oder (und) die letzten trostlosen Jahre Ihres Lebens in einer Nervenklinik verbringen :wink: !!
Zuletzt geändert von Sir Oly am Di 14.03.06 11:43, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von tournois » Di 14.03.06 11:40

Na da bin ich ja mal gespannt..........
[b]tournois[/b]
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"Wir leben in einem Zeitalter, in dem die überflüssigen Ideen überhand nehmen und die notwendigen Gedanken ausbleiben!"
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Beitrag von richard55-47 » Di 14.03.06 13:46

Ich auch.
do ut des.

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Beitrag von Sir Oly » Fr 17.03.06 00:19

Das Ergebnis steht jetzt fest ....( TROMMELWIRBEL).....PLEITE des Jahres :( !! Homer J. Simpson hatte vollkommen recht,unser kleiner (Minderjähriger) Nachwuchshändler hat mal eben in Papas Schublade gegrabscht,ein paar Sachen (DDR-Münzen, Taler, antike) geschnappt,um mit (ebenfalls) Papis EBAY-Konto ein paar Cent für Handylogos (rein spekulativ :wink: ) zu verdienen. Die Sache hat auch etwas gutes,Bossi + Co können nun erhobenen Hauptes aus Ihrem Exil zurückkehren :lol: !! Um die Identität der bedauernswerten Eltern zu schützen, werde ich den EBAY-Link löschen.
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Beitrag von tournois » Fr 17.03.06 09:54

Sir Oly hat geschrieben: hat mal eben in Papas Schublade gegrabscht,ein paar Sachen (DDR-Münzen, Taler, antike) geschnappt,um mit (ebenfalls) Papis EBAY-Konto ein paar Cent zu verdienen.
Da hat Papi aber ein sehr ausgedehntes Sammelgebiet......... 8)

Was ich persönlich von der Geschichte halte sage ich besser nicht...... :twisted:


@sir oly:
Bitte sichere wenigstens die Bilder der Auktion, indem Du sie per Attachment beifügst, damit der Sinn dieses Beitrages nicht verloren geht!!
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Beitrag von Fridericus » Do 23.03.06 10:59

Also ich würde den Papi nicht so ungeschoren davon kommen lassen. Soviel Unvorsichtigkeit muß bestraft werden. Eine "Anzeige" bei Ebay würde ich schon machen, denn er darf nicht so ohne weiteres zulassen, daß minderjährige Blagen in seinem Namen Artikel einstellen!

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Beitrag von octavian » Do 23.03.06 22:38

Hallo Sir Oly,
der Kontakt zwischen dir und dem Ebayer ist doch sicher ausschließlich über Email gelaufen. Ehrlich gesagt, ich glaube nicht, dass es sich hier um einen dummen Jungenstreich handelte. Der Verkäufer hat zu spät realisiert, welch kostbares Schätzchen er da gerade für "Lau" verkauft...wie kannst du sicher sein, dass die Geschichte stimmt und die Email von seinem Vater stammt?

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Beitrag von Aguirre » Fr 24.03.06 07:40

Mir ist das bereits zweimal passiert. Nicht bei Münzen, aber es wurde eine ähnliche Story vorgeschoben.
In einem Fall hat "das Früchtchen" einen "geerbten" Hochgrasmäher verscherbelt. Ich hab´s auch sofort geglaubt... :bday:

Im Übrigen: Ich halte es nicht für unwahrscheinlich, daß der Verkäufer die Entwicklung von Anfang an hier mitgelesen hat. Was meint Ihr?

Gruß, Peter

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Beitrag von Homer J. Simpson » Fr 24.03.06 17:17

Das ist ein interessanter Gedanke, nicht unwahrscheinlich. Was lernen wir daraus?
Erst frohlocken (insbesondere öffentlich), wenn wir die Münze wirklich in der Hand haben!

Homer
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Beitrag von Homer J. Simpson » Fr 24.03.06 23:03

Hier sind nochmal die Bilder, damit die nicht verloren gehen:
Dateianhänge
nero-gord-a.jpg
nero-gord-b.jpg
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Beitrag von peterf » Sa 25.03.06 14:51

Hallo.
Aktuell zum Thema:

"Berlin/Frankfurt/Main (dpa/gms) - Wer seinen eBay-Account einem anderen zur Verfügung stellt, trägt auch die Verantwortung für dessen mögliche Rechtsverstöße. Das teilt der Deutsche Anwaltverein in Berlin mit.


Seinen eBay-Account sollte man anderen nicht unkontrolliert überlassen.
© dpa
Er bezieht sich dabei auf einen Beschluss der Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt (Az.: 6 W 20/05). Inhaber von eBay-Konten, die auch von anderen benutzt werden, sollten die betreffenden Auktionen daher regelmäßig kontrollieren. Bietet ein anderer etwa gefälschte Ware an, muss der Inhaber des Verkaufskontos im Ernstfall für die Markenrechtsverletzung haften.

In dem verhandelten Fall sah das Gericht einen Kontoinhaber für das Anbieten gefälschter Ware in der Pflicht. Er selbst habe diese zwar nicht ins Internet gestellt. Durch die Überlassung seines Accounts habe er aber die Verletzung von Markenrechten ermöglicht, berichtet der Anwaltverein. Der Mann hätte die Verkäufe kontrollieren und sie unterbinden müssen."

Gelesen auf der Startseite von GMX.

Grüße
peterf.
Nichts tun ist besser als mit viel Mühe nichts schaffen.

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Beitrag von richard55-47 » Sa 25.03.06 16:05

Da wurde ein ganz anderer Sachverhalt entschieden. Die Frage ist, ob der Inhaber des accounts dann vertragliche Beziehungen eingeht, wenn ein anderer diesen account gebraucht und so vorspiegelt, der Inhaber zu sein. Des weiteren kommt hinzu, dass im vorliegenden Fall - unterstellt, alle Angaben entsprechen der Wahrheit - ein Minderjähriger, also je nach Alter ein Geschäftsunfähiger oder ein allenfalls beschränkt Geschäftsfähiger, sich ausgetobt hat.

Was mich komisch berührt ist, dass der anscheinend mit ebay vertraute Filius außer Acht gelassen haben soll, dass sein Verkauf in "mein ebay" verzeichnet und per mail angezeigt wird. Papi merkt also sofort, dass etwas faul ist im Staate Dänemark. Auch ist nicht nachvollziehbar, dass sich der Junior über den Kaufpreistransfer keine Gedanken gemacht haben soll.

Beweise aber mal einer, dass eine Räuberpistole abläuft. Recht haben ist wichtig, Recht bekommen ist viel wichtiger.
do ut des.

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