Bestimmung

Alles was so unter den Römern geprägt wurde.

Moderator: Homer J. Simpson

Cesare_
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Bestimmung

Beitrag von Cesare_ » Mo 30.07.12 09:11

Guten Morgen euch allen. Hab eben Feierabend und stürz mich wie Dagobert Duck in meine kleine Münzsammlung :D

Durch eure bisherige Hilfe und Link-Tips konnte ich meine letzte erworbene Münze selbstbestimmen..denk ich mal..

die Details und Bilder füg ich unten an.

Meine Fragen an euch:
Auf der Rückseite steht als Prägungsort: TESA. TES steht ja wohl für Thesaloniki. Das "A" hat so spitze Füsschen und steht nach meinen recherchen für "ROM". kann mir da jemand weiterhelfen?

Die 2te Frage: Wievel Wert hat diese Münze so in etwa? Mein Hauptverkäufer hat meiner Meinung nach die Tendenz seine Münzen ein bisschen überteuert anzupreisen... Da ich in der Schweiz wohne und der Münzhandel seit kurzem verboten ist (ausser bei Auktionen) wird mir mein Sammlerleben hier extrem schwer gemacht, dementsprechend ist er meine wichtigste Quelle.
--------------------------------------

Constans 348-354
Constans.jpg
Observe: DNCONSTA NSPFAVG
Reverse: FEL TEMP REPARATIO
- Emperor standing left on galley holding labarum and phoenix on globe. Victory steering behind




Ave cesare
veni vidi vici

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Peter43
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Re: Bestimmung

Beitrag von Peter43 » Mo 30.07.12 09:50

Sei gegrüßt!

Ich lese DN CONSTAN - TIVS PF AVG. Damit ist es Constantius II., Sohn des großen Constantins. Im Abschnitt steht TESA oder TESD. Das kann ich momentan nicht entscheiden. In beiden Fällen steht aber der letzte Buchstabe für die Nummer der Offizin (Münzwerkstatt). Also entweder Thessalonica 1. Offizin, oder Thessalonica 4. Offizin. Da das Diadem aus Perlen besteht ist es RIC VIII, Thessalonica 107; LRBC 1637; geprägt 348-350 (sog. 2. Gruppe); häufig

Bei Vcoins wird dieser Typ je nach Erhaltung (und Verkäufer!) für $15-$75 angeboten.

Mit freundlichem Gruß
Zuletzt geändert von Peter43 am Mo 30.07.12 12:00, insgesamt 1-mal geändert.
Omnes vulnerant, ultima necat.

Cesare_
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Re: Bestimmung

Beitrag von Cesare_ » Mo 30.07.12 10:20

Hallo Peter

Hast mich erwischt.. hab mich verguckt.

hab dafür ca.25Euro bezahlt..geht noch.

werde mich mit den Offizin, Ric's und LRBC's rumschlagen müssen da mir hier einige Ausdrücke noch nicht bekannt sind.

Danke für deine detailierte Auskunft.. weiss ich zu schätzen.

Cesare
veni vidi vici

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Re: Bestimmung

Beitrag von Peter43 » Mo 30.07.12 12:04

Der Preis is o.k. LRBC ist kurz für Carson/Hill/Kent, Late Roman Bronze Coinage, Spink 1978

Mit freundlichem Gruß
Omnes vulnerant, ultima necat.

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Re: Bestimmung

Beitrag von Hoja » Mo 30.07.12 13:49

Für Spätrömer kann ich, wie schon oft von anderen erwähnt nur wärmstens http://www.tesorillo.com/aes/home.htm empfehlen.
Wenn man sich mit den Excel Tabellen vertraut gemacht hatt, geht die Bestimmung zumindest bei so gut erhaltenen Münzen wie deinen recht einfach.

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Re: Bestimmung

Beitrag von areich » Mo 30.07.12 14:00

Wieso ist Münzhandel in der Schweiz verboten?!?

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Re: Bestimmung

Beitrag von ga77 » Mo 30.07.12 14:50

Münzhandel verboten? - Davon wüsste ich auch nichts^^

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Re: Bestimmung

Beitrag von Reenmeister » Mo 30.07.12 15:05

Cesare_ hat geschrieben:Da ich in der Schweiz wohne und der Münzhandel seit kurzem verboten ist (ausser bei Auktionen)
Wäre mir neu und kann ich mir SO auch nicht vorstellen... Bestimmte gesetzliche Einschränkungen beim Handel von Münzen gibt es überall, aber der komplette Münzhandel verboten? Mit Sicherheit nicht.
Viele Grüße
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Re: Bestimmung

Beitrag von Argonaut » Mo 30.07.12 17:35

Hallo Cesare_

wie meinst Du das, mit in der Schweiz der Münzhandel nicht mehr erlaubt ist,
wohne ja auch in der Schweiz aber von dem habe noch nie was gehört,
das jedes Land seine eigenen Bestimmungen hat ok. aber verboten ?

Gruss Argonaut :)
Mit besten Grüssen der Argonaut

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Re: Bestimmung

Beitrag von Cesare_ » Di 31.07.12 00:45

Hallo Jungs

Ich muss mich ein wenig Korrigieren. Der Münzhandel als solches ist nicht verboten. Doch anscheinend sieht die sache bei antiken Münzen seit 2011 so aus dass der Kauf/Verkauf nur noch auf Auktionen zulässig ist. Ausserdem muss der Besitzer über die letzten 30Jahre belegen können woher sie stammt resp. wer der Vorbesitzer gewesen war.. Hab ich mir von einem Münzhändler in Zürich (Laden im Niederdorf, Kirchgasse) sagen lassen... Ich war bei der Sincona in Zürich, die haben die Numismatikabteilung der UBS übernommen bei denen man früher antike Münzen erwerben konnte. Sincona verkauft Römer und Byzantiner nur noch über Auktionen. Im Auktionsbuch das ich mir geben lassen habe steht unter jeder Münze wer der Vorbesitzer war. Im Internet hab ich ein wenig gestöbert und bin auf http://www.bak.admin.ch/kulturerbe/0437 ... ml?lang=de
gestossen. da gehts mal bestimmt um Ein und Ausfuhr von..(na lest mal selber) was wohl der Grund ist weshalb über z.b. ebay.de der versand in die schweiz verboten ist. (Gibt noch ein PDF auf der Seite)

Ist Möglich das ich was komplet falsch verstanden oder nicht richtig interpretiert habe. dann bitte ich um entschuldigung und nachsicht..
habe bis vor kurzem lediglich CH-Münzen gesammelt und bin im Antiken Bereich voll der Anfänger.

gruss Cesare
veni vidi vici

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Re: Bestimmung

Beitrag von Cesare_ » Di 31.07.12 07:13

hier noch ein kürzlich erschienener Zeitungsbericht betreffend das Gesetz über den internationalen (oder eher nationalen)Kulturgütertransfer


http://www.20min.ch/panorama/news/story/28307019



cesare
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Re: Bestimmung

Beitrag von areich » Di 31.07.12 09:39

Ich sehe das dort nirgendwo erwähnt. Hast Du es dort selbst gelesen und wenn ja, kannst Du sagen, wo es steht? Daß Sincona nur Auktionen macht heißt nicht, daß sie nur das dürfen. In Auktionen gibt man seltener den Vorbesitzer an, nie, wenn es nur ein ganz normaler unbekannter Sammler ist. Kann es sein, daß Du die verweise auf Kataloge für die Namen der Vorbesitzer gehalten hast?

http://www.sixbid.com/nav.php?p=viewsal ... =23263&s=b

Ich habe nur die ersten angeguckt und da ist es wie bei allen Auktionen, keine Angaben zur Provenienz bzw. zum Vorbesitzer.

Cesare_
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Re: Bestimmung

Beitrag von Cesare_ » Di 31.07.12 10:03

Sorry! I


ch geh nochmals zu dem Münzhändler vorbei und lass mir nochmal verraten wo er seine Aussage her hat und wo das nachzulesen ist. Ich will mich hier nicht weiters mit oberflächligen Aussagen die ich nicht belegen kann outen.


cesare
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Re: Bestimmung

Beitrag von Reenmeister » Di 31.07.12 10:23

Cesare_ hat geschrieben: Der Münzhandel als solches ist nicht verboten. Doch anscheinend sieht die sache bei antiken Münzen seit 2011 so aus dass der Kauf/Verkauf nur noch auf Auktionen zulässig ist. Ausserdem muss der Besitzer über die letzten 30Jahre belegen können woher sie stammt resp. wer der Vorbesitzer gewesen war..
Klingt doch schon anders :D

Entsprechende Gesetze bzgl. des lückenlosen Herkunftsnachweises von antiken Münzen sind international (Stichwort: Kulturgüterschutz), werden aber bis auf wenige Ausnahmen vorallem im Einzelfall in den meisten Ländern nicht wirklich verfolgt (es sei denn es werden Anzeigen erstattet).
Die Schweizer sehen das allerdings etwas anders, denn dort dürfen Münzen <1500 nur mit Herkunftszeugnis gehandelt werden (das schließt Auktionen mit ein). Der Verkauf und somit auch die Einfuhr von Münzen <1500 in die Schweiz ist verboten bzw. zumindest nur unter extrem strengen Auflagen möglich. Es gab in den letzten Jahren viele Fälle von Auktionsangeboten antiker Münzen im Deutschland, welche durch die schweizer Behörden geschlossen wurden, da die Verkäufer nicht explizit einen Verkauf in die Schweiz ausgeschlossen haben.

Edith sagt: Bevor einer danach fragt, die Grundlage ist das schweizer Kulturgütertransfergesetz (KGTG) aus dem Jahr 2003 bzw. die Neuauflage 2005.
Viele Grüße
Reenmeister

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Re: Bestimmung

Beitrag von ga77 » Di 31.07.12 11:19

Naja... sehr strenge Auflagen.

Ich bekomme immer wieder Post aus dem Ausland mit antiken Münzen, welche geöffnet und vom Zoll verarbeitet werden - noch nie habe ich eine Münze nicht bekommen, nur Gebühren fallen ab und zu an.
Das bei ebay Auktionen geschlossen werden, welche den Versand in die Schweiz nicht ausschliessen hat keinerlei gesetzliche Grundlage. Ebay macht das einfach, um Komplikationen zu vermeiden.

Ich glaube, die gesetzliche Lage ist nicht ganz geklärt, bzw. wird nicht durchgesetzt bei "kleinen" Sachen wie Münzen aus dem Münzhandel (zu Recht wie ich meine - ausgenommen natürlich nachweisbar gestohlen oder in grosem Stil geschmuggelt)

Praktisch ist es meiner Erfahrung nach so: Ein- und Ausfuhr von antiken Münzen und Kauf/Verkauf ist kein Problem - keine Bewilligung und kein Nachweis irgendeiner Herkunft nötig.

Valete
Gabriel

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