ohne worte

Alles was so unter den Römern geprägt wurde.

Moderator: Homer J. Simpson

Benutzeravatar
beachcomber
Beiträge: 10728
Registriert: Mi 13.07.05 19:53
Wohnort: portimão,portugal
Hat sich bedankt: 5 Mal
Danksagung erhalten: 155 Mal

Beitrag von beachcomber » Di 01.07.08 19:51

wenn's denn eine stichtag-regelung gäbe, wäre das vielleicht eine lösung.
aber ob's die bürokraten auch akzeptieren?
grüsse
frank

Chippi
Beiträge: 5853
Registriert: Do 23.06.05 19:58
Wohnort: Bitterfeld-Wolfen, OT Holzweißig
Hat sich bedankt: 5056 Mal
Danksagung erhalten: 2178 Mal

Beitrag von Chippi » Di 01.07.08 20:41

Also hier ist es so, dass es verboten ist zu sondeln, denn alles was sich an Kulturgütern im Boden befindet, gehört dem Land. Wenn du hier nun auf einem Grundstück etwas findest... Pech gehabt! Vielleicht geben sie dir einen symbolischen Betrag dafür, aber vorher musst du die buddelnden Archäologen erdulden.

Doch nun zum Artikel zurück. Der Satz, dass der Freistaat die wertvollsten Stücke der Sammlung sich einverleiben will, macht mir Bauchschmerzen. Nur weil er keinen offiziellen Herkunftsnachweis hat!

Wie sieht der eigentlich aus?
Gibt es irgendwelche Vorschriften dazu?
Wer stellt den aus?
Kosten? (Hohe Kosten führen nun wieder ad absurdum.)
...
Viele Fragen, keine Klarheit! Na dann alles klar auf der Andrea Doria!

Gruß Chippi
Wurzel hat geschrieben:@ Chippi: Wirklich gute Arbeit! Hiermit wirst du zum Byzantiner ehrenhalber ernannt! ;-)
Münz-Goofy hat geschrieben: Hallo Chippi, wenn du... kannst, wirst Du zusätzlich zum "Ottomanen ehrenhalber" ernannt.

Benutzeravatar
antoninus1
Beiträge: 5193
Registriert: Fr 25.10.02 09:10
Wohnort: bei Freising
Hat sich bedankt: 215 Mal
Danksagung erhalten: 918 Mal

Beitrag von antoninus1 » Di 01.07.08 20:58

chinamul hat geschrieben:Ich habe mir mal überlegt, wie ich am einfachsten den Nachweis führen kann, welche Münzen sich zu einem bestimmten Zeitpunkt in meinem Besitz befunden haben. Dazu werde ich mit hoher Auflösung meine BeBa-Schuber mit der Digicam fotografieren, alles auf eine CD oder einen Stick brennen und diese in einen festen Umschlag stecken, den ich dann notariell versiegeln lassen werde. Soweit ich weiß, protokolliert ein Notar alle von ihm vorgenommenen Beurkundungen mit Datum, so daß ich den Umschlag mit nach Hause nehmen kann.
Testaufnahmen haben ergeben, daß sich die Münzen auf den Fotos beim Vergleich mit dem Stück aus der Sammlung, das ja im Notfall vorliegt, einwandfrei identifizieren lassen, auch wenn man nur eine - am besten die charakteristischere - Seite abbildet.
Wie beurteilt Ihr dieses Verfahren?

Gruß

chinamul
Ein Freund von mir hat heute genau die gleiche Idee geäußert, bzw. gesagt, dass er das (fast) genau so macht.
Münzen fotografieren und notariell die Fotos bestätigen lassen.
Wie´s genau geht, weiß ich nicht, evtl. mit Stempel auf den Ausdrucken?
Gruß,
antoninus1

Benutzeravatar
Peter43
Beiträge: 13037
Registriert: Mi 11.08.04 02:01
Wohnort: Arae Flaviae, Agri Decumates
Hat sich bedankt: 206 Mal
Danksagung erhalten: 1924 Mal
Kontaktdaten:

Beitrag von Peter43 » Di 01.07.08 21:45

Eine kleine Punze mit Datum auf der Münze! :D
Omnes vulnerant, ultima necat.

taurisker
Beiträge: 1683
Registriert: Mi 15.06.05 17:33
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 6 Mal

Beitrag von taurisker » Di 01.07.08 21:47

Peter43 hat geschrieben:Eine kleine Punze mit Datum auf der Münze! :D
... und dann aufwachen aus dem Alptraum ;-)

Benutzeravatar
Claudius
Beiträge: 133
Registriert: Do 03.02.05 07:47
Wohnort: Nah am Limes
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0

Beitrag von Claudius » Mi 02.07.08 08:31

Hallo zusammen.

Ich habe mal etwas recherchiert und bin dabei auf folgende Seite des Bundestages gestossen:

http://www.bundestag.de/ausschuesse/a22 ... index.html

Hier befindet sich ein Gesetzentwurf aus dem Jahr 2006 und eine Beschlussempfehlung aus dem Jahe 2007 in der Münzen ausdrücklich ausgeklammert sind. Jetzt mal meine Frage, das Gesetz ist doch noch gar nicht durch, oder ? Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die neue Ebay Regel eigentlich ? Schiessen die Archäologen, welche in der Ebay Regel als Quelle genannt werden über das Ziel hinaus ?
In dem Gesetzentwurf sind u.a. auch Bücher, Manuskripte und weitere Sachen angegeben, welche mehr als 100 Jahre alt sind. In diesem Fall müssten sich alle, welche ein solchen Kulturgut besitzen eine Expertise ausfertigen lassen ??!! Das würde die meisten Personen betreffen, denn Bücher oder Briefmarken, die über 100 Jahre alt sind hat ja fast jeder zweite Zuhause stehen. ( Meine Schätzung ;-) ) Was ist mit Händlern von antiken Büchern ?? Antikflohmärkten, Händler von Möbeln ??
Ich sehe durch dieses Gesetz ein vorprogrammiertes Chaos und der Willkürlichkeit von Behörden Tür und Tor geöffnet.
Ausserdem bin ich gespannt wann die ersten gefälschten Expertisen auftauchen.
Nur so ein Gedanke von

Claudius

Benutzeravatar
ariarathes
Beiträge: 39
Registriert: Sa 17.06.06 16:40
Wohnort: Berlin
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0

Beitrag von ariarathes » Mi 02.07.08 10:21

Die Gesetze sind vom Bundestag beschlossen und am 23.05.2007 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, BGBl. Teil I Nr. 21 Seite 757 ff. Beitritts- bzw. Ratifizierungsdatum zum UNESCO-Übereinkommen vom 14.11.1970 war demnach der 26.04.2007.

Benutzeravatar
Claudius
Beiträge: 133
Registriert: Do 03.02.05 07:47
Wohnort: Nah am Limes
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0

Beitrag von Claudius » Mi 02.07.08 10:31

Ah jetzt hab ichs gefunden. Danke für den Tipp.

Gruss
Claudius

Benutzeravatar
beachcomber
Beiträge: 10728
Registriert: Mi 13.07.05 19:53
Wohnort: portimão,portugal
Hat sich bedankt: 5 Mal
Danksagung erhalten: 155 Mal

Beitrag von beachcomber » Mi 02.07.08 10:38

ich hab's nicht gefunden. stell' doch mal einen link ein!
grüsse
frank

Benutzeravatar
Claudius
Beiträge: 133
Registriert: Do 03.02.05 07:47
Wohnort: Nah am Limes
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0

Beitrag von Claudius » Mi 02.07.08 10:40


Benutzeravatar
Chandragupta
Beiträge: 1684
Registriert: Mi 12.12.07 16:39
Wohnort: BRD
Hat sich bedankt: 58 Mal
Danksagung erhalten: 86 Mal

Beitrag von Chandragupta » Mi 02.07.08 10:50

Münzen sind nicht ausgeschlossen.

Und selbst wenn sie's wären: Da zu antiken Münzen generell keine konkrete Auflagenhöhe bekannt ist, fallen die nach der "Logik" der Beamten auch nicht unter die möglicherweise(!) im Rahmen einer Durchführungsbestimmung künftig zum Tragen kommende "Bagatellklausel" für "Münzen mit hoher Auflage".

Wir leben in "herrlichen" Zeiten, ja. :evil:

Aber klar doch: Wenn man seinen Garten in Thüringen umgräbt, da findet man auch regelmäßig Chinesische Cash-Münzen ... "logisch", nääää...?!?
Numismatische Grüße,

Euer Chandra

Benutzeravatar
Claudius
Beiträge: 133
Registriert: Do 03.02.05 07:47
Wohnort: Nah am Limes
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0

Beitrag von Claudius » Mi 02.07.08 11:06

[quote="Chandragupta"]Münzen sind nicht ausgeschlossen.

Das bezog sich ja auch nur auf den Entwurf. Das Gesetz selber kannte ich noch nicht. Na ja, harren wir der Dinge die da noch auf uns zu kommen.

Gruss

Claudius

Benutzeravatar
beachcomber
Beiträge: 10728
Registriert: Mi 13.07.05 19:53
Wohnort: portimão,portugal
Hat sich bedankt: 5 Mal
Danksagung erhalten: 155 Mal

Beitrag von beachcomber » Mi 02.07.08 11:09

danke schön!
na ja, jetzt weiss ich auch, warum die sammlung des rentners auf 225 000 euro geschätzt wurde!
das gesetz greift nämlich erst wenn das kulturgut mindestens 1000 euro wert ist.
mit dem quatsch kommen sie allerdings nie durch, denn so wie die fotografierten münzen aussahen, werden sie wohl kaum einen sachverständigen finden, der diese werte bestätigt.
ansonsten sehe ich kaum die gefahr, dass unsere sammlungen demnächst beschlagnahmt werden können. denn ich kann mir kaum vorstellen, dass die italiener zb. jetzt jede in rom geprägte münze, die mehr als 1000 euro wert ist, als nationales kulturgut deklarieren, und deren zurückführung verlangen, weil sie wahrscheinlich illegal ausgeführt wurde.
grüsse
frank

Benutzeravatar
helcaraxe
Beiträge: 3331
Registriert: So 16.07.06 10:33
Wohnort: Nürnberg und Heidelberg
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 1 Mal
Kontaktdaten:

Beitrag von helcaraxe » Mi 02.07.08 11:11

beachcomber hat geschrieben: mit dem quatsch kommen sie allerdings nie durch, denn so wie die fotografierten münzen aussahen, werden sie wohl kaum einen sachverständigen finden, der diese werte bestätigt.
Meine Worte! :-)
Viele Grüße
helcaraxe
________________

[i]Höflichkeit ist wie ein Luftkissen: Es mag zwar nichts drin sein, aber sie mildert die Stöße des Lebens.[/i] -- Arthur Schopenhauer

Benutzeravatar
Chandragupta
Beiträge: 1684
Registriert: Mi 12.12.07 16:39
Wohnort: BRD
Hat sich bedankt: 58 Mal
Danksagung erhalten: 86 Mal

Beitrag von Chandragupta » Mi 02.07.08 11:18

Claudius hat geschrieben:Ich sehe durch dieses Gesetz ein vorprogrammiertes Chaos und der Willkürlichkeit von Behörden Tür und Tor geöffnet.
Nicht nur Du.

Ich weiß, meine Rechtstips sind hier nicht willkommen - aber einen kann ich mir abschließend nicht wirklich verkneifen, nachdem ich gestern zu genau diesem Fall mit "meinem" Anwalt Rücksprache genommen habe:

Wenn die "netten" Herren mit dem Durchsuchungsbefehl vor der Tür stehen, hat man

a) Das absolute und unabdingbare Recht, (s)einen Anwalt hinzuzuziehen. Solange bis der da ist, müssen die vor der Tür warten - allerdings dürfen die dort stehen bleiben und auch sonst "observieren", ob man während dieser Zeit was außerhalb der Wohnung oder des Grundstücks "verbringt". In Mietwohnungen kann man die Herrschaften auch in den Korridor lassen, kann ihnen aber jegliches Anfassen von Sachen, die dort rumstehen, verbieten, bis der Anwalt da ist. Erst dann können die weiteren Räume betreten.

b) Der Durchsuchungsbefehl benennt immer genau, was die suchen. Nur "Münzen" ist zu allgemein und damit unzulässig. Sondern da steht schon recht konkret z.B.: "Vier antike griechische Münzen, die Herr X. am tt.mm.yy über eBay gekauft hat." Und mehr dürfen die auch nicht ohne weiteres mitnehmen! Man kann das dann mit dem Anwalt besprechen, ob man denen erstmal "irgendwelche" vier antike Münzen mitgibt (z.B. aus der persönlichen "Grabbelkiste", damit die Herren gegenüber ihren Vorgesetzten erstmal eine "erfolgreiche Beschlagnahme" vermelden können), oder genau die, die die offenbar meinen (ein guter Anwalt weiß hier, was die jeweils beste Alternative ist) - aber mehr nicht!
Anderes Beispiel: Wenn einem vorgeworfen wird, politisch unzulässige Bücher (z.B. über den Holocaust) vertrieben zu haben, dann dürfen die einem auch nicht gleich die gesamte Bibliothek (inkl. Telefon- und Sparbuch ;) ) mitnehmen. Sondern da steht schon, was für "Bücher" (im Juristen"deutsch" "Schriften" genannt) die suchen. Die Hausbibel bleibt dann natürlich da...

Jaja, ich höre schon auf...
Numismatische Grüße,

Euer Chandra

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Chippi, plutoanna66 und 28 Gäste