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Einfuhrumsatzsteuer 7 % ?

Verfasst: Do 21.01.10 22:39
von justus
habe gerade einen Brief von der "Zollübergabestelle" im Briefkasten gefunden! Danach soll ich mich dort wegen einer aus dem Ausland stammenden Sendung (Schweiz, Rutten & Wieland), die nicht zollamtlich abgefertigt werden konnte, melden. Kann mir jemand von euch sagen, auf welcher rechtlichen Grundlage (§) die ermäßigte Einfuhrumsatzsteuer von 7 % für "außer Kurs gesetzte Münzen aus unedlen Metallen" mit der Warennummer 7118 1090 003 (?) beruht? Es handelt sich bei der Sendung um einen Gussdenar im Warenwert von unter 20 EUR.

Re: Einfuhrumsatzsteuer 7 % ?

Verfasst: Do 21.01.10 22:45
von Gerhard Schön
Warennummer 7118 1090 003 und Steuersatz sind korrekt. Mit etwas Glück wird das Zollamt auf die Erhebung von Eingangsabgaben wegen Geringfügigkeit verzichten.
Gruß,
gs

Verfasst: Do 21.01.10 23:08
von areich
Das Gute hier ist, auch wenn sie 19% ansetzen ist es immer noch unter 5€ und sollte damit nicht bezahlt werden müssen. Natürlich ist es besser, wenn sie den richtigen Satz von 7% nehmen, dann hast Du einen Bescheid, der beim nächsten Mal die Sache etwas einfacher macht.
Das ist jedenfalls die Theorie, bei mir hat es mit oder ohne alten Bescheid immer ewig gedauert.
Nachdem ich dran war (im Normalfall, d.h. bei den anderen Kunden ist das in maximal 5 Minuten erledigt) musste ich ca. 1h auf den Bescheid warten, dann reklamieren und noch eine Stunde auf den dann meist richtigen Bescheid warten.

Es waren immer mindestens 3, eher mehr Bearbeiter mit meinem Fall beschäftigt. Deshalb vermeide ich Einschreiben wenn es geht. CNG schickt nur per Einschreiben aber da kann man es über das 'London office' schicken lassen. Das kostet zwar IMMER 5% Gebühren aber das ist es wert.

Verfasst: Fr 22.01.10 10:30
von justus
Das Objekt der Begierde hat sich in meiner Sammlung eingefunden. Ging völlig problemlos und dauerte nur ca. 2 - 3 Minuten. Nach Vorzeigen von Internetausdruck und Überweisungsquittung bekam ich die Münze ohne jede finanzielle Forderung (Einfuhrumsatzsteuer) sofort ausgehändigt.

Verfasst: Fr 22.01.10 11:28
von Pscipio
Freut mich, dass es reibungslos geklappt hat!

Verfasst: Sa 23.01.10 11:17
von wpmergel
Bei aller Erleichterung über die reibungslose Abwicklung, darf man doch fragen was das soll?
Es kostet Zeit (auch die von Justus) und produziert Aktenberge die niemand braucht, geschweige jemals wieder liest.
Warum winkt der Zoll diese Sendung nicht einfach durch? Schließlich haben sie es letztendlich doch genauso getan.

Verfasst: Sa 23.01.10 18:10
von areich
Bei mir haben sie gesagt, sie dürfen die Sendung nur im Beisein des Empfängers (bzw. umgekehrt) öffnen. Wenn ein Brief bei meinem Zollamt landet, haben die Kollegen in Frankfurt nichts damit anfangen können. So richtig überzeugend ist letzteres aber nicht, ich bekomme noch genug Sendungen auf denen 'zollamtlich abgefertigt' steht. Meist sind diese aber ungeöffnet.

Verfasst: Sa 23.01.10 18:38
von Peter43
Ich habe schon etliche Sendungen vom Zollamt in Frankfurt bekommen, die waren zollamtlich geöffnet worden, versehen mit einem Klebezettel, der die Öffnung bestätigte. Zu dieser Zeit habe ich mich nachweislich nicht in Frankfurt befunden.

Mit freundlichem Gruß

Verfasst: Sa 23.01.10 19:51
von areich
Was ich meine und was man mir gesagt hat: das geht alles über die Zentrale in Frankfurt, wird dort bearbeitet und mit oder ohne Geldforderung an Dich weitergeschickt.

Wenn die das aus irgendeinem Grund nicht können, d.h. wenn es ihnen an Informationen fehlt, geht es an das lokale Zollamt an Deinem Wohnort. Die dürfen die Sendung nur in Deinem Beisein öffnen.
Wenn Du es postalisch machst, geht die Sendung mit Deinen eingereichten Unterlagen wieder nach Frankfurt. Auf diesem Weg geht sie dann aber unter Umständen verloren,
das ist nicht zu empfehlen.