Frage zu Verkäufer...
Moderator: Homer J. Simpson
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Re: Frage zu Verkäufer...
tatsächlich ?? Unglaublich - wird Zeit, dass denen mal das Handwerk gelegt wird. Ich habe diese ganzen Rollsiegel bei Ebay als Fälschungen "reported" - natürlich ohne Erfolg, die verdienen ja schön dran und Paypal auch
Münzen sind Zeitzeugen, nicht nur Objekte.
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Re: Frage zu Verkäufer...
hallo,
die verdienen so ihren lebensunterhalt,und das schon mehr als 5 jahre.aber paypal kann da nix für
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- cepasaccus
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Re: Frage zu Verkäufer...
Ich haette jetzt mal eine Frage zur Bezahlung:
Der Verkaeufer ist im Ausland, gibt aber in der Versandbeschreibung an ein deutsches Bankkonto zu haben. In der Bezahlabwicklung taucht dieses Konto nicht auf. Wenig spaeter ist die Muenze da ohne Kontoinformation. Ein Monat spaeter kommt die Nachricht, dass er doch gerne das Geld haette - ohne Kontoinformation. Auf weitere Nachfragen zum Konto bisher keine Reaktion.
Was macht man da?
Der Verkaeufer ist im Ausland, gibt aber in der Versandbeschreibung an ein deutsches Bankkonto zu haben. In der Bezahlabwicklung taucht dieses Konto nicht auf. Wenig spaeter ist die Muenze da ohne Kontoinformation. Ein Monat spaeter kommt die Nachricht, dass er doch gerne das Geld haette - ohne Kontoinformation. Auf weitere Nachfragen zum Konto bisher keine Reaktion.
Was macht man da?
kitty mea felis duodeviginti annos nata requiescat in pace. laeta gaudiumque meum erat. desiderio eius angor.
Re: Frage zu Verkäufer...
wer ist der Händler- bei dem würde ich auch gern bestellen
wenn Du ihn schon mehrfach nach seinen Bankdaten gefragt hast, würde ich gar nichts tun- heb Dir nur Deine emails bzw. Nachrichten auf.
wenn Du ihn schon mehrfach nach seinen Bankdaten gefragt hast, würde ich gar nichts tun- heb Dir nur Deine emails bzw. Nachrichten auf.
Re: Frage zu Verkäufer...
Das Geld ist auf jeden Fall eine Bringschuld... außerdem ist man vertraglich verpflichtet zu bezahlen.
Allerdings stehen dem die Angaben des Verk. entgegen - da kein Konto angegeben.
Falls es dir keine zusätzl. Kosten bereitet, würde ich auf sein Auslandskonto überweisen. (falls er eins angegeben hat).
Bei Mehraufwendungen müsste der Verk. für die zusätzl. Kosten aufkommen, da er falsche Angaben gemacht hat.
Rechtl. wird es jetzt etwas kritisch:
Man könnte den Mehraufwand vom Kaufpreis abziehen und den Restbetrag überweisen.
Ich meine aber, dass du es nicht einfach vom Kaufpreis abziehen darfst, sonst könnte dadurch der Vertrag von deiner Seite nicht erfüllt werden.
Ist auch die Frage, um welchen Betrag es hier geht, wenn der zusätzl. Aufwand gering ist, würde ich auf sein Auslandskonto überweisen.
Falls es gar kein Konto angibt, dann behindert der Verk. die Vertragserfüllung. Das darf er nicht (gleichzusetzen mit Verweigerung der Annahme)... und somit bist du rechtl. aus dem Schneider. Natürlich entfällt dadurch der Anspruch des Verk. nicht... du musst immer noch zahlen.
Allerdings stehen dem die Angaben des Verk. entgegen - da kein Konto angegeben.
Falls es dir keine zusätzl. Kosten bereitet, würde ich auf sein Auslandskonto überweisen. (falls er eins angegeben hat).
Bei Mehraufwendungen müsste der Verk. für die zusätzl. Kosten aufkommen, da er falsche Angaben gemacht hat.
Rechtl. wird es jetzt etwas kritisch:
Man könnte den Mehraufwand vom Kaufpreis abziehen und den Restbetrag überweisen.
Ich meine aber, dass du es nicht einfach vom Kaufpreis abziehen darfst, sonst könnte dadurch der Vertrag von deiner Seite nicht erfüllt werden.
Ist auch die Frage, um welchen Betrag es hier geht, wenn der zusätzl. Aufwand gering ist, würde ich auf sein Auslandskonto überweisen.
Falls es gar kein Konto angibt, dann behindert der Verk. die Vertragserfüllung. Das darf er nicht (gleichzusetzen mit Verweigerung der Annahme)... und somit bist du rechtl. aus dem Schneider. Natürlich entfällt dadurch der Anspruch des Verk. nicht... du musst immer noch zahlen.
Denke nicht so oft an das, was dir fehlt, sondern an das, was du hast. Marc Aurel
- cepasaccus
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Re: Frage zu Verkäufer...
Es geht um 14,39 EUR inkl. Versandkosten. Er listet auf Barzahlung bei Abholung, Kreditkarte, Nachname, Bankkonto in Deutschland ohne fuer irgendetwas Daten anzugeben. Ich koennte ihm hoechstens noch an die Postanschrift eine Postkarte mit Bitte um Zahlungsinformationen schicken. Aber bei 14,39?
valete
valete
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Re: Frage zu Verkäufer...
Er behindert die Vertragserfüllung... du hast von deiner Seite das Nötige getan.
Allerdings schuldest du ihm immer noch das Geld... dabei bleibt es wahrsch. auch, falls er nicht doch ein Konto angibt.
Nach drei Jahren bist du Schuldlos... regelmäßige Verjährung nach D.Recht.
Allerdings schuldest du ihm immer noch das Geld... dabei bleibt es wahrsch. auch, falls er nicht doch ein Konto angibt.
Nach drei Jahren bist du Schuldlos... regelmäßige Verjährung nach D.Recht.
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