Hilfe - Hehlerei!

Alles was so unter den Römern geprägt wurde.

Moderator: Homer J. Simpson

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Homer J. Simpson
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Beitrag von Homer J. Simpson » Fr 10.10.08 20:47

1. Und nach dem Wortlaut

"Im Kloster St. Marienberg in Helmstedt wird das Zelt derzeit noch restauriert. Zwölf Stickerinnen sind damit beschäftigt, die alte Pracht wiederherzustellen: Ranke für Ranke, Blüte für Blüte, Wolke für Wolke."

ist das Resultat dann so original wie die Dresdner Frauenkirche, d.h. nach dem originalen Plänen und mit ein paar originalen Teilen. Oder wie ein einmal um den Baum gewickelter Fünfziger-Jahre-Ferrari, der "neu aufgebaut" wurde rund um ein paar originale Blechstücke (incl. das mit der Fahrgestellnummer), Rest Neuteile.


2. Aber was hätte wohl jemand zu hören bekommen, der vor 50-60 Jahren zu den Museumsmenschen gesagt hätte: Verkauft mir doch das Zelt, in meiner Privatsammlung ist es besser aufgehoben??

3. Also, Hauptsache, die Münzen sind im Museum, auch wenn sie da vergammeln - der wissenschaftliche Wert, DASS sie da und nicht bei den bösen Sammlern sind, überwiegt ja solche Kleinigkeiten wie die Erhaltung bei weitem. Und falls nötig wird eben ein begabter Sesterzenschnitzer zum Wieder-schön-machen eingestellt.

Homer :microwave:
Wo is'n des Hirn? --- Do, wo's hiig'hört! --- Des glaab' i ned!

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Vogelgesang
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Beitrag von Vogelgesang » Mo 08.12.08 00:34

P.S.: Habe bislang noch nichts Neues nach meiner Vernehmung von der Executive gehört. Melde mich, wenn.

Seid gegrüßt.
Zuletzt geändert von Vogelgesang am Mo 08.12.08 00:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Vogelgesang » Mo 08.12.08 00:39

Habe hier einen interessanten link gefunden:

http://www.polizei.hessen.de/internetze ... 66cb59.htm


Seid gegrüßt.
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Beitrag von Numis-Student » Mo 08.12.08 08:53

oh jeh... da juckt es einem förmlich, eine wissenschaftliche Gegendarstellung zu schreiben...
:-(
Es fängt schon mit so etwas an, dass die Wissenschaft sehr stark an den Materialpublikationen des Handels (sprich Auktionskataloge, Preislisten und sogar ebay-Fotos) interessiert ist, um möglichst viel Material zu erfassen.
Schöne Grüße,
MR

n.......s
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Beitrag von n.......s » Mo 08.12.08 13:18

Hier ein Auszug aus der letzten GIG-Mitgliederzeitschrift von Ursula Kampmann zum Thema:
(wer den gesamtenBeitrag als *pdf möchte, möge mir bitte eine mail schicken)
An dieser Stelle nochmals vielen Dank an die GIG - Gesellschaft für Internationale Geldgeschichte!

------------------------------------------------------------------------------------
Wie kommt es zu diesen Behauptungen?
Darüber kann man eigentlich nur noch den Kopf schütteln. Das entspricht
weder deutschem Recht, noch irgendeiner handelsüblichen Praxis. Man
fragt sich, wie Eckhard Laufer dazu kommt, persönliche Meinungsäußerungen
als rechtsgültige Normen zu verkaufen. Das „warum“ dagegen
kann leicht geklärt werden.
Im Internet kann man sich nämlich in wenigen Minuten darüber informieren,
wer Eckhard Laufer ist, ein begeisterter Hobby-Archäologe, der
als ehrenamtlicher Mitarbeiter der Bodendenkmalpflege im Hochtaunuskreis
– Usinger Land in Hessen selbst aktiv an Ausgrabungen beteiligt
ist und gleichzeitig als Polizist die Raubgräberei bekämpft. Eigentlich
ein sehr lobenswertes Engagement, wenn Herr Laufer sich darauf beschränkt
hätte.
Doch die Arbeit muss frustrierend sein, zumindest kann man dies aus
einer Hausarbeit herauslesen, die Laufer an der FHS Wiesbaden im
Fachbereich Polizei vorlegte, im Juli 2000 überarbeitete und die derzeit
bei www.archaeologie-krefeld.de im Internet zu finden ist (http://www.
archaeologie-krefeld.de/Bilder/news/Sondengaenger/Hausarbeit.pdf).
Darin beklagt er sich nicht nur über die Raubgräber, die rücksichtslos
Fundzusammenhänge zerstören, sondern auch über die hessischen
Politiker: Besonders in Hessen wird die Archäologie durch die verantwortlichen
Politiker / Gesetzgeber nach wie vor „wie ein Stiefkind behandelt“,
obwohl dieses Land zahlreiche und kulturgeschichtlich höchst
bedeutende archäologische Denkmäler besitzt. Erneute Kürzungen am
Denkmalschutzetat führten inzwischen dazu, dass die Archäologische
Denkmalpflege Hessen „so gut wie handlungsunfähig ist“.“
Auch die Richter teilen nicht Herrn Laufers Auffassung von der Wichtigkeit
harter Strafen gegenüber Raubgräbern: „Der vorgegebene Bußgeldrahmen
(bei erwiesener Raubgräberei, Anm. d. Verf.) wird durch die örtlichen
Verfolgungsbehörden (Untere Denkmalschutzbehörden / Justiz)
aufgrund ihrer bereits o. a. Unkenntnis und fehlenden Vergleichsverfahren
jedoch kaum ausgeschöpft. Bislang wurden Geldbußen von unter
100,- bis 5.000,- DM verhängt und auch nur dann, wenn die Täter auf
frischer Tat angetroffen wurden. ... Die Geldbußen stehen somit in keinerlei
Verhältnis zu der vom Raubgräber erzielbaren Gewinnmöglichkeit
und dem von ihm verursachten Schaden. Sie sind lediglich ein „Tropfen
auf den heißen Stein“ und veranlassen den Raubgräber in keiner Weise
dazu, mit seiner Tätigkeit aufzuhören. Wiederholungstaten haben bisher
nur selten zu verschärften Sanktionen geführt, wie es z.B. bei wiederholten
Verkehrsdelikten durchaus üblich ist. Insgesamt existiert für „Neueinsteiger“
überhaupt kein Abschreckungseffekt!“
Was bleibt dem Polizisten nun, der sowieso, wie er in seiner Hausarbeit
feststellt, die Sammler und den Handel für die eigentlich an der Raubgräberei
Verantwortlichen hält? Er attackiert die Sammler und den Handel,
indem er in seinem Rundschreiben ein Zertifikat erfindet. Der Wunsch
muss hier der Vater des Gedankens sein, denn noch in seiner Hausarbeit
ist sich Eckhard Laufer durchaus bewusst, dass so ein Zertifikat in seinen
Augen wünschenswert wäre, aber bislang nicht existiert: „Im Sinne eines
politischen Kompromisses wäre aber zum Schutz der Kulturgüter die Einführung
eines Erlaubnissystems denkbar, das an gewerbliche Vorbilder
angelehnt wäre. D.h., wer mit archäologischen „Altfunden“ Handel treiben
will, bedarf der Genehmigung. An sie gekoppelt, wäre der Nachweis
über die Herkunft des Kulturgutes. Händlern, die dagegen verstoßen,
könnte die Erlaubnis wieder entzogen werden.
Der Rechtsstaat schützt unsere Grundrechte!
Unglaublich ist, dass Herr Laufer mit seinem Informationsschreiben
bislang keine Probleme mit Betroffenen bekommen hat. Nach wie vor
nehmen einige Staatsanwaltschaften sein Informationspapier ernst, verhängen
Haussuchungen über unbescholtene Bürger und lassen ihre
Münzsammlungen sicherstellen, weil natürlich niemand durch ein Zertifikat
nachweisen kann, dass er seine Münzen rechtens erworben hat.
Dagegen muss sich jeder einzelne Sammler wehren! Es ist zu hoffen,
dass die Gesellschaft für Internationale Geldgeschichte im Namen ihrer
Mitglieder etwas unternimmt. Besser wäre es noch, wenn jeder sich verantwortlich
fühlen würde. Sprechen Sie in Ihrem lokalen Münzverein die
Sache an! Drängen Sie den Vorstand Ihres lokalen Münzvereins, bei der
Deutschen Numismatischen Gesellschaft auf eine Richtigstellung dieses
Informationsblattes zu bestehen! Schreiben Sie Briefe: an Ihre Zeitung, an
Ihren Abgeordneten, an die Regierung! Sprechen Sie mit dem Münzhändler
Ihres Vertrauens! Auch diese sind in Verbänden organisiert und Verbände
haben nun einmal mehr Möglichkeiten als der einzelne. Wir müssen
uns in unserer Gesamtheit als Sammler wehren. Den Kopf in den Sand zu
stecken hilft nichts. Wer sich nicht wehrt, der hat schon verloren!
Ursula Kampmann

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Peter43
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Beitrag von Peter43 » Mo 08.12.08 14:49

Unglaublich! Aber so etwas hatte ich mir schon gedacht. Ich kenne solche Typen auch persönlich. Häufig steckt da ein Borderline Syndrom dahinter.

Danke für den Auszug
Jochen
Omnes vulnerant, ultima necat.

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cepasaccus
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Beitrag von cepasaccus » Mo 08.12.08 14:53

Da spricht der Mediziner. :)
kitty mea felis duodeviginti annos nata requiescat in pace. laeta gaudiumque meum erat. desiderio eius angor.

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Vogelgesang
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Beitrag von Vogelgesang » Mo 08.12.08 15:00

Die Aufregung über die Aktivitäten von Herrn E.Laufer hier im Forum hat hohe Wellen geschlagen, ganz wie beabsichtigt.

Wer ist Herr Laufer eigentlich: Er ist seit 1994 ehrenamtlicher Bodendenkmalpfleger des Hochtaunuskreises und gleichzeitig „Kontaktbeamter für Raubgrabungsdelikte" beim Hessischen Landeskriminalamt im Rang eines Polizeioberkomissars.

Was will Herr Laufer erreichen: Er möchte das „Raubgräbertum“ beseitigen und setzt stattdessen auf eine enge Zusammenarbeit zwischen Denkmalbehörden und interessierten Laien. Diese sollen sich
„archäologische Grundtechniken“ aneignen und können dann – mit Genehmigung der Denkmalbehörde – ganz „legal auf Schatzsuche gehen - ohne Angst, ertappt zu werden“.

Soweit so gut: Bis hierhin können wir Numismatiker Herrn Laufer guten Gewissens folgen, denn auch jeder ernsthafte Numismatiker hat etwas gegen Raubgräber, sowie auch gegen (Münz)Diebe.


Aaaaaaber wie sieht die Praxis des Herrn Laufer aus?

Da werden Staatsanwälte zu Hausdurchsuchungen gedrängt, die in keiner Weise gesetzlich legitimiert sind, Münzsammler zur Herausgabe ihrer kompletten Sammlung genötigt, nur weil sie vor Jahren auf einer großen Internetauktionsplattform einen Reitersturz für 2,- DM erstanden haben. Sicher, der Veräußerer ist der Exekutive aufgefallen, wurde womöglich auf frischer Tat bei der „Raubgräberei“ ertappt (genaues weiß ich nicht). Er ist im Hessischen zuhause und fällt somit in die Zuständigkeit des Herrn Laufer. Pech gehabt. Da die Polizei allen Spuren nachgehen muss, wird über die Internetplattform der Adressenstamm der Käufer abgefragt und diese wegen Verdachts der Hehlerei, im Zusammenhang mit unwiederbringlichen Kulturgütern, zu Vernehmungen bei den landeszuständigen Kriminalbehörden geladen.
Kann man auch noch nachvollziehen, macht der rechtsgläubige, bis dato unbescholtene deutsche Bürger auch gerne mit.
Doch was, bitte schön, sollen dann die völlig überzogenen Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen in einigen Bundesländern? Soll so die Sammlerschaft zur Mitarbeit „überredet“ werden? Wäre hier ein offener Dialog nicht sinnvoller?

Hier würde ich gerne einhaken:
Es gibt mittlerweile eine ganze Reihe von Vorschlägen im Forum, wie man Herrn Laufer möglichst stoppen sollte. Warum eigentlich? Im Prinzip hat der Mann Recht, nur die Ausführung ist völlig überzogen und äußerst willkürlich. Was haltet ihr davon, wenn man statt Konfrontation den Dialog sucht, ohne gleich als „Umfaller“ und „Eingeschüchterter“ da zu stehen. Letztendlich ist das Ziel von Herrn Laufer nicht das völlige Verbot der Sammlerleidenschaft, sondern das unkontrollierte Ausgraben von kulturhistorisch wertvollen Gütern, die ansonsten der Allgemeinheit verloren gehen – kann ich nur zustimmen…

Ich bin im Übrigen ausdrücklich gegen ein Verbot des Sondengehens; wünsche mir hier allerdings eine engere Zusammenarbeit mit den Behörden, wie in Großbritannien bereits üblich.


Seid gegrüßt!
Hans-Georg



(§259: Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft).
Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen.
(Konfuzius)

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Beitrag von klausklage » Mo 08.12.08 15:29

Letztendlich ist das Ziel von Herrn Laufer nicht das völlige Verbot der Sammlerleidenschaft
Den Eindruck habe ich aber schon. Er malt ein Bild, wie er sich das Sammeln vorstellt, das einfach nicht umsetzbar ist. Wo willst Du denn für jede Deiner Münzen so eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (die es, wie Berenike richtig schreibt, gar nicht gibt) herbekommen? Ich denke, er möchte Münzen in Zukunft nur noch im Museum sehen.
Das Paradoxe an der Situation ist, das Sätze wie "Dieser Beamte befindet sich auf einem persönlich motivierten Kreuzzug" zu den Standardsätzen von querulatorischen Beschwerdebriefen gehören und wohl dazu führen, dass die Vorgesetzten sie als solche abtun. Das wird nicht so einfach sein, die zuständigen Stellen vom Amoklauf ihres Kommissars zu überzeugen.

Gruß,
Olaf[/quote]
squid pro quo

n.......s
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Beitrag von n.......s » Mo 08.12.08 15:38

...genau da beginnt doch aber der Unsinn!!!
Er unterstellt ja in seiner Naivität (oder Boshaftigkeit), daß alle Münzen aus Raubgrabungen stammen- und das ist schlicht Blödsinn! In dem Artikel steht ja auch ganz klar, daß sein Verhalten nicht rechtskonform ist. Ein von ihm gefordertes Dokument gibt es erstens gar nicht und zweitens würde dies nur zutreffend sein für selbst in Deutschland gefundene Münzen. Dieser Mensch braucht mal richtig eins aufs Dach - dann kann er im Hochtaunuskreis den Verkehr regeln. Schlimm ist doch nur, daß es offensichtlich junge, unerfahrende und / oder lustlose Staatsanwälte gibt, die aus den genannten Gründen ein Verfahren anstrengen, das in seiner Fortführung überhaupt keinen Bestand hätte! Eine Beschlagnahme von kompletten Sammlungen ist rechtswidrig!
Dieses Verhalten könnte und dürfte ausschließelich Anwendung finden auf Münzen, die nachweislich !!! aus illegalen Raubgrabungen in Deutschland stammen und den Beweis dafür hat die Justiz zu liefern!

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Beitrag von beachcomber » Mo 08.12.08 16:06

Dieses Verhalten könnte und dürfte ausschließelich Anwendung finden auf Münzen, die nachweislich !!! aus illegalen Raubgrabungen in Deutschland stammen und den Beweis dafür hat die Justiz zu liefern!
da wäre ich mir mal nicht so sicher,
die beweislastumkehr ist heutzutage eine der lockersten übungen der justiz!
deswegen ist es ja auch so wichtig, aller rechnungen, quittungen aufzubewahren und ebay oder vcoins-käufe abzuspeichern, damit man im notfall wenigstens etwas in der hand hat.
und ob das unerfahrene oder lustlose staatsanwälte sind weiss ich auch nicht so genau. es wird wohl nicht so schwierig für herrn laufer sein, 'brüder im geiste' zu finden.
sein ziel, die sammlerschaft zu verunsichern, hat er ja schon geschafft, wenn man sich so manche beiträge zum thema anschaut.
grüsse
frank

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Beitrag von Vogelgesang » Mi 10.12.08 14:51

Heute hat mich ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Köln erreicht, worin steht, dass das Ermittlungsverfahren (Tatvorwurf Hehlerei) gegen mich gemäß §153, Abs.1 eingestellt ist.

Das war's hoffentlich.


Seid gegrüßt
Hans-Georg

_____________________________________________________________
§ 153(1) Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Der Zustimmung des Gerichtes bedarf es nicht bei einem Vergehen, das nicht mit einer im Mindestmaß erhöhten Strafe bedroht ist und bei dem die durch die Tat verursachten Folgen gering sind.
Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen.
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n.......s
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Beitrag von n.......s » Mi 10.12.08 15:01

Vogelgesang hat geschrieben:Heute hat mich ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Köln erreicht, worin steht, dass das Ermittlungsverfahren (Tatvorwurf Hehlerei) gegen mich gemäß §153, Abs.1 eingestellt ist.

Das war's hoffentlich.


Seid gegrüßt
Hans-Georg

_____________________________________________________________
§ 153(1) Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Der Zustimmung des Gerichtes bedarf es nicht bei einem Vergehen, das nicht mit einer im Mindestmaß erhöhten Strafe bedroht ist und bei dem die durch die Tat verursachten Folgen gering sind.
na bitte ! wenn sich so was häuft und solche Verfahrenseinstellungen die Runde machen, wird auch niemand mehr diesen wildgewordenen Hobby-Fahnder ernst nehmen.

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Beitrag von chinamul » Mi 10.12.08 16:41

Vielleicht wäre es ganz nützlich, die Aktenzeichen dieser eingestellten Verfahren zu bekommen, weil sich auch damit sehr gut in unserem Sinne argumentieren ließe.

Gruß

chinamul
Nil tam difficile est, quin quaerendo investigari possit

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Beitrag von Vogelgesang » Mi 10.12.08 19:19

Gerne:
Az: 72 Js 549/08, vom 02.12.2008 - Staatsanwaltschaft Köln


Seid gegrüßt
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