einen Fundus von Auktionskatalogen von vor ca. 1930 haben - unbebildert - und jederzeit nachweisen können, woher eine gehandelte Münze stammt.
nicht schlecht, und mag in italien funktionieren! aber bei deutschen behörden??
wohl kaum!
grüsse
frank
Moderator: Homer J. Simpson
Ja, aber:cepasaccus hat geschrieben:Andreas, das ist im Prinzip richtig, aber:
- Auch bei schwereren Vergehen als Raubgraeberei sieht der Gesetzgeber eine Verjaehrung vor. Deshalb halte ich es nicht fuer wichtig woher eine Muenze vor 100 Jahren gekommen ist. Damals hat sich auch noch niemand darueber Gedanken gemacht und fuer die aktuelle Raubgraeberei ist das auch garnicht wichtig.
Für den Beitrag muß ich hier mal ein dickes + verteilen!Homer J. Simpson hat geschrieben:Na klar. Sieht man ja bei Gebieten, von denen mindestens zwei Völker behaupten, dieses Stück Land sei heilig und Gott habe es den jeweils eigenen Vorfahren für alle Zeiten geschenkt. Kann nichts dabei rauskommen.
Aber erzähl das mal vor Gericht - ob man damit durchkommt?
Homer
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