Gute Besserung!
Plauderecke - Spielplatz - Spielwiese
Moderator: Homer J. Simpson
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Re: Die mechanische Handreinigung
Deine Gesundheit ist definitiv wichtiger. Also ersteinmal alle guten Wünsche für eine schnelle Genesung!
Tilos
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Re: Die mechanische Handreinigung
Georg, alles Gute für dich, und dass du das locker wegsteckst...
Grüsse
Rainer
Grüsse
Rainer
Manche Antworten sind zwar nicht nützlich, aber weniger schädlich als manche nützlichen.
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Re: Plauderecke - Spielplatz - Spielwiese
Ich wollte mich nochmal melden und schreiben, wie es mit Fedex weitergegangen ist. Heute bekam ich einen Anruf, dass ich die 19% Eust dem Boten in bar aushändigen solle. Auf meinen Hiweis, das die Münze nur mit 7% besteuert wird, haben sie den Fehler eingeräumt und eben hat mir der Bote die Münze übergeben. Ich musste jetzt überhaupt noch nichts zahlen und bekomme demnächst eine Aufforderung, die 7% zu überweisen. Ich bin froh, dass ich das Ding jetzt bei mir habe und schicke demnächst mal Fotos.
Kiko
Kiko
Re: Plauderecke - Spielplatz - Spielwiese
Da hast Du doch vergleichsweise noch Glück gehabt. Ich musste letztens bei Übergabe durch DHL 19% zahlen und einen ziemlichen Aufwand betreiben, um beim Zollamt (F.a.M.) eine Änderung auf 7% durchzusetzen. Am Ende wurde mir der Differenzbetrag zurück überwiesen.
Gruß
Tilos
Gruß
Tilos
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Re: Plauderecke - Spielplatz - Spielwiese
Ich habe, wie schon an anderer Stelle geschildert, beim Zoll 19 % Prozent statt den zunächst selber vom Beamten versprochenen 7 zahlen müssen. Immerhin 100 Euro mehr. Meinen Widerspruch dagegen habe ich per Email abgeschickt, bisher aber nicht einmal eine Eingangabestätigung erhalten. Meint ihr, ich sollte den Widerspruch sicherheitshalber nochmal per Post verschicken?
Grüße, Pinneberg
Re: Plauderecke - Spielplatz - Spielwiese
Würde ich tun, sicherheitshalber

Hast Du denn irgendwo gelesen, dass man Widersprüche per Mail oder online abgeben kann?
Gruß
Altamura
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Re: Plauderecke - Spielplatz - Spielwiese
Ich würde es auch noch einmal per Post machen. Man muss Einsprüche schriftlich vornehmen, wobei ich nirgends gelesen habe, ob E-Mail als schriftlich gilt. Ich denke, eher nicht.
Hier steht ein bisschen zum Thema, aber das weißt Du wahrscheinlich schon.
https://www.widerreden.de/einspruch-zollbescheid/
Hier steht ein bisschen zum Thema, aber das weißt Du wahrscheinlich schon.
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Gruß,
antoninus1
antoninus1
- Chandragupta
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Re: Plauderecke - Spielplatz - Spielwiese
Das Thema gehört ja eigentlich nicht auf die Spielwiese, aber im Verkehr mit den Unterthanen verlangen teutsche Bureaucraten von letzteren bei "Schriftform" in jedem Fall "Schreibebriefe", ordentlich handschriftlich signiert (der Text darf aber schon mit dem "neumodischen Teufelszeug" namens Computer erstellet und ausgedrucket seyn...).
In umgekehrter Richtung gilt "natürlich" auch eine E-Mail/SMS oder ein Formbrief ("dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und ist deshalb nicht unterschrieben") als Schriftform, wobei eine E-Mail/SMS sogar schon innerhalb 1 Sekunde nach Absendung als "formgemäß zugestellt" und vor allem auch vom Empfänger "zur Kenntnis genommen" gilt.
In umgekehrter Richtung gilt "natürlich" auch eine E-Mail/SMS oder ein Formbrief ("dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und ist deshalb nicht unterschrieben") als Schriftform, wobei eine E-Mail/SMS sogar schon innerhalb 1 Sekunde nach Absendung als "formgemäß zugestellt" und vor allem auch vom Empfänger "zur Kenntnis genommen" gilt.
Numismatische Grüße,
Euer Chandra
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Re: Plauderecke - Spielplatz - Spielwiese
Du hast das Fax vergessen

"...und noch heute ist es in Neapel höchst ergötzlich, die Münzen mit dem Kopfe Murats friedlich neben denen mit dem Kopfe Ferdinands im Gebrauch zu sehen."
Ferdinand Gregorovius, 1853
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Re: Plauderecke - Spielplatz - Spielwiese
Tatsächlich stand in der Widerrufsbelehrung, dass es auch per Email ginge, aber ich werde euren Rat befolgen 

Grüße, Pinneberg
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Re: Plauderecke - Spielplatz - Spielwiese
Wenn ich das aus meinem Juralehrgang noch richtig im Kopfe habe, absteigend:
a) "(signiertes) Schreiben": muß in jedem Fall in Papierform beim Empfänger eingehen (manchmal
zählt auch ein unterschriebenes Fax hierzu - Ermessensfrage, wie immer in der Bananen Republik Deutscheland...)
b) "Schriftform": nicht unterschriebene Briefe, Fax (auch ohne Unterschrift) - der Absender muß aber eindeutig erkennbar und zumindest als Anscheinsbeweis als wirklicher Urheber nachvollziehbar sein ("Zurechenbarkeit").
c) "Textform": E-Mail, SMS, Messenger-Nachrichten, ... Randbedingung bzgl. Absender-Zurechenbarkeit wie oben.
a) "(signiertes) Schreiben": muß in jedem Fall in Papierform beim Empfänger eingehen (manchmal

b) "Schriftform": nicht unterschriebene Briefe, Fax (auch ohne Unterschrift) - der Absender muß aber eindeutig erkennbar und zumindest als Anscheinsbeweis als wirklicher Urheber nachvollziehbar sein ("Zurechenbarkeit").
c) "Textform": E-Mail, SMS, Messenger-Nachrichten, ... Randbedingung bzgl. Absender-Zurechenbarkeit wie oben.
Numismatische Grüße,
Euer Chandra
Euer Chandra
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Re: Plauderecke - Spielplatz - Spielwiese
Zur Vermeidung von Wiederholungen:
https://www.it-recht-kanzlei.de/gesetzl ... tform.html
Also so ganz kann ich meinem Vorredner nicht folgen.
Was schwer nachzuweisen ist, ist natürlich der Entäußerungswille bzw. dessen Fehlen.
Beispiel: A will seine Kündigung des Mietvertrages aussprechen, ist aber noch unschlüssig. Er entwirft und unterschreibt zwar das Kündigungsschreiben, legt es aber beiseite, um die Sache zu überdenken. Er verreist für einige Tage. Seine Haushälterin kommt, liest das offen liegende Schreiben und denkt sich: Oh je, er muss doch die Kündigungsfrist einhalten. In der Annahme, A habe die Absendung in der Hektik der Abreise vergessen, kuvertiert und frankiert sie das Schreiben und wirft es in den Briefkasten, der einige Minuten später geleert wird,.
Natürlich erweckt der Vorgang bei dem Vermieter den Schein einer ordnungsgemäßen Kündigung, aber da A sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht aussprechen wollte, ist diese Willenserklärung nicht ausgesprochen. Die Beweishürde ist allerdings hoch. Kommt auf die Glaubwürdigkeit der Aussage der Haushälterin an. Theoretisch kann man auch annehmen, dass sie mit der technischen Ausführung der Absendung von A beauftragt wurde, dieser aber später seine (wirksam ausgesprochene) Kündigung bereut und die Haushälterin bittet, den Sachverhalt anders als erfolgt darzustellen. Jeder denkt sich: Wer legt schon fertige Kündigungsschreiben offen hin? Wer fühlt sich berufen, fertige, aber nicht abgesandte Schriftsätze in den Rechtsverkehr zu bringen, ohne vorher Rücksprache zu nehmen? Die Haushälterin erscheint mit einer solchen Aussage erst mal unglaubwürdig.
https://www.it-recht-kanzlei.de/gesetzl ... tform.html
Also so ganz kann ich meinem Vorredner nicht folgen.
Was schwer nachzuweisen ist, ist natürlich der Entäußerungswille bzw. dessen Fehlen.
Beispiel: A will seine Kündigung des Mietvertrages aussprechen, ist aber noch unschlüssig. Er entwirft und unterschreibt zwar das Kündigungsschreiben, legt es aber beiseite, um die Sache zu überdenken. Er verreist für einige Tage. Seine Haushälterin kommt, liest das offen liegende Schreiben und denkt sich: Oh je, er muss doch die Kündigungsfrist einhalten. In der Annahme, A habe die Absendung in der Hektik der Abreise vergessen, kuvertiert und frankiert sie das Schreiben und wirft es in den Briefkasten, der einige Minuten später geleert wird,.
Natürlich erweckt der Vorgang bei dem Vermieter den Schein einer ordnungsgemäßen Kündigung, aber da A sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht aussprechen wollte, ist diese Willenserklärung nicht ausgesprochen. Die Beweishürde ist allerdings hoch. Kommt auf die Glaubwürdigkeit der Aussage der Haushälterin an. Theoretisch kann man auch annehmen, dass sie mit der technischen Ausführung der Absendung von A beauftragt wurde, dieser aber später seine (wirksam ausgesprochene) Kündigung bereut und die Haushälterin bittet, den Sachverhalt anders als erfolgt darzustellen. Jeder denkt sich: Wer legt schon fertige Kündigungsschreiben offen hin? Wer fühlt sich berufen, fertige, aber nicht abgesandte Schriftsätze in den Rechtsverkehr zu bringen, ohne vorher Rücksprache zu nehmen? Die Haushälterin erscheint mit einer solchen Aussage erst mal unglaubwürdig.
do ut des.
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