HELP MY ! eine Münze zu bestimmen
Moderator: Homer J. Simpson
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Hallo Freunde,
ich finde Ihr verliert das eigentliche Problem aus den Augen. Es geht doch gar nicht um uns, bzw. um die meisten in diesem Forum. Wir fallen nicht so schnell auf den geschnitzten Mist dieser Mafia herein. Es geht doch in erster Linie um den numismatischen Nachwuchs, um die unbedarften Anfänger und um die jungen Sammler, die nicht diese Erfahrung haben. Und die tun mir ehrlich gesagt schon leid, denn wenn sie irgendwann mal draufkommen, was Ihnen da für ein Schrott angehängt wurde, den sie obendrein nicht mehr zurückgeben können, werden sie sich überlegen, ob es ratsam ist, bei diesem Hobby zu bleiben.
Deshalb frage ich mich, warum e-bay es zulässt, daß diese kriminellen Betrüger ihren Schund, wie obigen Traian Sesterzen, für teures Geld verkaufen. Ich kenn`mich leider nicht so gut aus, da ich noch nie etwas bei e-bay gekauft habe, aber kann man die Leute nicht wenigstens darauf aufmerksam machen, daß in ihrem Namen getürkte Münzen verkauft werden ? Ob`s was bringt, ist die Frage, aber einen Versuch wär`s doch wert.
ich finde Ihr verliert das eigentliche Problem aus den Augen. Es geht doch gar nicht um uns, bzw. um die meisten in diesem Forum. Wir fallen nicht so schnell auf den geschnitzten Mist dieser Mafia herein. Es geht doch in erster Linie um den numismatischen Nachwuchs, um die unbedarften Anfänger und um die jungen Sammler, die nicht diese Erfahrung haben. Und die tun mir ehrlich gesagt schon leid, denn wenn sie irgendwann mal draufkommen, was Ihnen da für ein Schrott angehängt wurde, den sie obendrein nicht mehr zurückgeben können, werden sie sich überlegen, ob es ratsam ist, bei diesem Hobby zu bleiben.
Deshalb frage ich mich, warum e-bay es zulässt, daß diese kriminellen Betrüger ihren Schund, wie obigen Traian Sesterzen, für teures Geld verkaufen. Ich kenn`mich leider nicht so gut aus, da ich noch nie etwas bei e-bay gekauft habe, aber kann man die Leute nicht wenigstens darauf aufmerksam machen, daß in ihrem Namen getürkte Münzen verkauft werden ? Ob`s was bringt, ist die Frage, aber einen Versuch wär`s doch wert.
Schöne Grüße vom imperator44
Hallo zusammen,
Meiner Meinung nach fehlt bei ganzen Diskussion etwas ganz entscheidendes: Warum bringt hier - bis auf Frank - niemand das Thema auf den Punkt, dass man derartige Gaunereien nicht nur beim boesen Ebay findet, sondern auch bei Auktionshaeusern. Wenn Schnitzarbeiten auch bei den renommiertesten unter denen zu - traurigerweise - hohen Preisen weggehen, dann muss man sich auch nicht wundern, wenn Kleinanbieter dies ohne Hemmungen nachahmen.
Und bzgl. 'shill-bidding' bei Ebay: Ja, worueber regt Ihr Euch eigentlich auf?!? Ebay ist das einzige transparante Onlinesystem ueberhaupt. Wo wird einem sonst mitgeteilt, wie hoch das zweithoechste Gebot war? Neulich da habe ich auf einer Sixbid Auktion vier Gebote abgegeben, die zum Teil deutlich ueber den Schaetzpreis lagen. Ich bekam den Zuschlag fuer alle vier Stuecke, jeweils zu >95% meines Gebotes. Und sowas ist nicht zum erstenmal passiert. Bei mir schwingt jedenfalls bei der schriftlichen Gebotsabgabe bei Auktionshaeusern eine ordentliche Portion Misstrauen mit. Deswegen habe ich oft auch Hemmungen, Gebote abzugeben.
Also, bevor Ihr "Ebay-Brashing" betreibt, so kritisiert doch wenigstens einmal die "renommierten" Auktionshaeuser.
Gruss,
Mias
Meiner Meinung nach fehlt bei ganzen Diskussion etwas ganz entscheidendes: Warum bringt hier - bis auf Frank - niemand das Thema auf den Punkt, dass man derartige Gaunereien nicht nur beim boesen Ebay findet, sondern auch bei Auktionshaeusern. Wenn Schnitzarbeiten auch bei den renommiertesten unter denen zu - traurigerweise - hohen Preisen weggehen, dann muss man sich auch nicht wundern, wenn Kleinanbieter dies ohne Hemmungen nachahmen.
Und bzgl. 'shill-bidding' bei Ebay: Ja, worueber regt Ihr Euch eigentlich auf?!? Ebay ist das einzige transparante Onlinesystem ueberhaupt. Wo wird einem sonst mitgeteilt, wie hoch das zweithoechste Gebot war? Neulich da habe ich auf einer Sixbid Auktion vier Gebote abgegeben, die zum Teil deutlich ueber den Schaetzpreis lagen. Ich bekam den Zuschlag fuer alle vier Stuecke, jeweils zu >95% meines Gebotes. Und sowas ist nicht zum erstenmal passiert. Bei mir schwingt jedenfalls bei der schriftlichen Gebotsabgabe bei Auktionshaeusern eine ordentliche Portion Misstrauen mit. Deswegen habe ich oft auch Hemmungen, Gebote abzugeben.
Also, bevor Ihr "Ebay-Brashing" betreibt, so kritisiert doch wenigstens einmal die "renommierten" Auktionshaeuser.
Gruss,
Mias
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Da ist Frank nicht der einzige, der das so auf den Punkt bringt, wie du es ausdrückst. Auch ich bin der Meinung und das nicht erst seit heute, dass das Problem bei den renommierten Auktionshäusern liegt, die solche "Schnitzwerke" anbieten und natürlich auch bei den Sammlern, die nichts dabei finden, sich solche "modernisierten" Stücke in die Sammlung zu legen.mias hat geschrieben:Warum bringt hier - bis auf Frank - niemand das Thema auf den Punkt, dass man derartige Gaunereien nicht nur beim boesen Ebay findet, sondern auch bei Auktionshaeusern. Wenn Schnitzarbeiten auch bei den renommiertesten unter denen zu - traurigerweise - hohen Preisen weggehen, dann muss man sich auch nicht wundern, wenn Kleinanbieter dies ohne Hemmungen nachahmen.
Aber des Menschen Wille ist sein Königreich! Es gibt z. B. auch Sammler, die ihre antiken Münzen solange putzen, bis sie wie eine "Euro-Polierte-Platte-Münze" aussehen. Na ja, vielleicht haben sie mal als Euro-Sammler angefangen?
mit freundlichem Gruß
IVSTVS
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http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V ... 0476831039
Hier hat unser Anheizer sein Gebot mal wieder und ohne Spuren zu hinterlassen zurückgezogen, nur sein Konto hat sich auf 21 Gebotsrücknahmen erhöht.
Weiss jemand noch, bei welcher Gebotshöhe er zurückgezogen hat?
Hier hat unser Anheizer sein Gebot mal wieder und ohne Spuren zu hinterlassen zurückgezogen, nur sein Konto hat sich auf 21 Gebotsrücknahmen erhöht.
Weiss jemand noch, bei welcher Gebotshöhe er zurückgezogen hat?
Ich möchte noch was zum Thema "Ausschluß des Rückgaberechts und der Gewährleistung" beitragen.
Dieser Ausschluß gibt dem Verkäufer noch lange nicht die -von ihm viell. erhoffte- Narrenfreiheit.
Auch als privater Verkäufer haftet man weiterhin für Sachmängel (vor dem Gefahrenübergang an den Käufer) aus §434 BGB.
Dieses Recht kann der Verkäufer nicht Ausschließen!
Und nach §437 BGB hat der Käufer bei Sachmängeln ein Rückgaberecht.
Jetzt haben wir eine gefälschte Münze erworben. In der Auktion wurden wir auf eine evtl. Nachprägung oder Fälschung nicht hingewiesen.
Als Käufer sind wir davon ausgegangen, dass wir eine echte Münze erwerben.
Der §434 nennt das "eine Beschaffenheit die bei Sachen gleicher Art üblich ist und die der Käufer erwarten kann".
Später stellt sich aber heraus, dass es doch keine echte Münze ist.
Also haben wir einen Sachmangel (der auch vor dem Kauf vorlag): falsche Beschaffenheit die der Käufer nicht erwartet hat.
-> Jetzt greift §437, da Nachbesserung unmöglich: Rückgaberecht!
Und das kann der Verkäufer nicht ausschließen, egal ob privat oder gewerblich.
Notfalls muss der Rechtsanwalt nachhelfen, aber bei 800€ würde sich das bestimmt lohnen.
Bei unserem Freund kommt noch die arglistige Täuschung hinzu §123, da er nach so vielen Hinweisen wissen musste, dass es sich um Fälschungen handelt.
D.h. der Käufer darf diesen Kauf auch noch anfechten.
Somit wäre dieser Kauf nach §142 als von Anfang an nichtig (ungültig).
So viel zur Rechtslage, jetzt gebe ich aber Ruhe.
Dieser Ausschluß gibt dem Verkäufer noch lange nicht die -von ihm viell. erhoffte- Narrenfreiheit.
Auch als privater Verkäufer haftet man weiterhin für Sachmängel (vor dem Gefahrenübergang an den Käufer) aus §434 BGB.
Dieses Recht kann der Verkäufer nicht Ausschließen!
Und nach §437 BGB hat der Käufer bei Sachmängeln ein Rückgaberecht.
Jetzt haben wir eine gefälschte Münze erworben. In der Auktion wurden wir auf eine evtl. Nachprägung oder Fälschung nicht hingewiesen.
Als Käufer sind wir davon ausgegangen, dass wir eine echte Münze erwerben.
Der §434 nennt das "eine Beschaffenheit die bei Sachen gleicher Art üblich ist und die der Käufer erwarten kann".
Später stellt sich aber heraus, dass es doch keine echte Münze ist.
Also haben wir einen Sachmangel (der auch vor dem Kauf vorlag): falsche Beschaffenheit die der Käufer nicht erwartet hat.
-> Jetzt greift §437, da Nachbesserung unmöglich: Rückgaberecht!
Und das kann der Verkäufer nicht ausschließen, egal ob privat oder gewerblich.
Notfalls muss der Rechtsanwalt nachhelfen, aber bei 800€ würde sich das bestimmt lohnen.
Bei unserem Freund kommt noch die arglistige Täuschung hinzu §123, da er nach so vielen Hinweisen wissen musste, dass es sich um Fälschungen handelt.
D.h. der Käufer darf diesen Kauf auch noch anfechten.
Somit wäre dieser Kauf nach §142 als von Anfang an nichtig (ungültig).
So viel zur Rechtslage, jetzt gebe ich aber Ruhe.
- Homer J. Simpson
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was bringt dich denn zu dieser aussage??PeterI hat folgendes geschrieben:
Als Käufer sind wir davon ausgegangen, dass wir eine echte Münze erwerben.
Das kann man wohl nicht, wenn man eine Münze bei E-Bay kauft!
jochen, bei der überwiegenden mehrheit der angebote bei ebay handelt es sich um echte münzen!
beim angebot der profi-händler sowieso, (und damit meine ich nicht nur lanz!),
und selbst bei den sammlern die hier ihre doubletten anbieten, gibt's mehr echte als falsche.
zwar selten gute qualitäten, aber wer sich auskennt, kann doch immer wieder was feines ergattern. (wie homer immer wieder beweist )
grüsse
frank
Ich bin kein Jurist, habe nur in der Schule in Recht aufgepasst,
weshalb ich mit dem BGB ganz gut vertraut bin.
Ein so ähnlicher Fall kam auch dran.
Wenn man danach googelt findet man auch eine Menge Infos.
http://www.e-juristen.de/Haftungsaussch ... rungen.htm
Welche Beschaffenheit hat eine übliche römische Münze?
In erster Linie muss sie Antik sein, d.h. vor ca. 2000 Jahren von einem Römer gemacht worden sein.
Wenn sie das nicht ist, dann ist sie auch keine römische Münze.
Eine Fälschung hat also nicht die gleiche Beschaffenheit wie eine originale Münze und wenn wir eine römische Münze erwerben dürfen wir davon ausgehen, dass sie echt ist.
Oder der Käufer muss uns darauf hinweisen, dass sie nicht echt sein könnte.
weshalb ich mit dem BGB ganz gut vertraut bin.
Ein so ähnlicher Fall kam auch dran.
Wenn man danach googelt findet man auch eine Menge Infos.
http://www.e-juristen.de/Haftungsaussch ... rungen.htm
Ich meine, dass man das kann.Das kann man wohl nicht, wenn man eine Münze bei E-Bay kauft!
Welche Beschaffenheit hat eine übliche römische Münze?
In erster Linie muss sie Antik sein, d.h. vor ca. 2000 Jahren von einem Römer gemacht worden sein.
Wenn sie das nicht ist, dann ist sie auch keine römische Münze.
Eine Fälschung hat also nicht die gleiche Beschaffenheit wie eine originale Münze und wenn wir eine römische Münze erwerben dürfen wir davon ausgehen, dass sie echt ist.
Oder der Käufer muss uns darauf hinweisen, dass sie nicht echt sein könnte.
- Peter43
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Das ist natürlich beruhigend! Wozu brauchen wir denn dann noch den Fälschungsthread? Aber ehrlich gesagt: Mit solch einer Quote würde niemand außerhalb von E-Bay einkaufen!beachcomber hat geschrieben:und selbst bei den sammlern die hier ihre doubletten anbieten, gibt's mehr echte als falsche.
Mit freundlichem Gruß
Omnes vulnerant, ultima necat.
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