Rechtliche Auseinandersetzung um Claudius II.
Verfasst: Mo 04.04.11 15:52
dpa meldet heute:
Archäologie/Prozesse/
(Zusammenfassung 1330)
Streit um antike Münze doch vor Gericht=
Osnabrück (dpa/lni) - Der juristische Streit um eine römische
Münze aus dem dritten Jahrhundert nach Christus hört nicht auf.
Obwohl das niedersächsische Wissenschaftsministerium zuletzt auf eine
Sicherstellung der Münze verzichtet hatte, beharrt das Osnabrücker
Auktionshaus Künker weiterhin auf einer juristischen Klärung des
Falls. Der Münzhändler habe eine Fortsetzungsfeststellungsklage
eingereicht, sagte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Osnabrück
am Montag. Damit will Künker klären, ob die umstrittene Anordnung
rechtens war, um gegebenenfalls Schadenersatzansprüche gegen das Land
geltend machen zu können.
Bei der Klage geht es um ein antikes Geldstück mit dem Konterfei
von Claudius II. Gothicus, welches Künker im vergangenen Jahr für
fast 60 000 Euro versteigert hatte. Der französische Staat hatte
Anspruch auf die Münze erhoben und behauptet, sie stamme aus einem
antiken «Schatz von Lava», der vor einigen Jahren vor der Küste
Korsikas gefunden wurde. Frankreich betrachtet diesen Schatz als sein
nationales Eigentum. Daraufhin hatte sie die Osnabrücker
Staatsanwaltschaft beschlagnahmt.
Beweise für die Behauptung der französischen Behörden gab es nach
Angaben von Künker nicht. Eine Nachfrage der Osnabrücker
Staatsanwaltschaft war ohne Antwort geblieben. Als die Behörde
deshalb die Münze wieder freigeben wollte, hatte sich das
Wissenschaftsministerium aus Hannover eingeschaltet und sie erneut
sicherstellen lassen.
041327 Apr 11
Gruß
Iotapianus
Archäologie/Prozesse/
(Zusammenfassung 1330)
Streit um antike Münze doch vor Gericht=
Osnabrück (dpa/lni) - Der juristische Streit um eine römische
Münze aus dem dritten Jahrhundert nach Christus hört nicht auf.
Obwohl das niedersächsische Wissenschaftsministerium zuletzt auf eine
Sicherstellung der Münze verzichtet hatte, beharrt das Osnabrücker
Auktionshaus Künker weiterhin auf einer juristischen Klärung des
Falls. Der Münzhändler habe eine Fortsetzungsfeststellungsklage
eingereicht, sagte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Osnabrück
am Montag. Damit will Künker klären, ob die umstrittene Anordnung
rechtens war, um gegebenenfalls Schadenersatzansprüche gegen das Land
geltend machen zu können.
Bei der Klage geht es um ein antikes Geldstück mit dem Konterfei
von Claudius II. Gothicus, welches Künker im vergangenen Jahr für
fast 60 000 Euro versteigert hatte. Der französische Staat hatte
Anspruch auf die Münze erhoben und behauptet, sie stamme aus einem
antiken «Schatz von Lava», der vor einigen Jahren vor der Küste
Korsikas gefunden wurde. Frankreich betrachtet diesen Schatz als sein
nationales Eigentum. Daraufhin hatte sie die Osnabrücker
Staatsanwaltschaft beschlagnahmt.
Beweise für die Behauptung der französischen Behörden gab es nach
Angaben von Künker nicht. Eine Nachfrage der Osnabrücker
Staatsanwaltschaft war ohne Antwort geblieben. Als die Behörde
deshalb die Münze wieder freigeben wollte, hatte sich das
Wissenschaftsministerium aus Hannover eingeschaltet und sie erneut
sicherstellen lassen.
041327 Apr 11
Gruß
Iotapianus