Ich brauche eine juristische Meinung zu folgendem Problem:
Ein deutscher Staatsbürger hat vor, am Ende seines Bulgarienurlaubs in seinem Auto antike Münzen aus Bulgarien nach Deutschland zu bringen. Woher er die hat, weiß ich nicht. Aber behördliche Zertifikate wird er sicherlich nicht haben.

Kennt sich jemand mit den Bestimmungen bezüglich antiker Münzen in diesen beiden Ländern aus?
Wäre für jede Meinung dankbar.
Jochen