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Kopien bei ebay

Verfasst: Do 21.06.07 16:26
von Hasso
Hallo ich habe bei ebay einige Denare (Kopien ) Gefunden. Habe den verkäufer gefragt ob sie aus siler sind und ob sie als kopie gekenzeichnet sind. Er sagte das sie aus siler sind und nicht gekenzeichnet als kopien sind.
Jetzt meine frage müßen Kopien hier in Deutschland nicht als solsche gekenzeichnet sein?
MFG

Verfasst: Do 21.06.07 16:29
von usen
Eigentlich schon, aber wenn er die Stücke als Kopien anbietet und nichts anderes behauptet kanns doch keinen Kläger geben, da beide Parteien wissen worauf sie sich einlassen.

Sollte er aber eine nicht gekennzeichnete Kopie als Echt verkaufen, ist dies Handel mit Fälschungen, und dort dürfte es auch einen Kläger geben (den Käufer).

Wie die genaue Rechtslage ist weiss ich nicht. Aber da wird Dir der eine oder andere hier im Forum bestimmt helfen können.

Gruß
Frederik

Verfasst: Do 21.06.07 16:35
von helcaraxe
Soweit ich weiß (und es wurde auch schon diverse Male hier im Forum diskutiert, glaube ich) ist auch der Handel mit nicht gekennzeichneten (= vertieft punzierten) Kopien verboten, selbst wenn der Verkäufer diese als Kopien anbietet, denn: Nichts würde den Käufer daran hindern, diese dann als echt zu verkaufen.

Verfasst: Do 21.06.07 16:48
von usen
@helcaraxe: Ich habe nicht gesagt es sei Legal Kopien zu verkaufen. Aber wenn jemand mir eine nicht gekennzeichnete Kopie, als Kopie verkauft, würde ich ja nicht Klagen, und wo kein Kläger, da kein Beklagter.

Mir ist durchaus bewusst das er es ohne Probleme als ECHT anbieten kann, das ist aber was anderes.....

MfG
Frederik

Verfasst: Do 21.06.07 17:04
von Hasso
Also ist es nicht erlaubt?

Verfasst: Do 21.06.07 17:14
von usen
Nein, aber willst Du den jenigen nun Anzeigen?

Verfasst: Do 21.06.07 18:19
von Hasso
Nein natürlich net wollte es halt nur mal wissen.

Verfasst: Do 21.06.07 18:28
von helcaraxe
Nicht dass Du selbst jetzt verkaufen willst---- ;-)

Verfasst: Do 21.06.07 18:47
von Hasso
Ne es hat mich ja nur mal interessiert.
Danke nochmals.

Verfasst: Fr 22.06.07 11:21
von fartuloon
E bay hat jetzt alle Verkäufer von Antiken angeschrieben und darauf hingewiesen, dass keine kopien verkauft werden dürfen, wenn diese nicht ausdrücklich gekennzeichnet sind. De facto heisst das für mich als Käufer mehr Rechtsicherheit. E bay behält sich vor, Angebote, die nicht diesen Hinweis besitzen aus der Auktion zu streichen.
Die zahlreichen Beschwerden von Käufern haben also doch Früchte getragen

Verfasst: Fr 22.06.07 11:56
von Gast
Das gab es schonmal, ich glaube nicht, daß außer dieser Mail
noch etwas unternommen wird.

Verfasst: Fr 22.06.07 15:06
von soggi
ich hab auch grad sowas im angebot (auch wenns keine ungekennzeichneten römer sind) und verkaufe sie natürlich als solche, da fälschungen oder gar gekennzeichnete kopien à la "NP75" nicht mein gebiet sind!

daß das nicht legal ist (@ungekennzeichnete), wußte ich bis jetzt auch nicht...

bemerkenswert ist allerdings wie solche artikel die käuferschaar anzieht, obwohl es doch großteils nur "müll" ist...besonders gekennzeichnete kopien empfinde ich als wertlos...echte fälschungen würden ja noch den reiz in mir wecken mich mit dem thema zu beschäftigen und eine fälschungssammlung aufzumachen...besonders verkehrsfälschungen sind ja nichtmal uninteressant. sowas hat auch immer jede menge beobachter :-O.

Verfasst: Fr 22.06.07 15:25
von helcaraxe
Wennn Deine Münzen selbst nicht punziert sind, dann machst Du Dich gerade strafbar:
Münzgesetz hat geschrieben: § 11 Münzschutz

(1) Es ist verboten,

1. außer Kurs gesetzte oder sonst als Zahlungsmittel ungültig gewordene Münzen

a) nachzumachen oder zu verfälschen oder

b) solche nachgemachten oder verfälschten Münzen zum Verkauf vorrätig zu halten, feilzuhalten, in den Verkehr zu bringen oder in das Inland einzufahren;

2. Gegenstände herzustellen, zum Verkauf vorrätig zu halten, feilzuhalten oder in den Verkehr zu bringen, wenn sie den Anschein erwecken, als wären sie früher gültige Münzen gewesen.

Satz 1 gilt nicht für Stücke, die als Nachahmungen gestaltet oder vor dem Jahr 1850 hergestellt worden sind.

(2) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten auch für ausländische Münzen.
http://www.gesetzesweb.de/MuenzG.html

Ich würde mir überlegen, ob Du Dich dem aussetzen willst... Ach, und zu sagen, man wusste es nicht, bringt nichts, denn in Deutschland gilt im Strafrecht der Grundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"!

Verfasst: Fr 22.06.07 15:58
von soggi
helcaraxe hat geschrieben:Ach, und zu sagen, man wusste es nicht, bringt nichts, denn in Deutschland gilt im Strafrecht der Grundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"!
das ist klar...aber was glaubst du was jeder von uns täglich alles falsch macht!? wenns danach geht dürftest du gar nichts mehr tun, weil du schon bei der kleinsten bewegung mit einem bein im gefängnis stehst...und jetzt sag nicht, daß du ganz genau weißt, was erlaubt ist und was nicht, das würde ich nämlich nicht glauben ;)

btw: ein ganz großes problem dieses staates...niemand weiß wirklich was alles verboten ist, weils einfach zu viel ist...von für normalsterbliche unverständlichen gesetzestexten mal ganz abgesehen.

edit:
durch exaktes befolgen dieses gesetzes wird meiner ansicht nach das erstellen von fälschungssammlungen und damit die aufklärung über selbige stark behindert, aber das ist halt die kehrseite...der gedanke dazu ist die absicherung vor fälschungen...

edit2:
ein beispiel aus einer anderen sparte, in der ich mich ganz gut auskenne: wieviele leute werden ihr gekauftes betriebssystem (vornehmlich windows) auf einem zweiten rechner laufen lassen. sie denken es ist legal, weil sie meinetwegen windows gekauft haben, es auf allen ihren pcs zu installieren...falsch: die gängigen desktop versionen sind alles einzelplatzlizensen und somit muß man für jeden rechner eine eigene lizenz haben, egal wie unsinnig einem das vorkommen mag. gensauso siehts mit entsprechenden anwendungsprogrammen aus!

Verfasst: Fr 22.06.07 18:46
von helcaraxe
Hallo soggit,

nichts für ungut - ich wollte Dir nicht zu nahe treten, falls Du diesen Eindruck gewonnne haben solltest! :-)

Ich glaube Dir, dass Du keine böse Absicht hattest. Ich wollte nur mal den Text des Gesetzes reinstellen. Ich sehe hier eher eBay als das Problem an. Meines Erachtens machen nicht viel weniger als Hehlerei. Denn DENEN ist und muss das Problem bekannt sein!