Was haltet Ihr denn von dem Angebot dieses Verkäufers?
Moderator: Homer J. Simpson
- tilos
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Re: Was haltet Ihr denn von dem Angebot dieses Verkäufers?
Prima! Wie hast Du das gemacht? Bei mir funktioniert - mal wieder - die Option "Verstoß melden" nicht, da die ebayeigenen Artikelnummern nicht akzeptiert werden. Gibt es eine Kontakt-Emailadresse für Meldungen?
Re: Was haltet Ihr denn von dem Angebot dieses Verkäufers?
Ihr wisst aber schon, dass solche Meldungen an ebay vergebliche Liebesmüh ist?!
Ich habe dererlei längst aufgegeben.
Das einzige, was man da machen kann, ist diesen Schrott ersteigern, anschliessend unter Hinweis auf die Täuschungsabsicht vom Kauf zurücktreten und den Verkäufer mit einer entsprechenden Bewertung beglücken. Sollte sich der Verkäufer bei ebay seinerseits beschweren, könnte es passieren, dass man selbst eine Abmahnung kassiert!
Ich habe dererlei längst aufgegeben.
Das einzige, was man da machen kann, ist diesen Schrott ersteigern, anschliessend unter Hinweis auf die Täuschungsabsicht vom Kauf zurücktreten und den Verkäufer mit einer entsprechenden Bewertung beglücken. Sollte sich der Verkäufer bei ebay seinerseits beschweren, könnte es passieren, dass man selbst eine Abmahnung kassiert!
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Re: Was haltet Ihr denn von dem Angebot dieses Verkäufers?
Also, um es kurz zu machen:
ZIVILRECHTLICH
gibt es keine Banstandung, sofern der Verkäufer die Münze nach Erhalt
des Kaufpreises dem Käufer gem. seiner AGB’s ( aber das ist evtl. rechtlich zu prüfen)
zu kommen lässt.
Denn: In diesem Fall heisst es: Zivilrecht ( aber nicht ausschliesslich...) = Schadensersatzforderungen.
Aber: Eine Schadensersatzforderung ist bei einer aktuellen Auktion immer fiktiv.
STRAFRECHTLICH
gesehen ist der Vorsatz ein entscheidendes Merkmal.
Mit der offensichtlichen Aussage, dass die Münze eine „replik“ ist, kann strafrechtlich kein
Vorsatz geltend gemacht werden.
Ein Betrugsdelikt beinhaltet „eine Täuschung durch ein Vermögensdelikt, bei dem der Täter in rechtswidriger
Bereicherungsabsicht das Opfer durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen gezielt so irreführt,
dass es sich selbst oder einen Dritten am Vermögen schädigt, d. h. materiellen Schaden zufügt“.
Das ist auch nicht der Fall, da - wenn auch sehr versteckt - auf die „replik“ hingewiesen wird.
Die aktuelle Rechtssprechung geht dahin, dass auch der Käufer eine Sorgfaltstspflicht hat.
Oder, um es kurz zu machen: „Wer lesen kann, ist im Vorteil “.
Gruß Tequila
ZIVILRECHTLICH
gibt es keine Banstandung, sofern der Verkäufer die Münze nach Erhalt
des Kaufpreises dem Käufer gem. seiner AGB’s ( aber das ist evtl. rechtlich zu prüfen)
zu kommen lässt.
Denn: In diesem Fall heisst es: Zivilrecht ( aber nicht ausschliesslich...) = Schadensersatzforderungen.
Aber: Eine Schadensersatzforderung ist bei einer aktuellen Auktion immer fiktiv.
STRAFRECHTLICH
gesehen ist der Vorsatz ein entscheidendes Merkmal.
Mit der offensichtlichen Aussage, dass die Münze eine „replik“ ist, kann strafrechtlich kein
Vorsatz geltend gemacht werden.
Ein Betrugsdelikt beinhaltet „eine Täuschung durch ein Vermögensdelikt, bei dem der Täter in rechtswidriger
Bereicherungsabsicht das Opfer durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen gezielt so irreführt,
dass es sich selbst oder einen Dritten am Vermögen schädigt, d. h. materiellen Schaden zufügt“.
Das ist auch nicht der Fall, da - wenn auch sehr versteckt - auf die „replik“ hingewiesen wird.
Die aktuelle Rechtssprechung geht dahin, dass auch der Käufer eine Sorgfaltstspflicht hat.
Oder, um es kurz zu machen: „Wer lesen kann, ist im Vorteil “.
Gruß Tequila
- areich
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Re: Was haltet Ihr denn von dem Angebot dieses Verkäufers?
Hochinteressante Diskussion, genau wie die letzte, identische vor ein paar Tagen.
-
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Re: Was haltet Ihr denn von dem Angebot dieses Verkäufers?
Lieber tequila,
ich halte die Aussage "replik" für Alles, aber nicht offensichtlich. Ich muss beim Kauf einer Münze nicht damit rechnen, dass der Verkäufer nach einem unverständlichen Wust von einer Seite am Ende mitteilt, dass die Münze eine Replik ist. Er will vielmehr, dass ich es nicht lese, sonst hätte er diese wesentliche Information vorangestellt. Damit will er die Täuschung und den Irrtum. Du nennst sein Handeln selbst "Verstecken". Verstecken ist von der Rechtsprechung durchaus schon häufig als Täuschung angesehen worden.
Klar hat der Käufer Sorgfaltspflichten. Diese gehen aber sicher nicht so weit, dass er jede ellenlange Beschreibung lesen muss, bis sich der Verkäufer erbarmt, die wesentlichen Infos mitzuteilen. Ich halte unseren Fall hier für einen nachgerade typischen Betrug.
Grüße
Thilo
ich halte die Aussage "replik" für Alles, aber nicht offensichtlich. Ich muss beim Kauf einer Münze nicht damit rechnen, dass der Verkäufer nach einem unverständlichen Wust von einer Seite am Ende mitteilt, dass die Münze eine Replik ist. Er will vielmehr, dass ich es nicht lese, sonst hätte er diese wesentliche Information vorangestellt. Damit will er die Täuschung und den Irrtum. Du nennst sein Handeln selbst "Verstecken". Verstecken ist von der Rechtsprechung durchaus schon häufig als Täuschung angesehen worden.
Klar hat der Käufer Sorgfaltspflichten. Diese gehen aber sicher nicht so weit, dass er jede ellenlange Beschreibung lesen muss, bis sich der Verkäufer erbarmt, die wesentlichen Infos mitzuteilen. Ich halte unseren Fall hier für einen nachgerade typischen Betrug.
Grüße
Thilo
Re: Was haltet Ihr denn von dem Angebot dieses Verkäufers?
Tequila, so einfach ist es ja dann doch nicht.
Selbstverständlich obliegt dem Käufer eine gewisse Sorgfaltspflicht, aber die aktuelle Rechtsprechung möchte andererseits verhinden, dass er sich erst durch einen Wust von kleingedrucktem kämpfen muss, um WESENTLICHE Informationen zu erhalten. Und um nichts anderes geht es hier doch.
Selbstverständlich obliegt dem Käufer eine gewisse Sorgfaltspflicht, aber die aktuelle Rechtsprechung möchte andererseits verhinden, dass er sich erst durch einen Wust von kleingedrucktem kämpfen muss, um WESENTLICHE Informationen zu erhalten. Und um nichts anderes geht es hier doch.
- Pscipio
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Re: Was haltet Ihr denn von dem Angebot dieses Verkäufers?
Ich weiss nicht, wie es rechtlich aussieht, aber mein Mitleid mit dem Käufer hält sich in jedem Fall in Grenzen. Ein bisschen gesunder Menschenverstand (und Kenntnis worauf man bietet) hat noch niemandem geschadet, das muss ich nicht im Gesetzesbuch nachschlagen.
Gruss, Pscipio
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Nata vimpi curmi da.
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Re: Was haltet Ihr denn von dem Angebot dieses Verkäufers?
Da brauchst du dir aber keine großen Hoffnungen machen weil ebay ist der Asozialste Markt von allen!Furius hat geschrieben:Hab sie mal bei EBay gemeldet... Mal sehen...
,,Ay caramba,,
Re: Was haltet Ihr denn von dem Angebot dieses Verkäufers?
Lars, da stimme ich teilweise mit dir überein, doch gibst du sicherlich auch zu, dass manche Fälschungen teilweise so gut sind, dass sie nicht so ohne weiteres sofort erkennbar sind. Ich erwähne da gerne nochmals die von mir vor langer Zeit vorgestellten Philippi, die hier trotz guter Photos niemand als Pressfälschungen entlarvt hat.
Trotzdem sollte man die rechtliche Seite nicht ausser acht lassen, damit das ganze nicht irgendwann ausufert.
Ich dachte da gerade an den beliebten Zusatz "NP", der teilweise auch unscheinbar in Angeboten versteckt wird. Hier könnte man natürlich auch diskutieren, ob einem Interessenten zugemutet werden kann, hinter diesem Kürzel eine Neuprägung zu vermuten
Trotzdem sollte man die rechtliche Seite nicht ausser acht lassen, damit das ganze nicht irgendwann ausufert.
Ich dachte da gerade an den beliebten Zusatz "NP", der teilweise auch unscheinbar in Angeboten versteckt wird. Hier könnte man natürlich auch diskutieren, ob einem Interessenten zugemutet werden kann, hinter diesem Kürzel eine Neuprägung zu vermuten
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Re: Was haltet Ihr denn von dem Angebot dieses Verkäufers?
Ja, aber nicht hier! Darum gings mirnummis durensis hat geschrieben:dass manche Fälschungen teilweise so gut sind, dass sie nicht so ohne weiteres sofort erkennbar sind
Nata vimpi curmi da.
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Re: Was haltet Ihr denn von dem Angebot dieses Verkäufers?
Lieber Furius,
bedauerlicherweise ist unsere aktuelle Rechtssprechung ganz anderer Meinung.
Eine Täuschung im strafrechltlichen Sinn ist eine (sinngemäß) "...für den Beteiligten nicht wahrnehmbare Handlung
zu dessem Nachteil...".
Aber das ist bei dieser Auktion nicht gegeben.
Nur weil viel "geplappert" wird, ist das noch lange nicht strafbar.
Daher:
Die Beschreibung einer Münze (oder was auch immer...) ist wesentlicher Bestandteil einer Auktion.
Und: Eine "Replik" ist eine Imitation - nicht mehr, und nicht weniger.
Das im konkreten Fall - und möglicherweise sehr unseriös - nur im "Kleingedruckten" auf die
"Replik" hin gewiesen wurde, ist nicht fair.
Aber diese "Besonderheiten" wirst du auch in Deinen Versicherungsverträgen finden.
Gut ? Nein!
Alltag ? Leider Ja!
Gruß
Tequila
bedauerlicherweise ist unsere aktuelle Rechtssprechung ganz anderer Meinung.
Eine Täuschung im strafrechltlichen Sinn ist eine (sinngemäß) "...für den Beteiligten nicht wahrnehmbare Handlung
zu dessem Nachteil...".
Aber das ist bei dieser Auktion nicht gegeben.
Nur weil viel "geplappert" wird, ist das noch lange nicht strafbar.
Daher:
Die Beschreibung einer Münze (oder was auch immer...) ist wesentlicher Bestandteil einer Auktion.
Und: Eine "Replik" ist eine Imitation - nicht mehr, und nicht weniger.
Das im konkreten Fall - und möglicherweise sehr unseriös - nur im "Kleingedruckten" auf die
"Replik" hin gewiesen wurde, ist nicht fair.
Aber diese "Besonderheiten" wirst du auch in Deinen Versicherungsverträgen finden.
Gut ? Nein!
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Gruß
Tequila
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Re: Was haltet Ihr denn von dem Angebot dieses Verkäufers?
Oh, wie Recht du hast!!!!!areich hat geschrieben:Hochinteressante Diskussion, genau wie die letzte, identische vor ein paar Tagen.
- Stefan S
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Re: Was haltet Ihr denn von dem Angebot dieses Verkäufers?
Oh man!areich hat geschrieben:Hochinteressante Diskussion, genau wie die letzte, identische vor ein paar Tagen.
,,Ay caramba,,
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