stampsdealer hat geschrieben:Die werden bei ebay jetzt hoffentlich verstanden haben, was der deutsche Gesetzgeber unter vorschriftsmäßig gekennzeichneten Nachprägungen versteht. Das habe ich versucht der Dame von ebay eingehend zu erklären.
Da kannst Du auch mit dem Papierkorb sprechen, der kapiert sowas eher. Außerdem kommt davon bei den Richtlinien"fomulierern" eh nichts an. Die verfassen wieder irgendeinen Driss, der sich anschließend wie ein Gummiparagraph dehen lässt. Ändern wird sich nichts, wenn sie auf Fälschungsmeldungen anderer User nicht reagieren. Meine gemeldeten Auktionen liefen jedenfalls bis zum Schluss problemlos durch, da hat niemand auf die Meldung reagiert....
Du hast also ebay auf mögliche Straftaten hingewiesen und die reagieren nicht. Wie sieht es mit dem Tatbestand Beihilfe aus? Wer kennt sich da aus?
Könnte man dann nicht eine Anzeige an die Potsdamer Staatsanwaltschaft richten?
Jetzt geht's aber wirklich ins lächerliche
Soll ebay vielleicht für alle möglichen Produkte, die dort gehandelt werden, entsprechende Experten einstellen? Und wenn ja, wer soll das denn dann bezahlen? Nicht ebay ist verantwortlich, sondern der Verkäufer. Und dem Käufer obliegt es immer noch, das Angebot zu prüfen.
Der Verkäufer ist für die Angebotsbeschreibung verantwortlich, richtig. Der Käufer hat vor Kaufentscheidung das Angebot zu prüfen, richtig.
Im Fall, den Silbermichel geschildert hat, geht es aber darum das ebay Hinweise auf unkorrekte Auktionen ignoriert hat.
Ebay ist keineswegs pauschal für alle Angebote verantwortlich. Verantwortlich ist der Anbieter.
Wenn ebay aber vielfach von unkorrekten Angeboten Kenntnis erlangt und der Sache dann nicht nachgeht, ist der Fall anders zu bewerten. Sich dann mit der Frage auseinanderzusetzen, ob möglicherweise Beihilfe vorliegen könnte, sehe ich nicht als lächerlich an.
Das sind bei ebay keine Einzelfälle. Mir schilderte ein prominenter Münchener Münzhändler, das ebay alle seine Hinweise auf falsche indische Goldfanams ignoriert hätte und er keine Lust mehr habe bei ebay zu kaufen und seinen account nun nicht mehr nutzen wolle.
Manchmal hat sich ebay schon den Rat von externen Experten geholt. Ich denke da an einen prominenten Briefmarkenhändler.
Beim Numismatikhandel, den Sammlermünzen, wird sich wohl kein Experte lohnen. Eine signifikante Rückabwicklungsquote einhergehend mit hohen Gebührenverlusten dürfte es im Bullionbereich/Anlagemünzenbereich geben. Auch nehmen diese Leute in letzter Zeit mit ihren Angeboten Platz weg, müllen ebay buchstäblich zu.
jungs, macht euch nicht lächerlich! wer bei ebay kauft sollte sich auskennen, und wer's nicht tut und trotzdem hohe summen riskiert ist dumm oder gierig, und damit selber schuld!
grüsse
frank
Gegen die notorischen Fakeanbieter kann man sich auch anders wehren, wenn man mag: den Mist kaufen, danach vom Angebot zurücktreten mit Hinweis, dass die Artikelbeschreibung nicht mit dem Artikel übereinstimmt, da nicht anitk, fertig!
Ab und zu mache ich mir das Späßchen, wenn mich die Dreistigkeit mancher zu sehr nervt... und die Anbieter nervt s so auch!
Ja, wenn es zu einem Rechtsstreit käme, weil der Anbieter den Mist unbedingt verkauft haben will. Aber da er ja weiß, dass er Fälschungen anbietet und auch weiß (oder ich weise eben dezent darauf hin ), dass der Verlierer des Rechtsstreites auch das Gutachten zahlt, ist der Anbieter immer ganz schnell bereit, die Rücknahme des Kaufinteresses zu akzeptieren, damit er wenigstens seine Gebühren zurück erhalten kann.
Schmunzel
Bei Briefmarken haben die Verkäufer eine Riesenangst vor Klagen auf Erfüllung (nicht nur bei möglichen Fälschungen, sonden auch bei seltenen Farben etc.). Ich wundere mich, warum dies bei Münzen nicht genauso ist. Wer falsche Angaben in der Beschreibung macht geht jedenfalls ein hohes Risiko.
Grüße, Stefan
Eigentlich sammle ich nicht Münzen, sondern das Wissen darüber.
Das wundert auch mich, zumal der deutsche Gesetzgeber den Verkauf von Münzen eindeutig strenger geregelt hat.
Ich weise in diesem Zusammenhang auf eine Unsitte im Briefmarkenhandel hin dubioses Material mit der Bezeichnung OHNE OBLIGO anzubieten, in manchem Auktionskatalog auch nur mit o. O. abgekürzt.
Wenn ich hingegen ein Zwanzigmarkstück von Schaumburg-Lippe mit der Beschreibung o. O. für 600 Euro auf den Börsentisch legen würde, so eine Verhaltensweise wäre wohl im traditionellen Münzenhandel undenkbar. Der Veranstalter würde mich wohl einpacken lassen und aus dem Saal rausschmeißen.
Das Angebot von Münzfälschungen in diesem Umfang ist wahrscheinlich nur deshalb möglich, weil viele Anbieter einen Wohn- und Rechtssitz außerhalb von Deutschland haben dürften.
stampsdealer hat geschrieben:Das wundert auch mich, zumal der deutsche Gesetzgeber den Verkauf von Münzen eindeutig strenger geregelt hat.
Ich weise in diesem Zusammenhang auf eine Unsitte im Briefmarkenhandel hin dubioses Material mit der Bezeichnung OHNE OBLIGO anzubieten, in manchem Auktionskatalog auch nur mit o. O. abgekürzt.
Wenn ich hingegen ein Zwanzigmarkstück von Schaumburg-Lippe mit der Beschreibung o. O. für 600 Euro auf den Börsentisch legen würde, so eine Verhaltensweise wäre wohl im traditionellen Münzenhandel undenkbar. Der Veranstalter würde mich wohl einpacken lassen und aus dem Saal rausschmeißen.
Briefmarkenhäuser sichern sich noch besser ab. Aus den AGB eines Auktionshauses:
"Marken mit Fehlerbeschreibung können wegen anderer Fehler nicht reklamiert werden."
Ich erwähne also einen angesetzten Zahn und darf die dünnen Stellen dann verschweigen
stampsdealer hat geschrieben:Das wundert auch mich, zumal der deutsche Gesetzgeber den Verkauf von Münzen eindeutig strenger geregelt hat.
Ich weise in diesem Zusammenhang auf eine Unsitte im Briefmarkenhandel hin dubioses Material mit der Bezeichnung OHNE OBLIGO anzubieten, in manchem Auktionskatalog auch nur mit o. O. abgekürzt.
Wenn ich hingegen ein Zwanzigmarkstück von Schaumburg-Lippe mit der Beschreibung o. O. für 600 Euro auf den Börsentisch legen würde, so eine Verhaltensweise wäre wohl im traditionellen Münzenhandel undenkbar. Der Veranstalter würde mich wohl einpacken lassen und aus dem Saal rausschmeißen.
Echt? Ich habe schon die billigsten Gußfälschungen auf Händlertischen gesehen. Keiner der namhaften Händler aber es gibt z.B. eine Fälschung von Caligula mit den 3 Schwestern, die sehe ich auf Berliner Börsen schon seit Jahren (dasselbe, nicht das gleiche Stück). Ein so schlechter Guß, den erkennt tatsächlich jeder Anfänger, mitten zwischen den normalen Münzen und nicht wie eine Fälschung ausgepreist. Bei den großen Händlern geht sowas natürlich wirklich nicht aber in der zweiten Reihe sind man schon viele peinliche Sachen.
Und wenn man sich mit so einer Beobachtung an den Veranstalter wendet, wie reagiert dieser? Zumindest den Veranstalter von der Börse am Funkturm schätze ich als integer ein.
Wer will sich das schon antun? Ich wüsste nicht mal, wo der Veranstalter ist. Außerdem bin ich niemand, also müsste ich mir Hilfe holen und einen Händler finden, der sich nicht scheut, öffentlich seine Meinung zu sagen. Ich will damit nur sagen, man muss überall aufpassen.