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das kann ja heiter werden
Verfasst: Fr 29.01.10 16:09
von beachcomber
heute hat's mich ja fast vom hocker gehauen. ich hatte bei ebay-us einen gallienus aus österreich ersteigert, für umgerechnet 5 euro. ich war schon sauer, dass er nur per einschreiben verschicken wollte (6 euro, mehr als der kaufpreis

), aber dann erhielt ich mit der münze folgende papiere.
jetzt tut mir der verkäufer fast leid, wenn jetzt wegen jedem bescheidenen münzlein so ein aufwand betrieben werden muss.
ist zwar das erste mal, aber wird ja wohl einer neuen gesetgebung in Österreich entsprechen. (und dann wird's ja wohl nicht lange dauern, wenn das im rest der welt auch so sein muss).
grüsse
frank
Verfasst: Fr 29.01.10 16:39
von Peter43
Wie ich lesen kann, gilt das Zertifikat nur 5 Jahre. Dann muß es wohl erneut beantragt werden? Und gibt es das umsonst oder wieviel kostet es?
Mit freundlichem Gruß
Verfasst: Fr 29.01.10 17:23
von pontifex72
Genau das gleiche Schreiben, dass es sich bei der betreffenden Münze nicht um ein Kulturgut handle, habe ich von diesem Verkäufer bei einer Bestellung vor kurzem auch bekommen. Allerdings hatte er diese horrenden Versandkosten auch schon vorher, als er noch keine solchen Zertifikate beifügen musste.
MfG
Verfasst: Fr 29.01.10 18:00
von beachcomber
Wie ich lesen kann, gilt das Zertifikat nur 5 Jahre. Dann muß es wohl erneut beantragt werden? Und gibt es das umsonst oder wieviel kostet es?
keine ahnung!
aber wahrscheinlich sind doch verwaltungsakte zu bezahlen?
(oder die jungs sind so froh, dass sie überhaupt mal einer fragt, dass sie es umsonst machen

)
dass es nur 5 jahre gültig ist, ist natürlich ein scherz, aber vielleicht stellt sich ja nach 5 jahren raus, dass ein 5 euro gallienus doch schützenswertes kulturgut ist?

grüsse
frank
Verfasst: Fr 29.01.10 18:06
von McBrumm
Mir ist kein derartiges Gesetz bekannt. Kann es sein, daß der Verkäufer diesen Aufwand freiwilig betreibt um einfach auf der sicheren Seite zu sein?
lg
Verfasst: Fr 29.01.10 18:17
von beachcomber
diesen Aufwand freiwilig betreibt um einfach auf der sicheren Seite zu sein?
wohl kaum! ausserdem sind die paragraphen des gesetzes angegeben, also muss es auch existieren!

grüsse
frank
Verfasst: Fr 29.01.10 21:40
von richard55-47
Wer ein bißchen Juristerei betreiben will, hier ist das österreichische Denkmalschutzgesetz:
http://www.bda.at/downloads/805/
Verfasst: Fr 29.01.10 21:54
von oliver67
grundsätzlich wäre es in Österreich so, dass man nach dem gesetz nicht mal eine Briefmarke vor 1900 verkaufen dürfte.
Aber wie heißts so schön...
wo kein kläger da kein richter.
und für einen stinknormalen gallienus so einen aufwand zu betrieben, ist schon sehr übertrieben

Verfasst: Fr 29.01.10 21:55
von beachcomber
also wenn ich das richtig gelesen habe, dann ist der herr etwas übervorsichtig. ich sehe nicht, dass zb. der gallienus den ich bei im gekauft habe, in irgendeinerweise unter die meldepflicht fällt.
grüsse
frank
Verfasst: Fr 29.01.10 21:55
von oliver67
aber ich kann euch in ein paar monaten genaueres berichten, hab nämlich im studium auch das fach denkmalgesetz...