Einschätzung von Ebay- und ähnlichen Angeboten
Moderator: Homer J. Simpson
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Re: Einschätzung von Ebay- und ähnlichen Angeboten
Auch wenn natürlich der versierte Sammler bessere Erhaltung wünscht, was würdet ihr denn so für den Augustus für gerechtfertigt halten? Der läuft ja noch eine Weile.
Re: Einschätzung von Ebay- und ähnlichen Angeboten
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Re: Einschätzung von Ebay- und ähnlichen Angeboten
Immerhin hat er sich vor zwei Tagen nett für meine Info bedankt.Perinawa hat geschrieben: ↑So 23.02.20 08:11https://www.ebay.de/itm/Pescenius-Niger ... Sw61BeT~ea
Ich habe hier den Verkäufer mal angeschrieben, dass es kein Niger ist und auch nicht in Antiochia geprägt wurde.
Mal schauen, was passiert...![]()
Geändert hat er das Angebot nicht... warum auch, wenn der flachgelutschte alexandrinische Severus schon bei über 250 Euronen steht.
Da scheinen anscheinend zwei Pfeifen auf ein Gefecht aus zu sein, das könnte also noch spannend werden.
Von diesen Münzen habe ich auch noch; da juckts mir gerade in den Fingern...

Grüsse
Rainer
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Re: Einschätzung von Ebay- und ähnlichen Angeboten
mit freundlichem Gruß
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Re: Einschätzung von Ebay- und ähnlichen Angeboten
Was haltet ihr eigentlich von dem hier hinsichlich der Echtheit:
https://www.ebay.de/itm/Romische-Antike ... %7Ciid%3A1
Vom Zustand her könnte man denken, dass die mal ganz passabel war und irgendjemand versucht hat, die Patina runterzukratzen.
Aber kann das sein, dass die Schrift insbesondere bei Nero so unregelmäßig ist? Eigentlich müsste das dann ja bei einigen Münzen so sein, der Stempel wird ja nicht nur einmal verwendet.
Fälschungen sind ja meist in besserem Zustand, ich könnte mir aber gut vorstellen, dass gerade gefälschte Münzen auf denen Caesar, Augustus, Caligula oder Nero abgebildet sind, sich z.B. an Touristen irgendwo in Rom, Pompei, Ephesos, Nimes o.ä. hervorragend verkaufen lassen.
Wollte mir eigentlich ja lieber als nächstes eine schöner erhaltene Münze, am besten Dupondius oder Sesterz mit billigerem Portrait (z.B. Nerva, Hadrian, Faustina) besorgen, aber auf der anderen Seite werden ja oft Mondpreise für nicht schön erhaltene Julier verlangt.
https://www.ebay.de/itm/Romische-Antike ... %7Ciid%3A1
Vom Zustand her könnte man denken, dass die mal ganz passabel war und irgendjemand versucht hat, die Patina runterzukratzen.
Aber kann das sein, dass die Schrift insbesondere bei Nero so unregelmäßig ist? Eigentlich müsste das dann ja bei einigen Münzen so sein, der Stempel wird ja nicht nur einmal verwendet.
Fälschungen sind ja meist in besserem Zustand, ich könnte mir aber gut vorstellen, dass gerade gefälschte Münzen auf denen Caesar, Augustus, Caligula oder Nero abgebildet sind, sich z.B. an Touristen irgendwo in Rom, Pompei, Ephesos, Nimes o.ä. hervorragend verkaufen lassen.
Wollte mir eigentlich ja lieber als nächstes eine schöner erhaltene Münze, am besten Dupondius oder Sesterz mit billigerem Portrait (z.B. Nerva, Hadrian, Faustina) besorgen, aber auf der anderen Seite werden ja oft Mondpreise für nicht schön erhaltene Julier verlangt.
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Re: Einschätzung von Ebay- und ähnlichen Angeboten
Echt und scharf gereinigt....also entpatiniert.
gg
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- Homer J. Simpson
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Re: Einschätzung von Ebay- und ähnlichen Angeboten
Da schließe ich mich dem Urteil meines Vorredners an.
Homer
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Re: Einschätzung von Ebay- und ähnlichen Angeboten
Widerlich viele faule Eier in seinem Nest hat der folgende Verkäufer, und das bei 100% positiven (bzw. neutralen) Bewertungen:
https://www.ebay.de/sch/Munzen/11116/m. ... roman.land
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Re: Einschätzung von Ebay- und ähnlichen Angeboten
Passt nur bedingt zum Thema, aber zeigt, dass so manches komisch ist:
Bei einem auf ebay eingestellten Antoninian des Gallienus gab ich das einzige Gebot ab. Der Verkäufer hat vor Ablauf der Angebotsfrist das Angebot beendet. Ebay benachrichtigte mich, dass mein Gebot "gestrichen/zurückgezogen" sei unter Hinwies darauf, dass die nähere Begründung aus der Gebotsliste hervorginge. Ich wollte dort nachschauen, aber der Vorgang war nicht mehr unter "abgegebene Gebote" ermittelbar. Es gab also keine Gebotsliste mehr. Mühsam habe ich den Vorgang rekonstruieren können und fand als Begründung für die Streichung meines Gebotes "Der Verkäufer schloss die Anzeige früher als erwartet und stornierte alle Angebote". Mit anderen Worten: die Anzeige wurde zurückgezogen, weil sie zurückgezogen worden ist. Das nenne ich eine juristisch überzeugende Begründung.
Besonders komisch finde ich, dass ein Anbieter nach Abgabe eines Gebotes sein Angebot nicht mehr ändern kann, er kann noch nicht mal Schreibfehler, die keine Inhaltsänderung darstellen, vornehmen. Offensichtlich kann er aber das Angebot zurückziehen, also die radikalst möglich Änderung vornehmen. Das verstehe, wer wolle.
Bei einem auf ebay eingestellten Antoninian des Gallienus gab ich das einzige Gebot ab. Der Verkäufer hat vor Ablauf der Angebotsfrist das Angebot beendet. Ebay benachrichtigte mich, dass mein Gebot "gestrichen/zurückgezogen" sei unter Hinwies darauf, dass die nähere Begründung aus der Gebotsliste hervorginge. Ich wollte dort nachschauen, aber der Vorgang war nicht mehr unter "abgegebene Gebote" ermittelbar. Es gab also keine Gebotsliste mehr. Mühsam habe ich den Vorgang rekonstruieren können und fand als Begründung für die Streichung meines Gebotes "Der Verkäufer schloss die Anzeige früher als erwartet und stornierte alle Angebote". Mit anderen Worten: die Anzeige wurde zurückgezogen, weil sie zurückgezogen worden ist. Das nenne ich eine juristisch überzeugende Begründung.



Besonders komisch finde ich, dass ein Anbieter nach Abgabe eines Gebotes sein Angebot nicht mehr ändern kann, er kann noch nicht mal Schreibfehler, die keine Inhaltsänderung darstellen, vornehmen. Offensichtlich kann er aber das Angebot zurückziehen, also die radikalst möglich Änderung vornehmen. Das verstehe, wer wolle.
do ut des.
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Re: Einschätzung von Ebay- und ähnlichen Angeboten
er wird angegeben haben das objekt sei verlustig gegangen, dann kann er die auktion abbrechen!
grüsse
frank
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Re: Einschätzung von Ebay- und ähnlichen Angeboten
Er kann zwar den Ursprungstext nicht ändern, aber einen Zusatz ( = weitere Informationen zur Artikelbeschreibung) verfassen, der dann gleich unter dem ersten Text erscheint. Dies gilt bis 12 Stunden vor Ablauf der Auktion und auch nur dann, wenn Gebote vorliegen, danach ist das allerdings auch nicht mehr möglich.richard55-47 hat geschrieben: ↑Sa 07.03.20 10:50Besonders komisch finde ich, dass ein Anbieter nach Abgabe eines Gebotes sein Angebot nicht mehr ändern kann, er kann noch nicht mal Schreibfehler, die keine Inhaltsänderung darstellen, vornehmen
Und das ist auch gut so!
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Re: Einschätzung von Ebay- und ähnlichen Angeboten
Ich kriege die Originalseite mit dem italienischen Text der Angebotsrücknahme nicht mehr aufgerufen. Wenn ich an Hand der ebay-Mitteilung, das Angebot sei gestrichen und alle Gebote seien storniert, aufrufe, kommt nur noch der (aktualisierte) Text "Das Angebot wurde gestrichen, da der Artikel nicht mehr zur Verfügung steht". Böse Zungen wie ich behaupten, dass der Artikel nicht mehr zur Verfügung steht, weil er anderweitig verkauft wurde.beachcomber hat geschrieben: ↑Mo 09.03.20 13:42er wird angegeben haben das objekt sei verlustig gegangen, dann kann er die auktion abbrechen!
grüsse
frank
Übrigens tut ebay so, als wäre ich derjenige, der sein Gebot zurückgezogen hat. Zitat:
"Bitte lassen Sie Vorsicht walten, wenn Sie nachdem Sie das Gebot zurückgezogen haben, kontaktiert werden, mit der Bitte den Artikel zu kaufen. Bitte lassen Sie sich nicht dazu überreden für den Artikel über einen Bargeldtransfer-Service wie Western Union oder MoneyGram zu bezahlen, da diese Zahlungsmethoden für die Bezahlung an Personen, die Sie nicht kennen, nicht sicher sind.
Der Anbieter der Münze hat sein Angebot zurückgezogen, nicht ich mein Gebot.
Zur Rechtslage:
https://curved.de/tipps/ebay-auktion-be ... laubt-1895
Die Rücknahme von Angeboten ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Da ist die Rechtslage eindeutig, da dürften sich die italienischen Gesetze im Ergebnis nicht von den deutschen unterscheiden. Blöde ist, dass ein (hier: in Rom sitzender) Verkäufer ebay nicht nachweisen muss, dass die angebotene Münze in Verlust geraten oder zerstört ist. Er muss nur behaupten, dass die Voraussetzungen für die Rücknahme seines Angebotes gegeben sind. Blöde ist weiterhin, dass der Verkäufer sich darauf verlassen kann, dass kein Bieter sich die Mühe macht, per Gericht gegen ihn vorzugehen. Auch ich tue das nicht. Bevor die italienische Justiz zu meinen Gunsten entschieden hat, bin ich biologisch verändert

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Re: Einschätzung von Ebay- und ähnlichen Angeboten
Zum Trost, Richard: Das macht er zwei- bis dreimal, und dann wird eBay normalerweise tätig. Wenn ein Verkäufer oft damit auffällt, seine Angebote zu canceln, erfolgt eine Abmahnung von eBay.richard55-47 hat geschrieben: ↑Di 10.03.20 12:26Die Rücknahme von Angeboten ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Da ist die Rechtslage eindeutig, da dürften sich die italienischen Gesetze im Ergebnis nicht von den deutschen unterscheiden. Blöde ist, dass ein (hier: in Rom sitzender) Verkäufer ebay nicht nachweisen muss, dass die angebotene Münze in Verlust geraten oder zerstört ist. Er muss nur behaupten, dass die Voraussetzungen für die Rücknahme seines Angebotes gegeben sind. Blöde ist weiterhin, dass der Verkäufer sich darauf verlassen kann, dass kein Bieter sich die Mühe macht, per Gericht gegen ihn vorzugehen. Auch ich tue das nicht. Bevor die italienische Justiz zu meinen Gunsten entschieden hat, bin ich biologisch verändert . Aber ärgerlich ist der Fall doch.
Rom hat im Moment allerdings andere Sorgen...
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Re: Einschätzung von Ebay- und ähnlichen Angeboten
Meinst du die kleinen, unscheinbaren Tierchen aus Fernost?

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Re: Einschätzung von Ebay- und ähnlichen Angeboten
Italien leer und ohne Touristen stelle ich mir im Moment gespenstisch vor.
Homer
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