Frage zu Zollbestimmungen

Alles was so unter den Römern geprägt wurde.

Moderator: Homer J. Simpson

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klunch
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Re: Frage zu Zollbestimmungen

Beitrag von klunch » Di 26.03.13 19:58

Hallo zusammen,

das Thema muß ich mal aufwärmen, habe nämlich heute eine freundliche Mitteilung von der Deutschen Post bekommen, in der ich über die Zurückhaltung einer Sendung von InAsta informiert werde. Die Münzen soll ich innerhalb der kommenden 14 Tage auf dem Zollamt abholen (zu Öffnungszeiten, die eine Zumutung sind!).

Grund für die Einbehaltung ist: "Die hierfür [Anmeldung zur Verzollung] nötige Rechnung bzw. der Zahlungsbeleg befand sich nicht aussen an der Sendung."

Bislang kamen die Sendungen von InAsta ohne Probleme an, dieses Mal leider nicht.

Ist die Sache erledigt, wenn ich morgen in aller Herrgottsfrühe dahin gehe und sowohl Rechnung als auch den Zahlungsbeleg dabeihabe oder kommen die mir da mir verschwurbelten Fragereien und wollen am Ende gar noch Geld wegen irgendwelcher Bestimmungen, die mir nicht verständlich sind und die zu entkräften wahrscheinlich relativ viel Zeit und Mühe kostet?
Kann ich die Annahme da verweigern(im Fall daß die mir blöd kommen) und mir erneut - aber uneingeschrieben - zusenden lassen oder bestehen die auf einer Annahme oder irgendwelchen Gebühren, wenn ich schon einmal vor Ort bin?

Zum Inhalt und Wert der Sendung: Es handelt sich um einige Denare aus einer der letzten Auktionen, der teuerste im mittleren dreistelligen Bereich, also nichts "außergewöhnlich Wertvolles", der Rest so irgendwas zwischen 30 und 160 das Stück.

Danke und Gruß
klunch
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didius
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Re: Frage zu Zollbestimmungen

Beitrag von didius » Di 26.03.13 20:18

Hallo klunch,
da ich davon ausgehe, dass du für die Münzen bisher keine Steuern bezahlt hast, kommt in jedem Fall die Einfuhrumsatzsteuer auf dich zu.
Korrekt ist dabei der ermäßigte Steuersatz von 7% (bei 1.000,- Rechnungsbetrag kommen da immerhin noch mal 70,- zusammen).
Als Sammlerobjekte von numismatischen/münzkundlichen Wert sind die Münzen Zollbefreit, d.h. da kommt nichts mehr dazu.

Manchmal gibt es diskussion wegen dem ermäßigten Steuersatz, da musst du dann im Zwiefel später ggf. einen Einspruch geltend machen

Gruß Daniel

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areich
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Re: Frage zu Zollbestimmungen

Beitrag von areich » Di 26.03.13 20:57

DIe 7% stehen ihnen zu aber ich verstehe schon, daß man sich da beim ersten Mal ärgert.

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Re: Frage zu Zollbestimmungen

Beitrag von hjk » Di 26.03.13 21:31

In Frankfurt habe ich (bei bisher allerdings erst einer Gelegenheit) keine "verschwurbelte Fragerei" erlebt: ohne großen Umtrieb 7% gezahlt und gut. Die 7% sind natürlich fällig - auch wenn einem das vielleicht nicht so gefällt.

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klunch
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Re: Frage zu Zollbestimmungen

Beitrag von klunch » Di 26.03.13 21:53

Danke für die Antworten, ich bin jedoch etwas verwirrt:
didius hat geschrieben:Als Sammlerobjekte von numismatischen/münzkundlichen Wert sind die Münzen Zollbefreit, d.h. da kommt nichts mehr dazu.
Zollbefreit heißt hier: kein Zoll, also keine zusätzliche Abgabe. EUSt fällt jedoch in jedem Fall an, unabhängig ob ich Einfuhrzoll zahle oder nicht, verstehe ich das richtig? :(

Edit/Nachtrag:
So, jetzt habe ich im Keller den alten Umschlag der letzten Sendung von InAsta gesucht und gefunden und siehe da, es ist ein schöner grüner Aufkleber drauf:

"Von zollamtlicher Behandlung befreit.
Deutsche Post
NL IP B Frankfurt-
Flughafen"

Einmal geht es und einmal nicht, das soll mal jemand verstehen.....
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Re: Frage zu Zollbestimmungen

Beitrag von indiacoins » Di 26.03.13 22:52

Hallo. Ich hatte( 2011) antike Silbermünzen von ca 300- 500 n.Chr. und mußte, weil sie Edelmetall enthalten 19% bezahlen. Bei Bedarf kann ich den Bescheid auch fotografieren. MfG
Dateianhänge
ZOLL3.JPG
ZOLL2.JPG
ZOLL1.JPG
Zuletzt geändert von indiacoins am Mi 27.03.13 00:59, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Frage zu Zollbestimmungen

Beitrag von klunch » Di 26.03.13 23:08

Ich glaube Dir, daß Du es bezahlt hast. Ich verstehe nur die unterschiedliche Handhabung nicht.

Gruß klunch
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Re: Frage zu Zollbestimmungen

Beitrag von didius » Mi 27.03.13 00:44

Die unterschiedliche Handhabe ist genau das Problem und immer wieder ein Ärgernis.

Sind Silbermünzen dabei solltest du auf eine Einordnung in die Warengruppe
9705 0000
Sammlungsstücke und Sammlungen, zoologischer, botanischer, mineralogischer oder anatomischer Art, Sammlungsstücke von geschichtlichem, archäologischem, paläontologischem, völkerkundlichem oder münzkundlichem Wert.

achten.

Und dann ist die Warennummer 203 am Ende wichtig:
die 20 steht für Sammlungsstücke aus Silber oder Gold
die 3 steht für Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert

Grüße und gute Nacht
Daniel

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Re: Frage zu Zollbestimmungen

Beitrag von klunch » Mi 27.03.13 02:02

Danke für diesen sehr konkreten und hoffentlich nützlichen Tipp!

Werde morgen berichten!

Danke und gute Nacht
klunch
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Re: Frage zu Zollbestimmungen

Beitrag von antoninus1 » Mi 27.03.13 09:09

Ich bin mal gespannt.

Ich hatte auch mal die Warengruppe, die Sammlerstücke von münzkundlichem Wert beinhaltet, angegeben.
Dann ging´s los. Die neue Zöllnerin meinte "Dann ist ihre Münze sicher in einem Museum?"
Ich: "Ja, die meisten großen Museen mit Münzsammlung dürften die haben".
Sie: "Prima, dann bringen Sie mir bitte einen Katalog der Sammlung mit Bild der Münze".
Ich: "Ich weiß, dass die Münze im, Britischen Museum ist, aber die bilden nicht alle ihre Münzen im BMC ab. Die sind nur im Textteil aufgeführt."
Sie: "Dann haben Sie Pech, ohne Bild kann ich nicht erkennen, ob das Ihre Münze ist, dann sind´s 19%." :evil:
Gruß,
antoninus1

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Re: Frage zu Zollbestimmungen

Beitrag von areich » Mi 27.03.13 10:10

Das Ganze ist einfach ein Riesenärgernis. Ich habe gar kein Problem (mehr) damit, 7% zu zahlen aber das kostet so viel Kraft und Zeit. Ich beneide die Leute, die mit ihrem lokalen Zollamt diese Probleme nicht haben.
Die Diskussion, die Antoninus1 wiedergibt ist so unsinnig, ob man nachweisen kann, daß eine spezielle Münze publiziert ist, sagt doch gar nichts aus. Wie kann man einer antiken Münze ernsthaft den "münzkundlichen Wert" absprechen wollen?
Mal abgesehen davon, daß es wohl aussichtslos ist mit einem kompletten Laien über antike Münzen diskutieren zu wollen. Ein Neusammler, der keine Ahnung hat ist wenigstens an der Sache interessiert und respektiert meine Autorität. ;)
Da kann ich im Zweifelsfall einfach bluffen. Ich hatte sowas auch mal und hatte keine Lust mein großes Spätrömerlot komplett zu bestimmen, um dann wahrscheinlich doch keinen Erfolg zu haben.

Lustig auch, daß vom Verständnis der Zöllner eine Münze entweder Edelmetall enthält (erklär mal, daß eine versilberte Münze eigentlich aus Bronze ist) ODER einen münzkundlichen Wert haben kann.

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Re: Frage zu Zollbestimmungen

Beitrag von klunch » Mi 27.03.13 11:18

So, war heute morgen beim Zollamt und die Ware wurde zur Beschauung geöffnet. Die Dame mittleren Alters hat sich dann überzeugt, daß es "ganz ganz alte Münzen sind" und mich noch gefragt, ob es alles Römer seien, was ich bejaht habe. Danach wurden 7% EUSt fällig und ich ich bin froh, daß es schnell ging und hab halt nochmal 7% draufgelegt, leider auch auf alle sonstigen Kosten wie Versicherung, Transport/Spedition, Bankgebühren.

Aber was soll's, die Münzen sind gut :D !!!!
Auch mit den zusätzlichen 7% ist es preislich noch tragbar.

Bei Behörden u.ä. versuche ich, Diskussionen zu vermeiden. Geht m.E. immer nur in eine Richtung: in die Wand.
Lächeln, freundlich sein und sich den Rest denken.

Die Frage, ob eine Münze in einem Museum ist oder nicht, die würde ich generell nicht beantworten. Da darf man sich nicht aufs Eis führen lassen.

Zur Info: die angegebene Warennummer lautet: 9705 0000 90 3
Damit ist sie mit der von didius mitgeteilten Nummer bis auf die Warennummer (90 statt 20 ) identisch.

Danke Euch allen für die Infos und viel Erfolg bei den kommenden Besuchen!
Zum Glück kann ich da fast zu Fuß hingehen und kostet mich also nur ein paar Minuten.

Grüße klunch
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Re: Frage zu Zollbestimmungen

Beitrag von antoninus1 » Mi 27.03.13 11:40

Glückwunsch, da hast Du ein vernünftiges Zollamt erwischt :)
Gruß,
antoninus1

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Re: Frage zu Zollbestimmungen

Beitrag von klunch » Mi 27.03.13 11:58

Ja, habe mich gefreut, daß es doch so unkompliziert war, nach allem was ich bisher so gelesen habe!

Wenn ich es schaffe, kann ich eine kleine Auslese heute Abend ja mal im Schaukasten vorstellen.
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Re: Frage zu Zollbestimmungen

Beitrag von didius » Mi 27.03.13 15:37

klunch hat geschrieben:Zur Info: die angegebene Warennummer lautet: 9705 0000 90 3
Damit ist sie mit der von didius mitgeteilten Nummer bis auf die Warennummer (90 statt 20 ) identisch.
90 steht für "Andere" - ist auch in Ordnung ;-)

Bin mal gespannt was du da so ersteigert hast

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