Fälschungen und ebay
Moderator: Homer J. Simpson
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Fälschungen und ebay
http://www.numismatikforum.de/viewtopic ... 71#p412671
http://news.ebay.de/globalnews/item/sho ... 2301.l3955
hab es dort zuerst gesehen
Ab dem 7.1. einfach ebay "zumüllen" mit Fälschungen - da sollten wir doch keine Probleme haben
Und für mich sind geschnitzte Münzen auch Fälschungen
Netten Abend noch
Zwerg
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ΒIOΣ ΑΝЄΟΡΤAΣΤΟΣ ΜΑΚΡΗ ΟΔΟΣ ΑΠΑNΔΟKEYTOΣ
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Re: Fälschungen und ebay
Na hoffentlich meinen die das nicht so restriktiv, wie es da steht.eBay hat geschrieben:Repliken von Münzen und Barren sind unzulässig.
An gekennzeichneten Repliken kann ich nichts schlechtes finden. Habe selbst einige in meiner Sammlung.
Gruß Pflock
Ich sammel Münzen und Medaillen aus Mühlhausen in Thüringen, vom Mittelalter bis heute.
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Re: Fälschungen und ebay
Ich hab auch nichts gegen gekennzeichnete Repliken
Ich hab allerdings etwas gegen den Handel mit Repliken.... unter Vorspielung der Echtheit bei gleichzeitiger Vortäuschung von Ahnungslosigkeit.
Da wäre ein Verbot des Internethandels schon mal ein guter Anfang!
Martin
Ich hab allerdings etwas gegen den Handel mit Repliken.... unter Vorspielung der Echtheit bei gleichzeitiger Vortäuschung von Ahnungslosigkeit.
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Re: Fälschungen und ebay
Wenn die Repliken eindeutig als solche markiert sind (ich rede von eingeprägten Marken auf der Münze, wie "Copy" etc.), wie will man da Echtheit vortäuschen können? Der Käufer muß nur seine Augen auf machen.
Will einer vorsätzlich Repliken als echt verkaufen und manipuliert seine Auktion entsprechend, helfen auch keine allgemeinen Handelsverbote mit Repliken. Falsche Angaben zu machen ist auch jetzt schon verboten. Da helfen dem Verkäufer auch keine Verweise auf "Privatverkauf" und "keine Rücknahme". Vorrausgesetzt man kriegt den Verkäufer zu greifen, in China dürfte das schwierig werden.
Bitte versteht mich nicht falsch, den Vorstoß von eBay begrüße ich. Mir gefällt nur nicht, daß Repliken oft mit Fälschungen in einen Topf geworfen werden.
Will einer vorsätzlich Repliken als echt verkaufen und manipuliert seine Auktion entsprechend, helfen auch keine allgemeinen Handelsverbote mit Repliken. Falsche Angaben zu machen ist auch jetzt schon verboten. Da helfen dem Verkäufer auch keine Verweise auf "Privatverkauf" und "keine Rücknahme". Vorrausgesetzt man kriegt den Verkäufer zu greifen, in China dürfte das schwierig werden.
Bitte versteht mich nicht falsch, den Vorstoß von eBay begrüße ich. Mir gefällt nur nicht, daß Repliken oft mit Fälschungen in einen Topf geworfen werden.
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Re: Fälschungen und ebay
Dann müßte ich mal bei ebay anfragen ,ob ich die zeitgnössischen Fälschungen, also nicht zum Schaden der Sammler hergestellt, aus meinem Angebot entfernen muß. Ich habe aber stets den Hinweis auf solche Umlauffälschung in Großbuchstaben in die Titelzeile gesetzt.
- mike h
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Re: Fälschungen und ebay
Vielleicht solltest du eine andere Bezeichnung wählen:
Antike Gussmünze ....
Paduaner
Antikes Notgeld
Antiker Abguss eines....
Antike Fälschung aus der Zeit....
Barbarisierte Münze des...
Limes-Falsa..
Martin
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Re: Fälschungen und ebay
Meine Angebote beziehen sich nicht auf antike Münzen. Ich habe da Münzen z. Bsp. aus der Zeit Friedrichs des Großen gemeint.
Ich habe eben bei ebay angerufen. Ich wurde dann für einige Minuten in die Musikschleife geschickt. Ich sei zu dieser Richtlinie der erste Anrufer gewesen.
Die Richtlinien seien noch gar nicht abschließend formuliert. Es könnte sein, das die gekennzeichneten Nachprägungen verkauft werden können. Zu den historischen Fälschungen aus der Umlaufzeit konnte Sie mir nichts sagen.
Ich habe gesagt, das ich das mit den Richtlinien in Anbetracht des ganzen Fernostkrempels, der bei ebay offeriert wird, gut finde. Da die Richtlinienschreiber bei ebay keine Münzenhändler sind, habe ich die Dame gebeten die Punkte vorschriftsmäßig gekennzeichnete Stücke sowie historische Umlauffälschungen entsprechend weiter zu leiten.
Ich habe eben bei ebay angerufen. Ich wurde dann für einige Minuten in die Musikschleife geschickt. Ich sei zu dieser Richtlinie der erste Anrufer gewesen.
Die Richtlinien seien noch gar nicht abschließend formuliert. Es könnte sein, das die gekennzeichneten Nachprägungen verkauft werden können. Zu den historischen Fälschungen aus der Umlaufzeit konnte Sie mir nichts sagen.
Ich habe gesagt, das ich das mit den Richtlinien in Anbetracht des ganzen Fernostkrempels, der bei ebay offeriert wird, gut finde. Da die Richtlinienschreiber bei ebay keine Münzenhändler sind, habe ich die Dame gebeten die Punkte vorschriftsmäßig gekennzeichnete Stücke sowie historische Umlauffälschungen entsprechend weiter zu leiten.
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Re: Fälschungen und ebay
Da noch alles im Fluß ist, wäre es gut wenn auch andere von uns bei ebay anrufen und Anregungen geben.
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Re: Fälschungen und ebay
Die werden bei ebay jetzt hoffentlich verstanden haben, was der deutsche Gesetzgeber unter vorschriftsmäßig gekennzeichneten Nachprägungen versteht. Das habe ich versucht der Dame von ebay eingehend zu erklären.
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Re: Fälschungen und ebay
Handlungsbedarf ist angesichts der Flut von Talern chinesischer Herkunft auf jeden Fall. Aber ich frage mich wie ebay das umsetzen will. Mit dem Wortfilter/Software Angebote mit dem Begriff "Fälschung" durchsuchen??? Das schreibt der Anbieter in der Regel ja nicht.
Wenn die es ernst meinen, müßten die extern einen Fachmann anheuern der die Angebote prüft.
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Re: Fälschungen und ebay
Da kannst Du auch mit dem Papierkorb sprechen, der kapiert sowas eher. Außerdem kommt davon bei den Richtlinien"fomulierern" eh nichts an. Die verfassen wieder irgendeinen Driss, der sich anschließend wie ein Gummiparagraph dehen lässt. Ändern wird sich nichts, wenn sie auf Fälschungsmeldungen anderer User nicht reagieren. Meine gemeldeten Auktionen liefen jedenfalls bis zum Schluss problemlos durch, da hat niemand auf die Meldung reagiert....stampsdealer hat geschrieben:Die werden bei ebay jetzt hoffentlich verstanden haben, was der deutsche Gesetzgeber unter vorschriftsmäßig gekennzeichneten Nachprägungen versteht. Das habe ich versucht der Dame von ebay eingehend zu erklären.
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Re: Fälschungen und ebay
Das könnte so sein. Oftmals sind ebay und PayPal eine undurchdringliche Wand automatisierter und aneinandergereihter Textbausteine. In einer anderen Sache war ebay das reinste Irrenhaus, bis ich einen Brief an die Geschäftsleitung Deutschland geschrieben hatte. Dann kam auch aus dem Büro der Geschäftsleitung eine Antwort und mein Eintrag wegen eines angeblichen Verstoßes wurde zurückgenommen. In diesem Brief hatte man sich sogar eingehend mit meinen Argumenten auseinandergesetzt und nicht reine Textbeisteine genommen.
Zu dem aktuellen Fall eBay-Richtlinie gegen Fälschungen:
Bei ebay geht es wohl in erster Linie um die Zahlen, wahrscheinlich weniger um Moral und Ethik.
Wenn sich also die Gebührenverluste massiv häufen, weil Käufe die Fakes beinhalteten, rückabgewickelt werden und außerdem viel ebay-Personal in Streitfälle eingebunden wird, könnte sogar ein Umdenken im Hause ebay möglich werden.
Wenn also ein externer Fachmann ebay-Angebote begutachtet und dieser wesentlich weniger als die geschilderten Verluste kostet......
Zu dem aktuellen Fall eBay-Richtlinie gegen Fälschungen:
Bei ebay geht es wohl in erster Linie um die Zahlen, wahrscheinlich weniger um Moral und Ethik.
Wenn sich also die Gebührenverluste massiv häufen, weil Käufe die Fakes beinhalteten, rückabgewickelt werden und außerdem viel ebay-Personal in Streitfälle eingebunden wird, könnte sogar ein Umdenken im Hause ebay möglich werden.
Wenn also ein externer Fachmann ebay-Angebote begutachtet und dieser wesentlich weniger als die geschilderten Verluste kostet......
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Re: Fälschungen und ebay
Du hast also ebay auf mögliche Straftaten hingewiesen und die reagieren nicht. Wie sieht es mit dem Tatbestand Beihilfe aus? Wer kennt sich da aus?silbermichel hat geschrieben:Da kannst Du auch mit dem Papierkorb sprechen, der kapiert sowas eher. Außerdem kommt davon bei den Richtlinien"fomulierern" eh nichts an. Die verfassen wieder irgendeinen Driss, der sich anschließend wie ein Gummiparagraph dehen lässt. Ändern wird sich nichts, wenn sie auf Fälschungsmeldungen anderer User nicht reagieren. Meine gemeldeten Auktionen liefen jedenfalls bis zum Schluss problemlos durch, da hat niemand auf die Meldung reagiert....stampsdealer hat geschrieben:Die werden bei ebay jetzt hoffentlich verstanden haben, was der deutsche Gesetzgeber unter vorschriftsmäßig gekennzeichneten Nachprägungen versteht. Das habe ich versucht der Dame von ebay eingehend zu erklären.
Könnte man dann nicht eine Anzeige an die Potsdamer Staatsanwaltschaft richten?
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