numis-rares!

Alles was so unter den Römern geprägt wurde.

Moderator: Homer J. Simpson

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antoninus1
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Beitrag von antoninus1 » Mo 22.10.07 14:22

Das amerikanische Forum hat doch so eine Liste mit bekannten Verkäufern von Fälschungen.
Könnte man einen Link darauf hier einstellen?
Gruß,
antoninus1

n.......s
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Beitrag von n.......s » Mo 22.10.07 14:57

beachcomber hat geschrieben:gebt's auf jungs!
numis rares ist nicht der einzige fake-verkäufer, und wir können doch nicht bei allen aktionen ergreifen, die im endeffekt immer nach hinten losgehen werden, weil das ebay-system auch seine fake-verkäufer schützt.
bei verkäufern die es nicht besser wissen, hilft anschreiben oft, bei fake-profis wie diesem bringt es nichts.
wichtiger ist aufklärung, und vielleicht das erstellen einer liste von bekannten verkäufern von fälschungen, (die es schon irgendwo gibt, wenn ich mich dunkel erinnere, ich werde mal schauen)
im übrigen sollte man auch nicht vergessen, dass jeder sammler selbst für sich verantwortlich ist, und wenn er blöd genug ist hunderte von euros im netz zu investieren ohne sich auszukennen, dann hat er zumindest eine mitschuld!
grüsse
frank
Frank , Du hast natürlich prinzipiell Recht ! Aber ich finde es gefährlich , in diesem öffentlichen Forum so zu resignieren ! Ich will gar nicht wissen , wieviele dieser Betrüger und zukünftigen Betrüger hier mitlesen und sich vielleicht noch bestärkt oder sogar angespornt fühlen ???

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tilos
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Beitrag von tilos » Mo 22.10.07 15:25

beachcomber hat geschrieben:darfst du mir schicken!
Frank ich danke Dir für die Beurteilung!
Ohne das Problem mit dem genannten Händler relativieren zu wollen, hier der Hinweis, dass zumindest auch mal nen echtes Stück Kupfer über den Tresen ging. Das muss wohl ehrlicher Weise gesagt werden, ohne die übrigen Machenschaften damit zu entschuldigen. Ich bin ja heilfroh, nicht zu den gedummbeutelten Käufern zu gehören.

Zum eigentlichen Thema:
Mit paypal und Käuferschutz bei ebay müsste doch das finanzielle Risiko zu minimieren sein. Man kann reklamieren, entsprechend bewerten und die Rückerstattung verlangen. Für die evtl. einbehaltenen Gebühren/Portokosten Hinsendung (wenn keine Rückerstattung) erfolgte, behält man die Fälschung - völlig legal.

Da gibts nur zwei Varianten - entweder der Verkäufer wird durch mehrfache Rückerstattung und Negativbewertung zermürbt - oder ebay wirft ihn, vermutlich schon nach dem ersten, Käuferschutzverfahren selber raus. So könnte es klappen. Ich habe letztere Variante vor ca. einem Jahr schonmal mit Erfolg durchgezogen. Dauert nur etliche Wochen.

Man muss nur nochmal schauen, wie hoch der maximale Käuferschutzbetrag ist. Das wäre dann das Limit für die einzelnen A(u)ktionen.



Tilos

: Im Anhang das Stück um das es ging.
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Zuletzt geändert von tilos am Mo 22.10.07 16:14, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitrag von helcaraxe » Mo 22.10.07 15:47

Damit ihr mich nicht missversteht: Es ging mir nicht darum, irgendjemandem Ärger zu machen, schon gar nicht den Betreibern des Forums hier (denen ich im Übrigen einige sehr gute Freundschaften verdanke!), sondern darum, zu versuchen, nicht zu resignieren.

Das mit der Mitschuld sehe ich durch aus nicht so wie Du Frank. Mein Mitleid hält sich zwar durchaus in Grenzen, aber eben von einer Mitschuld im juristischen Sinne kann gar keine Rede sein.

Da könnte es sogar eher so sein, dass wir uns mitschuldig machen - denn wir wissen von einer Straftat und unternehmen nichts - und (ich bin allerdings kein Jurist) ist das nicht auch strafbar?
Viele Grüße
helcaraxe
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Beitrag von Peter43 » Mo 22.10.07 21:03

Hier ist der Link mit den bekannten Verkäufern von gefälschten Münzen:
http://www.forumancientcoins.com/board/ ... ic=18502.0

In dieser Liste sind nicht Verkäufer, die versehentlich falsche Münzen im Angebot haben und sie nach einem Kontakt wieder zurückziehen. In der Liste sind nur Verkäufer, die vom Verkauf falscher Münzen leben und auf mehrfache Kontaktversuche nicht antworten oder freche Antworten geben!

Mit freundlichem Gruß
Omnes vulnerant, ultima necat.

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Beitrag von Fridericus » Mo 22.10.07 21:13

Paypal und Käuferschutz - das ich nicht lache! Das gilt nur für mutwilligen Sendungsverlust (heißt: Verkäufer liefert nicht), und dann must Du auch noch diverse Unterlagen beibringen. Ich habe das mal versucht und irgendwann völlig entnervt aufgegeben, weil die u.a. Kopien einer Strafanzeige (bei einem ausländischen Verkäufer) und eine Bescheinigung der Post über den Verlust (stellen die nicht aus) haben wollten. Das ist ein riesiger, aber gaaaaaaaaanz mieser Werbegag!!!

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Beitrag von n.......s » Di 23.10.07 09:28

Fridericus hat geschrieben:Paypal und Käuferschutz - das ich nicht lache! Das gilt nur für mutwilligen Sendungsverlust (heißt: Verkäufer liefert nicht), und dann must Du auch noch diverse Unterlagen beibringen. Ich habe das mal versucht und irgendwann völlig entnervt aufgegeben, weil die u.a. Kopien einer Strafanzeige (bei einem ausländischen Verkäufer) und eine Bescheinigung der Post über den Verlust (stellen die nicht aus) haben wollten. Das ist ein riesiger, aber gaaaaaaaaanz mieser Werbegag!!!

...kann ich so nicht bestätigen - ich hatte nach 3 Monaten meine Kohle zurück - und die wollten lediglich einen Zahlbeleg von mir.

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Beitrag von tilos » Di 23.10.07 13:11

Fridericus hat geschrieben:Paypal und Käuferschutz - das ich nicht lache! Das gilt nur für mutwilligen Sendungsverlust (heißt: Verkäufer liefert nicht), und dann must Du auch noch diverse Unterlagen beibringen. Ich habe das mal versucht und irgendwann völlig entnervt aufgegeben, weil die u.a. Kopien einer Strafanzeige (bei einem ausländischen Verkäufer) und eine Bescheinigung der Post über den Verlust (stellen die nicht aus) haben wollten. Das ist ein riesiger, aber gaaaaaaaaanz mieser Werbegag!!!
Da muss ich leider widersprechen!
Das Thema ist i.Ü. Fälschung bzw. Wertminderung, nicht Sendungsverlust - bitte also nicht alles durcheinanderquirlen.

Konkret:
Es ging in meinem Fall um eine deutsche "Antikensammlung", die geringfügig unvollständig geliefert wurde und sich in Teilen als gefälscht erwies. Der Verkäufer reagierte auf meine emails wegen Rückabwicklung nicht. Ich habe dann negativ bewertet u. Käuferschutz beantragt (einmaliges Ausfüllen des Formulars + kurze Erläuterung) danach ebay-fristgemäß mein Geld erhalten (mit den "bekannten" Abzügen). Die Sammlung durfte ich ebenfalls behalten. Damit konnte ich die Abzüge locker kompensieren. Der Käufer wurde noch im Verfahren von ebay gesperrt.

Ebay ersetzt über Käuferschutz i.Ü. auch Wertminderungen.

Eigentlich verlangt ja ebay bei Sendungsverlust auch keine Bestätigung vom Empfänger - wie denn auch - sondern einen Einlieferungs- bzw. Auslieferungsnachweis vom Versender, in Abhängigkeit v.d. Versandart.

Strafanzeige gegen ausländische Verkäufer kann man immer stellen (Polizei, Staatsanwaltschaft). Ob das zu einem Ergebnis führt, steht auf einem anderen Blatt, was aber f.d. Käuferschutz erstmal egal ist. Nachweis der Anzeige verlangt ja auch jede andere Versicherung. Dagegen ist m.E. nichts einzuwenden.

Grüße

Tilos

: Zum Thema paypal - Rückbuchungen etc. - erkundige ich mich nochmal

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Beitrag von antoninus1 » Mo 29.10.07 10:52

Bezgl. numis-rares tut sich anscheinend etwas in Frankreich.

http://www.forumancientcoins.com/board/ ... c=40695.25

Hier wird der wirkliche Name von Numis-rares genannt und es gibt einen Link auf ein französisches Forum.
Dort steht, dass numis-rares den bekannten Händler und Numismatiker Michel Prieur rechtlich belangen will, weil der in einem seiner Bulletins Numismatiques Fälschungen dieses Herrn vorgestellt hatte.

Ganz schön dreist, dieser Typ :x
Gruß,
antoninus1

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Beitrag von tilos » Mo 29.10.07 11:09

Wundert Dich das wirklich?
Unser Freund j.-n. aus der S...... (mehr darf ich ja nicht schreiben) hat ja auch erwirkt, dass der ihn betreffende Beitrag komplett aus unserem Forum entfernt wurde.
In gewisser Weise habe ich auch Verständnis, dass der Admin im Zweifelsfall so reagiert - andererseits hätte man den Beitrag natürlich auch an den "verfänglichen" Stellen editieren können.
Gruß
Tilos

n.......s
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Beitrag von n.......s » Mo 29.10.07 11:30

bonielouis@yahoo.fr

...schreibt dem Burschen doch mal ein paar nette Zeilen - wir beide pflegen seit ca. 4 Wochen eine nette Brieffreundschaft . Ich glaube , seine Dartscheibe ziert mein Bildnis . Ich erlaube mir lediglich , seine neuen Angebote täglich zu kommentieren und ihm ein paar nette links zu schicken...

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Beitrag von antoninus1 » Mo 29.10.07 12:48

Es wundert mich schon ein bisschen, da es ein Unterschied ist, ob jemand Betreibern eines ausländischen Internetforums rechtlich droht (die das ja nur als Hobbby betreiben und kein Interesse an einem Rechtsstreit haben) oder einem einheimischen Münzenhändler, der dann aus beruflichen Gründen durchaus auch mit Rechtsmitteln antworten könnte.

Dann müsste numis-rares ja seine Machenschaften möglicherweise vor Gericht darlegen.

Bei Ebay droht ihm ja höchstens ein Rausschmiss (wie bereits unter anderen Accounts geschehen), worauf er unter einem anderen Account weitermachen würde (so wie jetzt).
Gruß,
antoninus1

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Beitrag von El Che » Mo 29.10.07 16:04

Es wundert mich schon ein bisschen, da es ein Unterschied ist, ob jemand Betreibern eines ausländischen Internetforums rechtlich droht (die das ja nur als Hobbby betreiben und kein Interesse an einem Rechtsstreit haben) oder einem einheimischen Münzenhändler, der dann aus beruflichen Gründen durchaus auch mit Rechtsmitteln antworten könnte.
Ich poste mal den Link von der französischen Seite, in der M. Prieur Zeugen sucht, um sich gegen den Vorwurf unseres Spezis zur Wehr zu setzen. Ist allerdings schon fast zwei Jahre alt...

http://www.lefouilleur.com/forum/cgbfr- ... highlight=

Liebe Grüße,
Uli

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Beitrag von antoninus1 » Di 30.10.07 07:33

Oha, schon 2 Jahre alt, das habe ich gar nicht bemerkt.
Gruß,
antoninus1

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Beitrag von n.......s » Di 30.10.07 15:13

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... SS:DE:1123
...hat unser Freund Fans oder ist er das auch ???

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