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Bestimmungshilfe

Verfasst: Mo 13.02.12 13:34
von onecrown
Hallo, vor einiger Zeit habe ich eine kleine Münzsammlung geschenkt bekommen. Dabei waren alte Münzen die ich nicht zuordnen kann. Kann mir jemand etwas dazu sagen Römisch? Welches Jahrhundert? Vielleicht Literatur zur Bestimmung empfehlen?
Danke für eure Hilfe!
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Re: Bestimmungshilfe

Verfasst: Mo 13.02.12 14:43
von areich
Alle römisch, 4. Jahrhundert (bis auf die obern rechts)und echt.
Zur Bestimmung empfehle ich diese Seite:

http://www.tesorillo.com/aes/home.htm

Wenn Du nicht weiterommst kannst Du ja fragen aber selbst bestimmen macht viel mehr Spaß!
Zu der oben rechts kann ich was sagen, wenn Du willst, die wirst Du wohl nicht so leicht finden.

Als Buch soll dieses gut sein, wenn Du weiter sammeln willst ist es wohl eine lohnende Anschaffung, ich selbst kenne es aber nicht:

http://de.wikipedia.org/wiki/Guido_Bruck

Andreas

Re: Bestimmungshilfe

Verfasst: Mo 13.02.12 14:52
von Peter43
Li oben ist eine sog. barbarische Imitation des FEL TEMP REPARATIO Typs 'Soldat ersticht gestürzten Reiter".

Mit freundlichem Gruß

Re: Bestimmungshilfe

Verfasst: Mo 13.02.12 15:04
von bajor69
Hallo areich, das von Dir genannte Buch ist für jeden Sammler spätrömischer Münzen zu empfehlen. Vorallem zur Bestimmung schlecht erhaltener Stücke. Ich habe mir schon vor Jahren ein Exemplar zugelegt. Habe es schnell mal eingescannt. Natürlich nicht das ganze Buch. :D
Servus Wolle

Re: Bestimmungshilfe

Verfasst: Mo 13.02.12 18:27
von Peter43
Gibt es gerade bei E-Bay, aber für €73.99. Ganz schön happig!

Jochen

Re: Bestimmungshilfe

Verfasst: Mo 13.02.12 20:19
von bajor69
Habe ich damals für DM 35.- erstanden. Aber das war 1988.

Re: Bestimmungshilfe

Verfasst: Mo 13.02.12 20:32
von areich
Also rechts oben ist so eine:

http://www.acsearch.info/record.html?id=476398

Guck nicht so auf den Preis, der ist nicht normal. :D

Re: Bestimmungshilfe

Verfasst: Mo 13.02.12 21:25
von onecrown
SUPER!
Vielen Dank an alle. Ich glaube mit dem Link von areich kann ich fast alle Münzen einigermaßen bestimmen. Das Buch ist auch ein guter Tipp, doch zurzeit werde ich es noch nicht kaufen. Der Preis in Ebay ist sogar günstig, auf unterschiedlichen Buchbörsen sind Exemplare erst ab 82,- Euro erhältlich.

Re: Bestimmungshilfe

Verfasst: Mo 13.02.12 21:42
von onecrown
areich hat geschrieben:Also rechts oben ist so eine:

http://www.acsearch.info/record.html?id=476398

Guck nicht so auf den Preis, der ist nicht normal. :D
Das ist sie! 8O
Für einen Augenblick habe ich wirklich geschluckt. :?

Re: Bestimmungshilfe

Verfasst: Mo 13.02.12 23:54
von areich
Das war eine Auktion wo sich ein paar Deppen, mindestens einer von ihnen ein Scheich, um alle Münzen gekloppt haben, selbst um die häßlichen. Die ist bestimmt besser als auf dem Bild, trotzdem ist der Preis unsinnig.

Re: Bestimmungshilfe

Verfasst: Di 14.02.12 04:32
von MvdG
@onecrown:

Das Buch von Guido Bruck ist wirklich genial, aber der Preis doch sehr happig. Eine Empfehlung kann ich dir geben. Es sollte in fast jeder Uni Bib vorhanden sein. Gehe einfach in eine, leihe es dir aus, fotokopiere es und lass es binden... Mit 10€ bist du dabei. Hab ich auch so gemacht. :wink:

Viele Grüße,
Markus

Re: Bestimmungshilfe

Verfasst: Di 14.02.12 07:53
von richard55-47
Eine einzelne Vervíelfältigung für private Zwecke durch eine natürliche Person zum privaten (ich unterstelle: eigenen) Gebrauch ohne Erwerbszweckabsichten, bei der eine öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird, ist nach § 52 UrhG nicht erlaubt. Ich bin nicht der Experte für Urheberrecht, aber ich denke, dass ein in einer öffentlichen Bibliothek eingestelltes Werk eine "öffentlich zugänglich gemachte Vorlage" ist.

Re: Bestimmungshilfe

Verfasst: Di 14.02.12 09:54
von areich
Unabhängig davon ist das sehr üblich, ich selbst habe einige solche Kopien. Nicht selbst gemacht sondern abgelegte Kopien von Leuten, die ihre 'geupgraded' (oder 'upgegraded'? :D) haben. Zur Not mach' es in mehreren Teilen. Ich denke nicht, daß dafür schon Abmahnungen verteilt werden.

Re: Bestimmungshilfe

Verfasst: Di 14.02.12 18:21
von Altamura
richard55-47 hat geschrieben:Eine einzelne Vervíelfältigung für private Zwecke durch eine natürliche Person zum privaten (ich unterstelle: eigenen) Gebrauch ohne Erwerbszweckabsichten, bei der eine öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird, ist nach § 52 UrhG nicht erlaubt. Ich bin nicht der Experte für Urheberrecht, aber ich denke, dass ein in einer öffentlichen Bibliothek eingestelltes Werk eine "öffentlich zugänglich gemachte Vorlage" ist.
Wenn ich bei den Bibliotheken meines Vertrauens nachschaue, dann finde ich folgende Aussagen:

Württembergische Landesbibliothek
"Schwarz-/Weiß-und Farbkopien aus Büchern des Präsenz- und Magazinbestandes können Sie an den Kopiergeräten im Eingangsbereich zu den Lesesälen anfertigen.
Im Hauptlesesaal befinden sich in Selbstbedienung ein leistungsstarker Aufsichtscanner sowie zwei Readerprinter für Mikroformen auch zur elektronischen Speicherung von mikroverfilmten Texten. Der Aufsichtscanner kann für Schwarz-/Weiß- und Farbkopien bis zu einer Größe von ca. DIN A3 genutzt werden. Bitte bringen Sie zum kostenfreien Speichern der Dateien einen USB-Stick mit. "

Universitätsbibliothek Tübingen
"Kopien und Reproduktionen dürfen Sie nur für Ihren persönlichen wissenschaftlichen Gebrauch verwenden. Beachten Sie bitte die urheberrechtlichen Bestimmungen."

Das klingt jetzt beides nicht nach schwerem Vergehen (Jurist bin ich aber keiner).
Und wenn ich was für meine Münzen tue, dann ist das doch allemal "persönlicher wissenschaftlicher Gebrauch", oder? :wink:

Gruß

Altamura

Re: Bestimmungshilfe

Verfasst: Di 14.02.12 19:10
von richard55-47
Das ist klar, aber der Zusatz "bei der eine öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird" (in § 52 UrhG so aufgeführt) ist der Knackpunkt.
Ich kann mir nicht vorstellen, dasse jemand ein Buch kauft, in seine öffentlich zugängliche Bibliothek einstellt und rechtlich wirksam zum Schaden des Autors halb Deutschland einladen kann, Kopien zu fertigen.
Sei's drum: Ich habe meine Bedenken geäußert, ob sie berechtigt sind, mögen klügere Köpfe entscheiden.