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Es geht um unser Hobby – Münzsammeln in Gefahr!
Verfasst: Do 03.08.06 20:50
von quisquam
http://www.gietl-verlag.de/aktuell/aktuell.html
(Beitrag "Es geht um unser Hobby" weiter unten auf der Seite)
Grüße, Stefan
Edit: Ich sehe gerade, dass der Text auch hier im Forum schon veröffentlicht wurde:
http://www.numismatikforum.de/ftopic15540.html
Ohne große Resonanz...
Verfasst: Do 03.08.06 23:45
von klaupo
Hallo quisquam,
so ist das leider! An jeden Deppen, der sein Geld bei ebay rauswerfen möchte, werden hier mails losgeschickt. Verkäufer werden angemahnt, von ihrem Tun abzulassen und dergleichen mehr. Zeit genug also auch für eine mail im Sinn von @berenike, die sicherlich einen besseren Überblick über die Gesamtsituation hat als das Gros der User, die hier posten - und die in der Vergangenheit zur Qualität dieses Forums wesentlich beigetragen hat! Allmählich verstehe ich, warum ihre Zeit dafür nicht mehr ausreicht .- Sorry, @berenike, und schade, daß man versäumt hat, deinen Namen in der Netzversion zu nennen. In der Zeitschrift steht er ja zu lesen, aber wer liest heutzutage noch Gedrucktes?
Gruß klaupo
Verfasst: Fr 04.08.06 00:20
von diwidat
Unser Verein hat sich entsprechend der Aktion verhalten und einen Brief mit Darstellung der Problematik bei den Sammlern an unsere Bundestagsabgeordnete gesandt und zwischenzeitlich auch schon eine Antwort erhaten.
Tenor war, dass die Sitzungen zur Findung des Gesetzestextes erst im Herbst stattfinden, unsere Einwendungen aber Gehör gefunden und somit berücksichtigt werden sollen.
Je mehr Sammler sich dem Aufruf des Gietl Verlages anschließen, um so größer ist Wahrscheinlichkeit, dass die Sammlerschaft Gehör findet -in einer Demokratie.
Faulheit lass los - oder ick schlach nach Dir
Verfasst: Fr 04.08.06 00:33
von Wurzel
klaupo hat geschrieben:
In der Zeitschrift steht er ja zu lesen, aber wer liest heutzutage noch Gedrucktes?
Gruß klaupo
Ich! Weil ich diesen Artikel in meiner M&P gelesen habe, hatte ich das ganze auch hier im Forum gepostet, habe nur leider völlig übersehen, daß es Berenike war die den Artikel schrieb.
Die Resonanz hielt sich ja, wie von quisquam bereits festgestellt, in Grenzen.
Wurzel
Verfasst: Fr 04.08.06 07:04
von fartuloon
...und hier die ganze sache etwas ausführlicher. es wird alles nicht so heiss gegessen wie es gekocht wird
http://www.archaeologie-online.de/magaz ... .php?n=689
Verfasst: Fr 04.08.06 08:16
von Fridericus
Ich habe auch schon einen entsprechenden Brief an "meinen" Abgeordneten geschickt und eine ähnliche Antwort bekommen. Aber man muß auch mal sachlich bleiben: Wenn unser Hobby darin bestehen sollte, aus obskuren Quellen (vor allem aus Osteuropa) Münzen zu kaufen, die erkennbar aus Bodenfunden stammen (also aus illegal durchwühlten archäologischen Stätten), dann ist dies tatsächlich in Gefahr.
Verfasst: Fr 04.08.06 09:00
von KarlAntonMartini
Wie viele gut gemeinte Gesetze wird auch dieses in der Vollzugslücke versinken, denn es gibt bei en zuständigen Behörden dafür kein Personal. Genauso ist es ja mit der Problematik der Schatzsucher mit Sonden. Eigentlich verboten, trotzdem präsentieren ja öfter hier im Forum Sondengänger ihre Funde. Grüße, KAM
Verfasst: Fr 04.08.06 09:32
von antoninus1
In Bayern kann man sich über die Untere Denkmalschutzbehörde beim Landesdenkmalamt die Erlaubnis holen. Dazu noch die Erlaubnis des Grundstückeigentümers und man kann lossondeln.
In England scheinen Sondler und Behörden bzw. Wissenschaftler übrigens nicht die Probleme miteinander zu haben, wie wir hier in Deutschland.
Aber mal ehrlich: sind nicht alle Münzen, die wir so auf Ebay, auf Börsen und zum Teil auf Auktionen kaufen illegal? Das sind doch zu 80% keine Münzen aus alten Sammlungen, sondern alles neue Funde aus Südosteuropa und dem Nahen Osten und damit illegal, da in allen diesen Ländern das Ausgraben und Exportieren seit einigen Jahren verboten ist.
Verfasst: Fr 04.08.06 09:33
von helcaraxe
Wie ist die gesetzliche Regelung denn im Moment?
Dürfen Altertümer aller Art (auch solche aus Raubgrabungen) bei uns frei gehandelt werden? Kann ich mir nicht vorstellen.
Hehlerei - also der Handel mit Diebesgut - ist doch allgemein verboten (und Raubgräbereien sind ja auch eine Form von Diebstahl).
Schliesslich dürfte doch auch kein Händler hier in Deutschland die Mona Lisa verkaufen, wenn sie in Frankreich gestohlen würde, oder?
Verfasst: Fr 04.08.06 10:10
von quisquam
Ursula Kampmann kennt sich weiß Gott im Münzhandel aus. Wenn sie befürchtet, der Handel mit antiker Durchschnittsware ist in Gefahr, so nehme ich dies durchaus ernst. Vermutlich wird man auch weiter dubiose Objekte über ebay kaufen können, dies ist in dieser Hinsicht ein weitgehend rechtsfreier Raum. Ich möchte aber auch weiterhin mit meinem kleinen Budget zum "Münzhändler um die Ecke" gehen können. Gerade die "besseren" Händler werden sich überlegen, ob sie auch weiterhin neben gut verkäuflichen, überdurchschnittlich erhaltenen Münzen auch weiter mit Durchschnittsware handeln. Diese macht ohnehin schon viel Arbeit bei wenig Umsatz. Gerade diese "geringwertigen" Münzen sind meiner Ansicht nach auch wichtig, um neue Jungsammler für das Hobby zu gewinnen. Wer seine ersten Gehversuche nur auf ebay macht, wird schnell frustriert die Finger von antiken Münzen lassen.
Die Umsetzung der UNESCO-Kulturgüterkonvention von 1970 in deutsches Recht ist überfällig und in meinen Augen auch zwingend notwendig. Bei der Regelungswut der Deutschen lässt aber die Umsetzung, wie auch immer sie letzendlich aussehen wird, Schlimmes befürchten.
Grüße, Stefan
Verfasst: Fr 04.08.06 10:20
von antoninus1
Gegenstände aus Raubgrabungen dürfen natürlich nicht gehandelt werden.
Aber wie gesagt: man kann sich in einigen Bundesländern die Genehmigung bei den Behörden holen. Dann ist es keine Raubgrabung.
Der gefundene Gegenstand gehört dem Finder und dem Grundstückseigentümer zu gleichen Teilen.
Mit meinen laienhaften Worten:
es gibt sächsisches und römisches Recht. Nach sächsischem Recht gehören Schätze dem Staat, nach römischem Recht dem Finder und dem Grundstückseigentümer, wenn der Grundstückseigentümer. Einige Bundesländer wenden sächs. Recht, andere wenden röm. Recht an.
Ein Schatz ist ein Gegenstand dann, wenn er lange Zeit im Boden verborgen war und der frühere Eigentümer oder Erben nicht mehr festgestellt werden können.
Verfasst: Fr 04.08.06 10:43
von Lojoer
Hallo KarlAntonMartini,
wie kommst Du darauf, dass die Suche mit Sonde verboten ist?
Sie ist genehmigungspflichtig, aber nicht verboten. Ich selbst habe schon entsprechende Funde hier ins Forum eingestellt und möchte nicht mit irgendwelchen Raubgräbern in eine Ecke gestellt werden.
Zu allen anderen hier. Eine Unterscheidung in minderwertige Münzen und nicht minderwertige Münzen ist aus wissenschaftlichen Gesichtspunkten nicht möglich. Von dieser rein numismatischen Sammler-Bewertung muss man sich bei der Beurteilung der Problematik frei machen.
Für die Auswertung von Fundstellen sind auch die sog. minderwertigen Münzen entscheident um einen entsprechenden Münzspiegel aufzustellen und eine statistische Auswertung vorzunehmen.
Obwohl ich die für die Numismatik bestehende Problematik erkenne, wären vom wissenschaftlichen Gesichtspunkt her wesendlich restriktivere Maßnahmen als geplant notwendig.
Gruß Jörg
Verfasst: Fr 04.08.06 10:46
von quisquam
Verfasst: Fr 04.08.06 11:33
von fartuloon
Die Händler, auch die arrivierten, machen sich ernsthaft Sorgen über Ihre Zukunft. Falls nämlich des UNESCO Abkommen in gänze übernommen wird, so müssen für antike Gegenstände, also auch ganz, ich sag mal salopp, popelige Antike und Mittealtermünzen, ein dreissigjähriger Herkunftsnachweis geführt werden. Ach ja, das Mittelalter endet hier nicht 1492 sondern im 19.-20.Jhr. Das betrifft aber dann auch natürlich nicht nur Münzen, sondern ALLES. Den Ludwig XiV Tisch, die alte Kommode, Lampe etc. Dann ist es so, dass Münz und Antikhandel quasi dicht machen können , denn wer kann im allgemeinen einen solchen Nachweis führen?
Die wenigsten wohl. Dann kann man nur den "Opa" wieder zitieren, der jahrelang die Schätzchen in der Kommode hatte (Dachbodenfunde

).
In dieser Angelegenheit kann man es weder den Sammlern, noch den Archäologen recht machen.
Verfasst: Fr 04.08.06 11:37
von KarlAntonMartini
Jetzt hab ich mich mal bei zuständigen Stellen erkundigt. Hier in Sachsen benötigt man eine Genehmigung des Sächs. Landesamtes f. Archäologie, die allerdings nur selten und nur an Leute erteilt wird, die zuverlässig Funde anzeigen und abliefern. Sonst ist Graben strafbar und bringt Gefängnis bis zu 2 Jahre. Grüße, KarlAntonMartini